Verwaltungsgericht Cottbus hat entschieden
Durch das Verwaltungsgericht Cottbus wurde jetzt eine Klage gegen die Erhebung der Zweitwohnungssteuer entschieden. Hierbei ging es um Festsetzungsbescheide für 2007 und 2008. Die Klage wurde abgewiesen. Danach ist die zugrunde liegende Satzung der Gemeinde nicht zu beanstanden. Gegen dieses Urteil steht den Beteiligten die Berufung innerhalb eines Monats zu.