Ordnungsamt
Beschwerde, führen
Kurzinformationen
- Anzeigenannahme wegen der illegalen Ablagerung/Entsorgung von Abfällen außerhalb zugelassener Anlagen (Abfallentsorgungsanlagen) auf öffentlichen und privaten Flächen.
- Anzeigenannahme wegen des Verstoßes gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung, d. h. Verstoß gegen die Andienungspflicht, sein Altfahrzeug einem anerkannten Verwertungs- und Demontagebetrieb zu überlassen.
- Bearbeitung aller eingehenden Anzeigen in Bezug auf den Verstoß zum Einen gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz i. V. m. dem Brandenburgische Abfallgesetz und zum Anderen gegen das Altfahrzeuggesetz i. V. m. der Altfahrzeugverordnung
- Entsprechend der Anzeigen wird je nach Sach- und Rechtslage ein Verwaltungs- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Rechtsgrundlagen
- Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Abfall- und Bodenschutzrechts (Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung) vom 29. September 2004 (AbfBodZV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705) (KrW-/AbfG )
- Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG)
- Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Gesetz) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I. Nr. 41. S. 2199) (AltfahrzeugG)
- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- genaue Benennung des Tattags, der Tatzeit, was abgelagert wurde, Personenbeschreibung (Alter, weiblich oder männlich), wenn möglich ein Beweisfoto fertigen
- wurde der Abfall aus einem Fahrzeug abgeladen, sind das Kennzeichen, die Farbe und der Fahrzeugtyp zu benennen, die Personenbeschreibung ist von Bedeutung
Ansprechpartner
Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
(035454) 88140
(035454) 88188