Hauptamt
Aufenthaltsbescheinigung
Kurzinformationen
Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung sollte persönlich erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- § 39 Einkommenssteuergesetz (EStG)
- § 109 Lohnsteuergesetz
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
bei Vertretung:
- Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
Ansprechpartner
Karin Scholz
(035454) 88144