Beräumung umgestürzter Bäume
Die Gemeinde erteilt kurzfristig und kostenlos schriftliche Genehmigungen zur Beseitigung vom umgestürzten Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken.
Bedingung ist, dass die Beräumung kurzfristig und vollständig erfolgt.
Interessenten können sich beim Fachbereich Liegenschaften (Tel: 035454-88 1 31) melden.
Es gilt das Windhund Prinzip.