Gartenabfälle gehören nicht in den Wald !
Die Entsorgung von Gartenabfällen im Wald ist illegal. Sie ist kein »Kavaliersdelikt « und kann Sie teuer zu stehen kommen!
Grünschnitt in der freien Natur ist rechtlich Abfall.
Jeder, der seine Gartenabfälle im Wald oder in der freien Landschaft entsorgt, verstößt gleich gegen mehrere Gesetze (Abfallrecht, Forstrecht). Er begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Waldgesetz des Landes Brandenburg sieht für diese Ordnungswidrigkeit oder deren Versuch eine Geldbuße bis 20.000 Euro vor.
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist keine Alternative.
Es ist grundsätzlich verboten!
Schützen wir also unseren Wald – für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative, umweltfreundliche
Entsorgungsmöglichkeiten!
Gartenabfälle sind – wie andere Haushaltsabfälle
auch – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
(Landkreis bzw. kreisfreie Stadt oder Abfallzweckverband)
zu überlassen. Bei diesem können Sie die in
Ihrem Gebiet vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten
der Grünabfallsammlung (z. B. Biotonne, Laubsäcke,
Wertstoffhöfe) erfragen. Die Adresse des für Sie zuständigen
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers finden
Sie über folgenden Link: www.mugv.brandenburg.de/info/
adressen_abfallwirtschaft Alternativ können Sie natürlich auch die fachgerechte Kompostierung der Gartenabfälle in Ihrem eigenen Garten durchführen.