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Änderungen bei Hausschlachtung von Schweinen – Trichinenuntersuchung nur noch im Labor

Änderungen bei Hausschlachtung von Schweinen –  Trichinenuntersuchung nur noch im Labor (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Änderungen bei Hausschlachtung von Schweinen – Trichinenuntersuchung nur noch im Labor

Ab 31. August 2015 ist auch für Hausschlachtungen nur noch die Trichinenuntersuchung durch die Verdauungsmethode im Labor gesetzlich erlaubt.

 

Aus diesem Grunde werden die Untersuchungszeiten ab dem 01. November 2015 wie folgt ausgeweitet:

 

 

Montag

Mittwoch

Freitag

Samstag

 

 

 

 

(nur Hausschlachtungen)

Probenannahme (bis)

12:00 Uhr

12:00 Uhr

10:00 Uhr

10:00 -11:00 Uhr

Freigabe ab

18:00 Uhr

18:00 Uhr

12:00 Uhr

13.30 Uhr

 

Die Laboruntersuchung macht folgende Änderungen zum Ablauf erforderlich:

 

1. rechtzeitige Anmeldung der Hausschlachtung (eine Woche vorher)

            → beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft

                per Telefon (03546-201613 oder veterinaeramt@dahme-spreewald.de) und

            → dem Tierarzt des Fleischhygienebezirkes

 

2. Durchführung der Fleischbeschau und Trichinenprobenentnahme wie bisher  

    durch den Tierarzt des Fleischhygienebezirkes gegen Gebühr und Quittung

    (mit Adresse und  Telefonnummer des Hausschlachtenden)

 

3. Verbringung der Muskelprobe und des Quittungsbeleges zum Amt für

    Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstr. 51, 15907 Lübben

    durch den Hausschlachtenden oder einen von diesen Beauftragten

 

4. Entgegennahme der Probe im Amt, Untersuchung und Dokumentation der

    Trichinenfreiheit zum Freigabezeitpunkt (siehe Tabelle)

Landkreis Dahme-Spreewald

Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, Hauptstr. 51, 15907 Lübben

gez.

Dr. Guth

Amtstierärztin

 

 

 

 

 

 

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