Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens „Hochschulen erhalten“
Die Vertreter der Volksinitiative „Hochschulen erhalten“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.