Vorzeitige Beendigung des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“
Die Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens
„Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“
sehen das Anliegen des Volksbegehrens als erfüllt an und haben die Rücknahme des Volksbegehrens beantragt.
Diesem Antrag hat der Landtag Brandenburg in seiner Sitzung am 31.01.2018 entsprochen und die weitere Durchführung dieses Volksbegehrens aufgehoben.
Die Durchführung des Volksbegehrens „Bürgernähe erhalten – Kreisreform stoppen“ ist damit beendet.
gez. Johanna Blobel
Wahlleiterin