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Hauptamt

Bürgerbeteiligung


Kurzinformationen

Bürgerbeteiligung meint die Beteiligung („Partizipation“) der Bürgerschaft an politischen Entscheidungen. Der Begriff wird auf Beteiligung an Entscheidungen der Kommunalpolitik und bei Planungen bezogen. Es werden grundsätzlich zwei Arten von Beteiligungsverfahren unterschieden: Einerseits die gesetzlich vorgeschriebenen oder formellen Beteiligungsverfahren (auch verfasste Beteiligung genannt) und andererseits die freiwillige Bürgerbeteiligung (auch informelle Beteiligung) durch Kommunen.


Beschreibung

Bei der formellen Beteiligung werden von den Beteiligten (Bürger, Verbände, andere Behörden) Stellungnahmen, Einwände, Bedenken oder Anregungen formuliert und dem Vorhabenträger übermittelt. Dieser ist verpflichtet, im Rahmen der so genannten Abwägung auf alle vorgebrachten Stellungnahmen einzugehen. Er muss ihre Relevanz für das Verfahren prüfen und sie entsprechend berücksichtigen.
In der freiwilligen Bürgerbeteiligung ist eine Vielzahl an Formen zu beobachten, die von der einfachen Bürgerversammlung über moderierte Veranstaltungen wie z. B. die Zukunftswerkstatt bis hin zu aufwendigen Beteiligungsverfahren wie z. B. Lokale Agenda 21 oder Lebensqualität durch Nähe reichen. Auch im Rahmen von Stadtmarketing kann es zu groß angelegter Bürgerbeteiligung kommen.


Rechtsgrundlagen


Kommunalverfassung Brandenburg (BbgKVerf)


Ansprechpartner

Sarah Jakobza
Telefon (035454) 88143

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