Ordnungsamt
Hundehaltung
Kurzinformationen
Das Ordnungsamt überwacht die Hundehalter nach der Hundehalterverordnung, stellt fest, welche Hunde als gefährlich gelten, betreibt Erlaubnis- und Untersagungsverfahren, sorgt für die Kennzeichnung von bestimmten Hunden, setzt Leinenzwänge nach der Hundehalterverordnung fest. Es verfolgt auch Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit der Gemeinde, z.B. wegen der Verunreinigung von öffentlichen Anlagen und Verkehrsfläche durch Hunde.
Rechtsgrundlagen
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Hundehalterverordnung (HundehV)
- Brandenburgisches Naturschutzgesetzes (Bbg NatschG)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
- Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung - HundVerbrEinfVO)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- für Negativzeugnis (Nachweis, dass der Hund trotz Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse oder Gruppe nicht gefährlich ist): Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Negativgutachten eines Sachverständigen, Führungszeugnis
- für Erlaubnis nach § 10 HundehV: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis, Sachkundenachweis, Versicherungsnachweis
- für Anzeige von Hunden, die mind. 20 kg wiegen oder 40 cm Widerristhöhe aufweisen: Angaben zum Hund (u.a. Mikrochip-Transponder-Nachweis), Führungszeugnis
Gebühren
Ansprechpartner
Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
(035454) 88140
(035454) 88188