Ordnungsamt
Halterauskunft, beantragen
Kurzinformationen
Wer einen oder mehrere Hunde hält ist verpflichtet, der Gemeinde die zur Besteuerung der Hundehaltung erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Soweit dies keinen Erfolg verspricht, sind auch andere Personen, insbesondere Grundstückseigentümer, Mieter oder Pächter verpflichtet, der Gemeinde auf Nachfrage über die auf dem Grundstück, im Haushalt, Betrieb, Institution oder Organisation gehaltenen Hunde und deren Halter Auskunft zu erteilen.
Rechtsgrundlagen
- Hundehalterverordnung (HundehV)
- Brandenburgisches Naturschutzgesetzes (Bbg NatschG)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
- (Hundesteuersatzung der Gemeinde)
Ansprechpartner
Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
(035454) 88140
(035454) 88188