Im Verlauf der letzten Wochen wurden den Revierpolizisten des ländlichen Bereiches von Lübben, Luckau und Heideblick zahlreiche Bürgerhinweise zugetragen, bei denen sich unbekannte Personen unberechtigten Zutritt zu Wohnhäusern verschafft hatten. Mit Bedauern mussten die Polizisten feststellen, dass sich Ereignisse zugetragen hatten, die nicht zur Anzeige gebracht wurden. In diesen Fällen betraten fremde Personen den häuslichen Bereich von Bewohnern, die ihre Wohnungen nicht abgeschlossen hatten. So kam es dann zu einem Aufeinandertreffen zwischen den Hauseigentümern und den unbekannten Personen, bei denen die Eindringlinge des Objektes verwiesen wurden, ohne dass jedoch die Polizei informiert wurde.
In diesem Zusammenhang beachten Sie bitte folgende Tipps der Polizei zum Schutz vor Tageswohnungseinbrechern:
Wohnungs- oder Einfamilienhaustüren immer abschließen, nicht nur zuziehen!
Auch bei kurzer Abwesenheit Fenster, Oberlichter, Kellerfenster, Balkon- und Terrassentüren schließen!
Wohnungs- und Haustürschlüssel nicht draußen verstecken, sondern mitnehmen oder bei einer Vertrauensperson hinterlegen! Besonders im ländlichen Raum sollten die Bewohner auch tagsüber besonders auf den Verschluss von Hof- und Haustüren achten!
Nach dem Verlust von Haustür- oder Wohnungsschlüssel Schloss oder Schließzylinder auswechseln!
Keine Steighilfen (Leitern usw.) für jedermann zugänglich stehen lassen!
Hinweise auf Abwesenheit vermeiden (z.B. Briefkasten leeren lassen, Lichtquellen über Schaltuhren betreiben)!
Bei längerer Abwesenheit Wohnung oder Haus durch Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder gegebenenfalls „Haushüter“ bewohnen oder bewohnt erscheinen lassen!
Nummern, Beschreibungen und Kennzeichnung der Wertsachen im Haus notieren. Teppiche, Kunstgegenstände und Antiquitäten gegebenenfalls fotografieren. Dokumente, Wertsachen und Listen in ein Bankschließfach geben!
Informieren Sie die Polizei über ungewöhnliche Feststellungen zu Fahrzeugen und Personen, die nicht zu Ihrem Wohnumfeld gehören und gegenüber denen Sie den Verdacht hegen, sie würden den Wohnbereich auskundschaften. Handeln Sie aber nicht eigenmächtig!
Falls es dennoch zu einem Einbruch gekommen sein sollte, beachten Sie bitte Folgendes:
Sofort die Polizei verständigen! (Notruf 110)
Wohnung nicht betreten, keine Veränderungen vornehmen, nicht aufräumen, nicht saubermachen! Bereits betretene Wohnbereiche auf dem gleichen Weg wieder verlassen! Das gilt auch für Terrassen und Vorgärten!
Nicht selbständig auf „Spurensuche“ gehen - überlassen Sie das der Polizei!
Falls Sie sich zur Tatzeit im Haus befinden, auf keinen Fall mit dem Täter eine Konfrontation suchen! Für Sie ist es sicherer und für die Polizei wertvoller, wenn Sie Ihre Feststellungen der Polizei mitteilen! Merken Sie sich Personenbeschreibungen, Fluchtrichtungen, benutzte Fahrzeuge usw. – fotografieren Sie die Täter, wenn es ohne Risiko für Sie machbar ist!