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Bekanntmachung der Gemeinde Heideblick über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windkraftnutzungsgebiet Heideblick OT Waltersdorf“

Bekanntmachung der Gemeinde Heideblick über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur 1. Änderung des Bebauungsplans   „Windkraftnutzungsgebiet Heideblick OT Waltersdorf“ (Bild vergrößern)
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Die Gemeindevertretung Heideblick hat in ihrer Sitzung am 04.11.2013 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Windkraftnutzungsgebiet Heideblick OT Waltersdorf“ beschlossen. Gleichzeitig wurde der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windkraftnutzungsgebiet Heideblick OT Waltersdorf“ in der Fassung vom Oktober 2013 gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Geltungsbereich bleibt erhalten. Der als Anlage beigefügte Kartenausschnitt bezeichnet das Plangebiet.

Der Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Windkraftnutzungsgebiet Heideblick OT Waltersdorf“ einschließlich Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit

vom 04.12.2013 bis zum 06.01.2014

im Bauamt der Gemeinde Heideblick, in Langengrassau - Luckauer Straße 61, 15926 Heideblick während der Öffnungszeiten für Jedermann zur Einsicht öffentlich aus.

 

Montag, Mittwoch und Donnerstag

8.00  bis

16.00 Uhr

Dienstag

8.00  bis

18.00 Uhr

Freitag

8.00  bis

12.00 Uhr

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