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Tageszeitung erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Gemeinde

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Am 22.10.07 beantragte eine Regionale Tageszeitung eine einstweilige Anordnung gegen die Gemeinde Heideblick. Es wurde die Herausgabe einer Liste mit Vorschlägen der Verwaltung für Baumaßnahmen in 2008 beantragt. Die Herausgabe wurde von der Verwaltung verweigert, weil der Tagesordnungspunkt in der Bauausschusssitzung vom 09.10.07 unbehandelt vertagt wurde. Die Liste finden Sie als Anlage. Ein weiterer Grund für die Verweigerung der Herausgabe war die Tatsache, dass der Gemeinde jährlich rund 400 TEUR für Investitionen zur Verfügung stehen. Die Vorschlagsliste beinhaltet aber Maßnahmen für 650 TEUR. Wissen muss man auch, das wir voraussichtlich 2008 ein neues Feuerwehrfahrzeug erhalten werden. Dafür werden voraussichtlich 80 TEUR Eigenmittel benötigt. Diese Mittel stehen dann für Baumaßnahmen nicht mehr zur Verfügung. In der Vergangenheit war es üblich und von unseren Gemeindevertretern ausdrücklich gewünscht, sich zunächst auf der Grundlage von Vorschlägen der Verwaltung selbst ein Bild zu machen und eigene Prioritäten zu setzen. Mit dem bloßen Aufzählen von Maßnahmen in der Presse entsteht beim Bürger der Eindruck, dass diese Maßnahmen alle durchgeführt werden. Das sollte vermieden werden. Am 06.11.07 hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Liste herauszugeben ist. Die Urteilsbegründung umfasst 8 Seiten. Per Fax haben wir den Kläger am 09.11.07 um Zustimmung gebeten, den kompletten Vorgang hier im Internet zu veröffentlichen. Sobald diese Zustimmung vorliegt werden wir die Klageschrift der Tageszeitung, unsere Klageerwiderung und das Urteil des Verwaltungsgerichtes veröffentlichen.

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