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Ordnungsamt

Gewerbeangelegenheiten


Kurzinformationen

 

Das Gewerbeamt nimmt Gewerbean-, um- oder abmeldung entgegen, bearbeitet Anträge auf gewerberechtliche Erlaubnisse (z.B. Reisegewerbe, Erlaubnisse nach § 34c der GewO, Marktfestsetzungen) einschließlich Gaststättenerlaubnisse und überwacht die gewerbliche Tätigkeit in der Gemeinde nach der Gewerbeordnung. Es nimmt Aufgaben nach dem Jugendschutzgesetz wahr.

 


Beschreibung

 

Die gewerberechtlichen Aufgaben sind zu unterscheiden von Aufgaben der Gewerbeaufsicht. Gewerbeaufsichtliche Vorschriften dienen dem Schutz von Arbeitnehmern am Arbeitsplatz und werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.

 


Rechtsgrundlagen

 

 


Notwendige Unterlagen

 

  • Personalausweis
  • bei juristischen Personen zusätzlich der Auszug aus dem Handelsregister
  • bei der Anmeldung eines Handwerks ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich

Soll ein erlaubnispflichtiges Gewerbe angemeldet werden sind weitere Unterlagen erforderlich.

 


Ansprechpartner

Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
Telefon (035454) 88140
Telefax (035454) 88188

Annely Krüger
Telefon (035454) 88134


Formulare

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