Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Hauptamt

Hauptwohnung


Beschreibung

Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.


Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Brandenburgisches Meldegesetz


Notwendige Unterlagen

  • Geburts- bzw. Eheurkunde, ggf. Scheidungsurteil
  • Personalausweis und/oder Reisepass
  • Alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
  • ggf. Mietvertrag
  • Bei ausländischen Personen: der Pass
  • Wohnungsgeberbescheinigung


Gebühren

keine


Ansprechpartner

Karin Scholz
Telefon (035454) 88144


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Bleiben Sie auf dem Laufenden