Setzen Sie Ihre Veranstaltungen sicher um! - Unfallrisiken bei Veranstaltungen erkennen und minimieren.
Versammlungsstätten sind in der Musterbauordnung (MBO) und den Landesverordnungen über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung VStättV(O)) definiert.
Mit der Umsetzung der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) in den einzelnen Bundesländern werden erhöhte Anforderungen an das Personal von Versammlungsstätten und an Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Besucher von Versammlungsstätten, wie Bürgerhäuser, Schulaulen, Schulfoyers, Mehrzweckhallen, etc. hat höchste Priorität.
Insbesondere Führungskräfte übernehmen in der Regel die Betreiberverantwortung: Sie sind für den Ablauf und die Sicherheit in der Versammlungsstätte verantwortlich und sind dem Risiko persönlicher Haftung ausgesetzt.
Seminare vermitteln Fachwissen für die Umsetzung aller wichtigen Anforderungen in die Praxis. Sie richten sich an Betreiber von Theatern, Bühnen, Kinos und Mehrzweckhallen, aber auch an Hallenwarte, Veranstaltungsmeister, Messebauer und Messeveranstalter, Beschäftigte von Ämtern für öffentliche Ordnung und Bauaufsichtsbehörden, Haustechniker und Facility Manager sowie Architekten und Ingenieure aus der Bauwirtschaft.
Sehr geehrte Damen und Herren,
§ 38 der Musterversammlungsstättenverordnung (MVStättVO) besagt, dass "während des Betriebes von Versammlungsstätten der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Versammlungsleiter ständig anwesend sein" muss. Können Sie die daraus resultierenden Aufgaben und Pflichten übernehmen und die Sicherheit der Veranstaltung stellvertretend für den Betreiber gewährleisten?
Sicherheit duldet keinen Aufschub!
Gerne schulen wir auch bei Ihnen vor Ort, in Ihrem Unternehmen. Ein Anruf genügt und wir informieren Sie unverbindlich!
TÜV Rheinland Akademie GmbH
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