Einwohnerfragestunde
Kurzinformationen
In den Einwohnerfragestunden können sich die Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen aktiv an den Sitzungen der Gemeindevertretung beteiligen. So soll Bürgerbeteiligung gefördert werden. Dazu werden die Fragestunden für Einwohner in die Tagesordnungen aufgenommen und die demokratische Möglichkeit geschaffen, durch Fragen bei Angelegenheiten der Gemeinde politisch mitzuwirken. Die Fragen können an die Politik oder die Verwaltung gerichtet werden. Einwohnerfragestunden werden häufig, wenn sie nicht regelmäßig abgehalten werden, über die örtliche Presse bekannt gegeben. Zumeist müssen die Fragen sieben bis zehn Tage vor der Sitzung eingereicht werden. Gefragt werden kann alles, sofern es sich um Angelegenheiten der Gemeinde handelt und die Beantwortung nicht gesetzliche Vorschriften verletzt oder ein laufendes Gerichtsverfahren betrifft. Ebenso dürfen die Fragen weder beleidigenden Inhalt haben noch nichtöffentliche Angelegenheiten betreffen.
In der öffentlichen Sitzung sind dem Fragesteller ein bis zwei Ergänzungsfragen erlaubt, die in der Sitzung ohne vorherige Bekanntgabe gestellt werden können. Ist eine Beantwortung in der Sitzung nicht möglich, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden oder teilweise auch verlangt werden. Auch wer am Sitzungstag verhindert ist, erhält eine schriftliche Antwort.
Die Fragen sind fristgerecht an den Bürgermeister zu richten.