Ordnungsamt
Lärmschutz, Motorsportveranstaltung beantragen
Kurzinformationen
Eine Motorsportveranstaltung auf öffentlichen Straßen nimmt diese "mehr als verkehrsüblich" in Anspruch. Dafür ist eine spezielle Erlaubnis notwendig. Die Durchführung einer größeren Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum bedarf der sorgfältigen Planung und Durchführung, vor allem wegen der notwendigen Sicherheits- und Umweltschutzmaßnahmen. Es wird daher empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen. Dem Veranstalter können Auflagen erteilt werden, da bei derartigen Veranstaltungen eine erhöhte Lärmbelästigung zu erwarten ist.
Beschreibung
Die Erlaubnis kann unter folgenden Voraussetzungen erteilt werden:
- Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem "allgemeinen Verkehr" noch vereinbaren, die Strecken sind hierfür geeignet und es werden ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
- Ein Veranstalter organisiert das Ereignis und führt es auch in eigener Verantwortung durch.
- Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
- Auch andere betroffene Behörden haben gegen die Veranstaltung keine Bedenken.
Es kann vorkommen, dass weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, dies hängt vor allem von der Art der Veranstaltung und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Rechtsgrundlagen
- § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Übermäßige Straßenbenutzung
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz
- Teilnehmerlisten (falls vorhanden)
- Streckenpläne
- Terminpläne
Ansprechpartner
Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
(035454) 88140
(035454) 88188