Bürgermeister gesucht
Die Gemeinde Heideblick wählt eine/n hauptamtliche/n
Bürgermeister/in.
Die Wahl wird am 12.02.2012 stattfinden. Sollte keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet am 26.02.2012 die Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die in der Hauptwahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wahlvorschläge können bis zum 05.01.2012, 12:00 Uhr bei der
Gemeinde Heideblick
Wahlbehörde
Langengrassau Luckauer Straße 61
15926 Heideblick
eingereicht werden.
Wahlvorschläge sollen dem Muster der Anlagen der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung entsprechen. Diese Formulare sind ebenfalls bei der Wahlbehörde zu erhalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Informationen über Wählbarkeit, Inhalt des Wahlvorschlages sowie zur Bestimmung von Bewerbern durch eine Partei oder Wählergruppe und zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften der Wahlbekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Heideblick vom 14.12.2011 zu entnehmen sind.
Hier nur ein kurzer Überblick:
Wählbar ist, wer
- Deutscher oder Unionsbürger ist,
- am Tag der Hauptwahl das 25. Lebensjahr, aber noch nicht das 62. Lebensjahr vollendet hat,
- in der Bundesrepublik Deutschland seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ebenfalls wichtig:
Wer sich als Bürgermeister bewerben will und nicht unter bestimmten Voraussetzungen von einer Partei oder Wählergemeinschaft vorgeschlagen wird, muss mindestens 32 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erhalten. Diese Unterschriften sind bis 04.01.2012, 16:00 Uhr bei der Wahlbehörde zu leisten oder durch einen Notar oder anderen dazu Berechtigten zu beglaubigen und bis zur genannten Zeit bei der Wahlbehörde einzureichen. Jeder Wahlberechtigte kann seine Unterstützungsunterschrift nur einem Bewerber geben.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Tel.: 035454-8810, -88143
Heideblick, 30.11.2011
gez. Wahlleiter