Ordnungsamt
Großraum- und Schwerlastverkehr, Ausnahmegenehmigung
Kurzinformationen
Unter Schwerlastverkehr versteht man den Verkehr mit Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t im nationalen und internationalen Güterverkehr. Ausnahmegenehmigungen werden für den Einsatz deutlich längerer Lastkraftwagen sog. "GigaLiner" über 25 m erforderlich.
Beschreibung
- Das zulässige Gesamtgewicht darf die gültige Grenze von 40 Tonnen nicht überschreiten.
- Der Einsatz ist lediglich auf zuvor von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde genehmigten Strecken erlaubt.
- Es dürfen nur Fahrer mit einer langjährigen Berufserfahrung und ohne Eintrag im Verkehrszentralregister und nur nach eingehender Einweisung in das Fahrzeug und die besonderen Erfordernisse eingesetzt werden.
- Die Fahrzeuge sind durch deutliche Kennzeichnung für die übrigen Verkehrsteilnehmer als überlange Lastkraftwagen zu kennzeichnen.
- Die Fahrzeugkombination muss die Möglichkeit zur Anbringung von zwei Videokameras aufweisen, eine zur Aufnahme der Lastzugbewegungen und eine zum Abgleich mit dem Verkehrsgeschehen.
Ansprechpartner
Stephan Weide
Langengrassau Luckauer Str. 61
(035454) 88140
(035454) 88188