Illegale Müllentsorgung in der Gemarkung Falkenberg
In der Gemarkung Falkenberg (siehe Fotos) wurde von Unbekannten illegal Müll entsorgt. Die Gemeinde bietet für Hinweise zur Ermittlung des Verursachers eine Belohnung in Höhe von 100 Euro.
Grundsätzlich ist dies ein Verstoß gegen § 28 in Verbindung mit § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Müll, aber auch Grünschnitt und biologische Abfälle, dürfen nicht auf fremden Grundstücken verbracht werden und müssen vorschriftsmäßig entsorgt werden.
Sollte die Gemeinde einen Verursacher ermitteln, muss dieser mit einem spürbaren Bußgeld rechnen.