Volksinitiative zur Kreisgebietsreform
Gegenwärtig findet im Land eine Volksinitiative zur Kreisgebietsreform statt.
"Volksinitiativen verfolgen zunächst das Ziel, den Landtag zu veranlassen, sich mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen. Der Landtag ist verpflichtet, innerhalb von vier Monaten nach deren Eingang beim der Landtagspräsidentin über die Volksinitiative eine Entscheidung zu treffen. Vor der Entscheidung des Landtages haben die Initiatoren das Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Ausschuss."
Interessierte Teilnhemer können auf Listen der Initiatoren unterschreiben. Im Einwohnermeldeamt ist das nicht möglich.