Genehmigung von Buslinien
Durch die Regionale Verkehrsgesellschaft wurden beim Landesamt für Bauen und Verkehr Anträge für die Genehmigung von Buslinien für den Zeitraum von 2017 bis 2027 gestellt. In diesem Zusammenhang können die Gemeinde Stellungnahmen abgeben.
Rechtliche Grundlage ist das Personenbeförderungsgesetz § 14
Verkehrtreibenden gutachtlich zu hören; sie kann auch weitere Stellen hören.
Die Ortsteile von Heideblick werden von 3 Linien befahren. Die vollständigen Antragsunterlagen können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die Frist für die Stellungnahme der Gemeinde beträgt 2 Wochen.
Die Einwohnerinnen und Einwohner können ihre Hinweise und Stellungnahmen zu den geplanten Linienverkehren bis 20.10.16 der Verwaltung mitteilen (gemeinde@heideblick.de). Diese werden dann Bestandteil der Stellungnahme. Sollte es keine Hinweise geben wird keine Stellungnahme abgegeben.
Die Unterlagen zu den Linien 466, 473 und 474 sind der Meldung beigefügt.