Bannerbild
Bannerbild
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes

Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes  (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes

Bekanntmachung des Gewässerunterhaltungsverbandes

“Obere Dahme/ Berste” mit Sitz in Garrenchen bei Luckau

    

 

 

Der Gewässerunterhaltungsverband bzw. dessen beauftragte Unternehmen führen in der Zeit von Juli 2013 bis Februar 2014 die planmäßigen Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung innerhalb des Verbandsterritoriums durch.

Gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. Teil I S. 2585) und des § 84 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Änderung wasserwirtschaftlicher Vorschriften vom 19.12.2011, GVBl. I Nr. 33 kündigen wir hiermit die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten und die damit verbundene vorübergehende Benutzung der Anliegergrundstücke an.
Im Sinne des § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes und des § 84 BbgWG haben die Eigentümer, Anlieger und Hinterlieger sowie Nutzungsberechtigten der Gewässer zu dulden, dass die Unterhaltungspflichtigen oder deren Beauftragte die Grundstücke betreten, befahren, vorübergehend benutzen, Kraut und Aushub ablegen, auf den Grundstücken einebnen und aus ihnen bei Bedarf Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Uferrandstreifen in erforderliche Breite so zu bewirtschaften sind, dass die Gewässerunterhaltung nicht beeinträchtigt wird. Die Breite der Uferschutzstreifen beträgt bei Gewässern II. Ordnung 5,0 Meter landeinwärts ab der Böschungsoberkante. Erforderliche Abstimmungen werden zwischen den Gewässeranliegern und dem Gewässerunterhaltungsverband bzw. dessen beauftragten Unternehmen rechtzeitig vorgenommen.

An dieser Stelle wird auch darauf verwiesen, dass die Errichtung sämtlicher Anlagen (wie Zäune, feste Koppeln, Gehölzpflanzungen u. ä.) in und an Gewässern nach § 87 BbgWG durch die zuständige Untere Wasserbehörde des betreffenden Landkreises genehmigungspflichtig ist.

Für Rücksprachen und Abstimmungen bezüglich der Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte an den Gewässerunterhaltungsverband „Obere Dahme /Berste), Garrenchen Nr. 16, 15926 Luckau  OT  Görlsdorf,           

Tel.:      03544 4290

                                   Fax:     03544 6364

                                   E-Mail:  inf@guv-garrenchen.de

 

 

 

Garrenchen, im Juni 2013

 

 

gez. Balke                                                           gez. Schmidt

(Verbandsvorsteher)                                (Verbandsgeschäftsführerin)

Bleiben Sie auf dem Laufenden