FFH-Managementplanung im Naturpark Niederlausitzer Landrücken – Beginn der Kartierungen am 03.06.2019
Als fachliche Grundlage für die zu erstellenden FFH-Managementpläne im Naturpark Niederlausitzer Landrücken ist eine Neukartierung von Arten und/oder Biotopen und dementsprechend ein Betreten von Flächen erforderlich.
Im Zeitraum vom 03.06 – 17.06.2019 werden im FFH-Gebiet Schuge- und Mühlenfließquellgebiet Biotopkartierungen erfolgen. Das FFH-Gebiet liegt in folgenden Gemarkungen:
- Uckro, Pickel, Pitschen, Kümmritz und Paserin
Bitte beachten Sie:
Der tatsächliche Beginn der Kartierungen ist maßgeblich von Witterungsbedingungen abhängig. In einzelnen Fällen kann daher auch ein früherer Beginn notwendig sein.
Die durch das Land beauftragten Kartierer werden ein Legitimierungsschreiben mit sich führen und sich als Angehörige bzw. Beauftragte der Arbeitsgemeinschaft (Szamatolski und Partner / Stadt und Land / Alnus / Peschel) ausweisen.
Rechtliche Grundlage für die Kartierungen:
Im Rahmen der FFH-Management-planung im Naturpark Niederlausitzer Landrücken sind Kartierungen vor Ort und Datenrecherchen im Sinne des § 6 Bundesnaturschutzgesetz (Beobachtung von Natur und Landschaft) notwendig. Gemäß § 25 Abs. 3 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes bedarf es keiner Ankündigung des Betretens und des Kartierens bei der Wahrnehmung der Aufgabe aus § 6 Bundesnaturschutzgesetz.
http://www.niederlausitzer-landruecken-naturpark.de/unser-auftrag/natura-2000/
Gerne nimmt die Arbeitsgemeinschaft Hinweise und Anregungen für die Kartierung und Planung entgegen.
Ansprechpartner:
Landesamt für Umwelt
Referat N5
Naturpark Niederlausitzer Landrücken
Herr Udo List
Alte Luckauer Str. 1
15926 Luckau
OT Fürstlich Drehna
Tel.: 035324/305-10
Fax: 035324/305-20
E-Mail: udo.list@lfu.brandenburg.de
Dr. Szamatolski + Partner GbR
Dipl.-Ing. Andreas Butzke
Brunnenstraße 181
10119 Berlin
Tel.: 030/2808144
E-Mail: nll-mp@szpartner.de
Internet: http://www.szpartner.de
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