Änderungen bei Hausschlachtung von Schweinen – Trichinenuntersuchung nur noch im Labor
Ab 31. August 2015 ist auch für Hausschlachtungen nur noch die Trichinenuntersuchung durch die Verdauungsmethode im Labor gesetzlich erlaubt.
Aus diesem Grunde werden die Untersuchungszeiten ab dem 01. November 2015 wie folgt ausgeweitet:
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Montag |
Mittwoch |
Freitag |
Samstag |
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(nur Hausschlachtungen) |
Probenannahme (bis) |
12:00 Uhr |
12:00 Uhr |
10:00 Uhr |
10:00 -11:00 Uhr |
Freigabe ab |
18:00 Uhr |
18:00 Uhr |
12:00 Uhr |
13.30 Uhr |
Die Laboruntersuchung macht folgende Änderungen zum Ablauf erforderlich:
1. rechtzeitige Anmeldung der Hausschlachtung (eine Woche vorher)
→ beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft
per Telefon (03546-201613 oder veterinaeramt@dahme-spreewald.de) und
→ dem Tierarzt des Fleischhygienebezirkes
2. Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme wie bisher
durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung
(mit Adresse und Telefonnummer des Hausschlachtenden)
3. Verbringung der Muskelprobe und des Quittungsbeleges zum Amt für
Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstr. 51, 15907 Lübben
durch den Hausschlachtenden oder einen von diesen Beauftragten
4. Entgegennahme der Probe im Amt, Untersuchung und Dokumentation der
Trichinenfreiheit zum Freigabezeitpunkt (siehe Tabelle)
Landkreis Dahme-Spreewald
Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstr. 51, 15907 Lübben
gez.
Dr. Guth
Amtstierärztin