Ordnungsamt
Veranstaltung
Kurzinformationen
Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
- (Werbesatzung der Gemeinde)
- (Sondernutzungssatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
formloser Antrag mit folgende Angaben:
- Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
- Art der Veranstaltung
- Tag und Ort der Veranstaltung
- Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
- Datum der Antragstellung, Unterschrift
Ansprechpartner
Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
(035454) 88140
(035454) 88188