Hauptamt
Vaterschaftsanerkennung
Beschreibung
Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei
- jedem Jugendamt,
- jedem Notar (kostenpflichtig),
- jedem Amtsgericht,
- beim Standesamt,
- im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen
beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Minderjährigen Müttern informieren sich bitte beim zuständigen Jugendamt. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann bereits vor der Geburt erfolgen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Personalausweis
Geburtsurkunde des Kindes
bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
bei Eltern/Elternteile, die verwitwet oder geschieden sind, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil
Ansprechpartner
Sarah Jakobza
(035454) 88143