Hauptamt
Beglaubigung
Kurzinformationen
Bei der Beglaubigung von Unterschriften ist die Unterschrift in Gegenwart des Beglaubigenden zu leisten.
Beschreibung
Nicht beglaubigt werden
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Abstammungs-, Scheidungs- oder Sterbeurkunden)
- Abschriften von Urkunden, z. B. von einer privaten Firma für eine private Firma
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
Es sind die originalen Dokumente vorzulegen.
Ansprechpartner
Karin Scholz
(035454) 88144