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Hauptamt

Vaterschaftsanerkennung


Beschreibung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar (kostenpflichtig),
  • jedem Amtsgericht,
  • beim Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Minderjährigen Müttern informieren sich bitte beim zuständigen Jugendamt. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.

 

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bereits vor der Geburt erfolgen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Personalausweis

Geburtsurkunde des Kindes

bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde

bei Eltern/Elternteile, die verwitwet oder geschieden sind, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil


Ansprechpartner

Sarah Jakobza
Telefon (035454) 88143

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