Öffentlich -rechtlicher Vertrag zwischen Luckau und Heideblick unterzeichnet
Heute wurde ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen Luckau und Heideblick unterzeichnet. Dieser regelt die gegenseitige Vertretung im Bereich des Standesamtes. Zukünftig können sich die Standesbeamtinnen beider Standesämter gegenseitig vertreten.
Dieser wurde im September mit Beschluss 054/14 durch die Gemeindevertretung beschlossen. Sie finden die Beschlussvorlage in unserem Bürgerportal Vorlage Nr. 054/14.