Horst Lange - 25 Jahre als Schlichter tätig
Seit 25 Jahren ist Herr Horst Lange aus Walddrehna als Schiedsmann in der Gemeinde Heideblick tätig.
Im Lübbener Amtsgericht wurde Herr Lange am 16.05.2017 für sein langjähriges ehrenamtliches Engagement geehrt und bekam vom Amtsgerichtsdirektor Herrn Lehmann eine Ehrenurkunde überreicht, unterzeichnet vom Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts Herrn Claveè.
Die Gemeindevertreter wählten Herrn Lange als Schiedsperson und das Kreisgericht Luckau, Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Niederlausitzer Grenzwall bestätigte am 22.04.1992 laut Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (SchG § 5 Abs. 1) die sachliche Zuständigkeit. Danach ist grundsätzlich die Schiedsperson örtlich zuständig, in deren Bereich der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin wohnen (SchG § 15).
Ich besuchte Herrn Lange und erfuhr eine ganze Menge über seine interessante Tätigkeit. Wenn die Klienten zu ihm kommen, geschickt vom Ordnungsamt, der Polizei oder direkt den Weg zu Herrn Lange wählen, muss er erst seine Zuständigkeit prüfen: ob der Antragsgegner auch in der Gemeinde Heideblick wohnt. Ist dies der Fall, beginnen die ersten Gespräche unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Herr Lange ist ein ausgezeichneter Zuhörer und es gelingt ihm zu 50 %, den Konflikt auf das Wesentliche herunterzubrechen. Nicht die rechtliche Seite steht bei ihm im Mittelpunkt, sondern der gesunde Menschenverstand und seine Fähigkeit, die Leute in ihren Standpunkten anzunähern und eine außergerichtliche Lösung zu finden.
Herr Lange erklärt seinen Klienten, was man machen kann und wie ein Antrag gestellt wird. Meistens, so erzählt er mir, sind es Beleidigungen, Sachbeschädigungen, Bedrohungen und zunehmend sind es jetzt Nachbarschaftsstreitigkeiten: Rückstellung von Zäunen und „Lärm“, der Rasenmäher, Freischneider und Mischer, aber auch das Hundegebell, oder krähende Hähne lösen einen Streit aus. In den ersten Jahren nach der Wende sagte Herr Lange, gab es solche Fälle nicht. Die Menschen hatten mit der Verarbeitung und Neustrukturierung zu tun. Durch den Zuzug neuer Bürgerinnen und Bürger aus Berlin, Leipzig oder Düsseldorf traten diese Probleme zunehmend auf. Sie erhofften sich Ruhe und Idylle auf dem Land oder lernten erst später den „netten“ Nachbarn kennen.
Der Antragsteller zahlt eine Gebühr von 40,00 € und ein Sühneverhandlungstermin wird vereinbart. Herr Lange bringt das Schreiben persönlich zum Antragsgegner und kann sich so schon einmal einen persönlichen Eindruck machen. Die sogenannten „Tür – und Angelfälle, auch sie haben Herrn Lange Zeit an der Haustür, am Telefon und auch beim Gespräch in der Wohnung gekostet. Oft sind diese Fälle sogar schwieriger zu bearbeiten und gerade in diesen Fällen hat das Wirken von Herrn Lange zu einer Befriedigung zwischen den streitenden Parteien geführt. Mehrfach hat der Anrufer eingesehen, dass ein „Miteinanderreden“ besser ist als ein „Mit dem Kopf durch die Wand“ nach dem Motto: Ich bin doch im Recht!
Eine Klage kann erst betrieben werden, nachdem ein Sühneversuch vor der Schiedsperson erfolglos geblieben ist, erst dann kann dem Gericht eine entsprechende Sühnebescheinigung mit der Einreichung der Privatklage vorgelegt werden.
Herr Lange besitzt inzwischen ein gesundes Gespür für Streitigkeiten und Fingerspitzengefühl beim Schlichten, nach dem Motto: „schlichten ist besser als richten“ vermittelt er zwischen den Streitenden und ist stets bemüht bei Meinungsverschiedenheiten von Bürgern eine gütliche Einigung herbeizuführen.
Wir DANKEN Herrn Lange für seine ehrenamtliche und aufopferungsvolle Arbeit und wünschen ihm Gesundheit und Kraft bei der Lösung der Konflikte!
Brigitte Neumann
Öffentlichkeitsarbeit
Schiedsmann in der Gemeinde Heideblick:
Herr Horst Lange
Walddrehna Poststraße 31
15926 Heideblick
Tel. 035455/673
Stellvertreterin:
Frau Helga Tanneberger
Falkenberg Parksiedlung 9A
15926 Heideblick
Tel. 035454/432