Bekanntmachung: Testinventur zur Erfassung von Wildschäden im Wald
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg als Untere Forstbehörde, führt zwischen dem
17. März und dem 30. April 2014
im Bereich der Oberförsterei Luckau auf der Grundlage des § 30 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg einen Test zu einem Inventurverfahren durch.
Der Inventurtest erfolgt durch Stichprobenaufnahmen im Wald im Raster 0,5 x 0,5 km. Die Aufnahme führt zu keinen Beeinträchtigungen der Waldflächen oder ihrer Bewirtschaftung. Die Aufnahmedaten des Inventurtestes werden zur Auswertung gespeichert, eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte erfolgt nicht.
Weitere Informationen: Oberförsterei Luckau, Nordpromenade 19, 15926 Luckau
Anlage: Karte der Oberförsterei