Erhaltungszielverordnung für FFH-Gebiete im Naturpark Niederlausitzer Landrücken
Das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg beabsichtigt, die oben genannte Erhaltungszielverordnung für bereits gemeldete FFH-Gebiete im Naturpark Niederlausitzer Landrücken nach § 14 Absatz 3 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) durch den Erlass einer Rechtsverordnung festzusetzen. Durch die Erhaltungszielverordnung werden keine neuen oder zusätzlichen Regelungen festgelegt.
Der Entwurf umfasst als Sammelverordnung 12 FFH-Gebiete. Die Anlagen 1 bis 5 der Erhaltungszielverordnung und die topografischen Karten sind unter folgendem Link abrufbar: