An alle Vereine - Informationen zur Vereinsgründung und Meldung der Änderungen
Nachdem das Jahr 2008 sich schon etwas warmgelaufen hat, ist es wieder an der Zeit für Mitgliederversammlungen. Sollten sich Änderungen in der Satzung und/oder im Vorstand Ihres Vereins durch Neuwahlen ergeben, sind diese Änderungen im Vereinsregister anzumelden (lediglich solche Vorstandswechsel, die nicht den "BGB-Vorstand" betreffen, entziehen sich der Eintragspflicht).
Erfreulicherweise sind steuerbegünstigte Vereine im Wesentlichen (Auslagekosten z.B. für die Veröffentlichung fallen eigentlich nur bei der Ersteintragung an) von der Zahlung der mit der Eintragung verbundenen Gerichtsgebühren betreit.
Zum Nachweis der Gemeinnützigkeit sollte unbedingt eine Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes mit eingereicht werden.