Hauptamt
Hauptwohnung
Beschreibung
Meldepflichtige Personen, die eine Wohnung in der Gemeinde nach Zuzug aus dem Bundesgebiet bzw. aus dem Ausland beziehen, müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Brandenburgisches Meldegesetz
Notwendige Unterlagen
- Geburts- bzw. Eheurkunde, ggf. Scheidungsurteil
- Personalausweis und/oder Reisepass
- Alle Dokumente (z.B. Kinderausweise/-pässe, Personalausweise und Reisepässe) mitziehender Familienangehöriger
- ggf. Mietvertrag
- Bei ausländischen Personen: der Pass
- Wohnungsgeberbescheinigung
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Karin Scholz
(035454) 88144
Formulare
Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).