Bodenordnungsverfahren Pitschen-Pickel VNr.: 610416
Schlussfeststellung
Im Bodenordnungsverfahren Pitschen-Pickel, VNr.: 610416, wird hiermit gemäß § 63 (2) Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 03.07.1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch Artikel 40 des Gesetzes vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2586), in Verbindung mit § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Schlussfeststellung angeordnet.
Es wird festgestellt, dass
- die Ausführung nach dem Bodenordnungsplan bewirkt ist,
- den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Bodenordnungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen.
Das Bodenordnungsverfahren endet mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung.
Gründe
Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist sachlich gerechtfertigt. Der Bodenordnungsplan ist in allen Teilen ausgeführt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Insbesondere ist die Zusammenführung des getrennten Eigentums an Boden und Gebäuden im Verfahrensgebiet erfolgt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Landesamt für Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau
Der Abschluss des Bodenordnungsverfahrens durch die Schlussfeststellung ist sachlich gerechtfertigt. Der Bodenordnungsplan ist in allen Teilen ausgeführt. Die öffentlichen Bücher sind berichtigt. Insbesondere ist die Zusammenführung des getrennten Eigentums an Boden und Gebäuden im Verfahrensgebiet erfolgt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Landesamt für Ländliche Entwicklung,
Landwirtschaft und Flurneuordnung
Karl-Marx-Straße 21
15926 Luckau
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages der öffentlichen Bekanntmachung.
Luckau, den 15.10.2018
gez.
Iris Reppmann
Regionalteamleiterin Bodenordnung