Aufforderung zur Anmeldung für die Einschulung in die Grundschule 2019/2020
Laut § 37 des Schulgesetzes im Land Brandenburg sind alle Kinder, die bis zum 30.09. das sechste Lebensjahr vollendet haben, ab dem 01.August desselben Kalenderjahres schulpflichtig.
Die Anmeldung erfolgt durch die Sorgeberechtigten bei der zuständigen Grundschule.
- Jedes Kind ist an der örtlich zuständigen Grundschule bis zum 28.02.2019 anzumelden.
- Besteht der Wunsch auf Besuch einer anderen Schule, so ist der Antrag über unsere Schule an das
Staatliche Schulamt Cottbus zu stellen.
Das Schulamt entscheidet dann auf der Grundlage des Schulgesetzes über den Antrag und teilt Ihnen auf dem Wege eines Bescheides mit, wo das Kind ab Schuljahresbeginn beschult wird.
» Die Anmeldung, die schulärztliche Untersuchung und der Einschulungstest bei der Rektorin
finden an folgenden Tagen jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt:
11.Februar 2019 12.Februar 2019 13.Februar 2019
Ihre Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch 035455-482 mit Frau Wrusch
(Mo – Fr. 07:30 – 13:00 Uhr) oder zur Info-Veranstaltung.
» Am 14. Januar 2019 findet 19:30 Uhr im Musik-Raum die Info-Veranstaltung zum
Thema : Die flexible Schuleingangsphase statt.
Zur Schulanmeldung und Einschulungsuntersuchung bringen Sie bitte Ihr Kind und Folgendes mit:
● SCHULANMELDUNG und die ausgefüllten FRAGEBÖGEN
● Bestätigung der Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung einer KiTa
● Erklärung zur Teilnahme an einem Sprachförderkurs
● Teilnahmebestätigung an einer sprachtherapeutischen Behandlung
● Kopie der Geburtsurkunde, Kopie des Schwimmzeugnisses (falls bereits abgelegt)
● Betreuungsvertrag bei Besuch einer Kita außerhalb des Landes Brandenburg