Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Heideblick am 01.09.2019
Die Gemeinde Heideblick wählt eine/n hauptamtliche/n
Bürgermeister/in.
Die Wahl wird am 01.09.2019 stattfinden. Sollte keiner der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet am 22.09.2019 die Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die in der Hauptwahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wahlvorschläge können bis zum 27.06.2019, 12:00 Uhr bei der
Gemeinde Heideblick
Wahlbehörde
Langengrassau Luckauer Straße 61
15926 Heideblick
eingereicht werden.
Wahlvorschläge sollen dem Muster der Anlagen der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung entsprechen. Diese Formulare sind ebenfalls bei der Wahlbehörde zu erhalten.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Informationen über Wählbarkeit, Inhalt des Wahlvorschlages sowie zur Bestimmung von Bewerbern durch eine Partei oder Wählergruppe und zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften der Wahlbekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Heideblick vom 22.05.2019 zu entnehmen sind.
Zusätzlich finden Sie die Wahlbekanntmachung unter Bürgerinformation -> Bekanntmachungen und als Download unter dieser Meldung.
Hier nur ein kurzer Überblick:
Wählbar ist, wer
- Deutscher oder Unionsbürger ist,
- am Tag der Hauptwahl das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- in der Bundesrepublik Deutschland seinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ebenfalls wichtig:
Wer sich als Bürgermeister bewerben will und nicht unter bestimmten Voraussetzungen von einer Partei oder Wählergemeinschaft vorgeschlagen wird, muss mindestens 32 Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erhalten. Diese Unterschriften sind bis 26.06.2019, 16:00 Uhr bei der Wahlbehörde zu leisten. Jeder Wahlberechtigte kann seine Unterstützungsunterschrift nur einem Bewerber geben.
Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung:
Tel.: 035454-8810, -88143
Heideblick, 16.05.2019
gez. Johanna Blobel
Wahlleiterin