Zensus 2011
Gegennwärtig erhalten zahlreiche Gebäudeeigentümer Post vom Amt für Statistik. Hierbei handelt es sich nicht um unerwünschte Werbung. Vielmehr sind alle angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger zur Auskunft verpflichtet. Dieses geschieht auf der Grundlage des "Zensusgesetzes". Also schnell wieder aus der Papiertonne holen.