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Zusammenfassung der gemeindlichen Informationen zur Corona-Pandemie

Zusammenfassung der gemeindlichen Informationen zur Corona-Pandemie (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Zusammenfassung der gemeindlichen Informationen zur Corona-Pandemie

27.05.2021

Die Eindämmungsverordnung wurde am 25.05.2021 geändert. Die aktuelle Fassung finden Sie unter dem beigefügten Link.

 

Ab 31.05.21 nehmen alle Schüler der Grundschulen am Präsenzunterricht teil.

 

Testbescheinigung nicht vergessen

Die Grundschüler der Schule in Walddrehna

denken bitte Montag und Donnerstag an die Testbestätigung. Diese wird vor Schulbeginn in der Turnhalle kontrolliert.

 

Elternbeiträge

Die Landesregierung hat sich in der Kabinettsitzung am 25. Mai 2021 dafür ent-schieden, ab dem 1. Juni 2021 nicht länger am Appell vom 13. Dezember 2020, kein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, festzuhalten.
Damit ist ab dem 1. Juni 2021 keine Erstattung von Elternbeiträgen nach der zweiten Richtlinie Elternbeitrag Corona durch das Land in den Fällen mehr vorgesehen, in denen die Eltern auf die Inanspruchnahme der Betreuung freiwillig verzichtet haben und deswegen vom Einrichtungsträger von der Beitragspflicht freigestellt wurden.

 

21.05.2021

Wo bekommt man Pfingsmontag einen Schnelltest?

Der DRK-Kreisverband Fläming-Spreewald e.V. bietet Pfingstmontag von 09.30 bis 11.30 Uhr die Möglichkeit von Corona-Schnelltests an.

Eine telefonische Voranmeldung ist notwendig.  

Tel.: 03544 50 30 - 13 oder -23

Ort: DRK-Mehrgenerationenhaus, Jahnstraße 8, Luckau

Weitere Infos zu Testmöglichkeiten finden Sie auch  unter

www.Luckau.de

 

Selbststests für Kitakinder werden ausgegeben

Das Land hat für die Kitakinder Schnelltests zur Verfügung gestellt. Diese werden in den Kitas an die Eltern ausgegeben. Der Abstrich erfolgt im vorgeren Nasenbereich. Die Tests sind freiwillig. Es liegt im Ermessen der Eltern.

 

21.05.2021

Bescheinigung für Genesene kommt automatisch vom Gesundheitsamt

Hierzu hat der Landkreis eine Pressemitteilung herausgegeben.

 

"Die Bundesregierung hat mit der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung Erleichterungen für Corona-Genesene sowie Geimpfte und Getestete erlassen. Die Landkreisverwaltung Dahme-Spreewald hat nun in der Folge eine unkomplizierte Lösung geschaffen, den darin benannten „Genesenennachweis“ postalisch zur Verfügung zu stellen. In den kommenden Tagen erhalten zirka 4.000 berechtigte Personen vom Gesundheitsamt automatisch einen Brief mit dem entsprechenden Nachweis ― eine Beantragung ist nicht erforderlich.

Der Genesenen-Nachweis bescheinigt den laborbestätigten Befund mittels PCR-Test für die Zeit von mindestens 28 Tagen nach und maximal sechs Monaten seit der Sars-CoV-2-Infektion. Genesene gelten laut neuer Bundesverordnung zur Erleichterung von Corona-Schutzmaßnahmen dann den vollständig Geimpften und negativ Getesteten gleichgestellt. Wichtig: Ein SARS-CoV-2- Antikörpertest oder ein Antigen-Schnelltest bietet keine ausreichende Grundlage für einen Genesenen-Nachweis, erläutert Amtsarzt Dr. Peter Tinnemann.

Bürgerinnen und Bürger, die im vergangenen halben Jahr eine Quarantäne-Bescheinigung des Gesundheitsamtes Dahme-Spreewald aufgrund eines positiven Corona-Befundes erhalten haben, bekommen nun ohne Antragstellung in Kürze ihren Nachweis auf dem Postweg. Für Personen, die aktuell oder künftig mit dem Corona-Virus infiziert sind, erfolgt die Ausstellung des Genesenen-Nachweises automatisch nach Ablauf der Quarantäne durch das Gesundheitsamt.

Die Kreisverwaltung Dahme-Spreewalt bittet ausdrücklich darum, von telefonischen Anfragen zur Ausstellung eines solchen Genesenen-Nachweises abzusehen."

Link zur Pressemitteilung

 

Hinweis: Aus datenschutzrechtlichen Gründen gleicht das Gesundheitsamt die Adressen nicht mit den aktuellen Daten im Einwohnermeldeamt ab. Wer also zwischendurch seinen Wohnsitz geändert hat, wird die Bescheinigung nicht erhalten. Mitbürger die nicht mehr unter uns sind werden eventuell eine Bescheinigung bekommen.

 

18.05.2021

Gestern wurde die Kita Walddrehna wieder geöffnet.

 

Nutzung Turnhalle Walddrehna

Da wir jegliche Gefährdungen für den Schulbetrieb ausschließen wollen, wird bis zum Ferienbeginn am 24.06.21 keine Nutzung durch Dritte zugelassen.

 

Nutzung Bürgerhaus Langengrassu

Individualsport in geschlossenen Räumen ist nach wie vor nicht zulässig. Daher bleibt das Bürgerhaus geschlossen.

 

Dorfgemeinschaftshäuser

Diese bleiben ebenfalls geschlossen. Versammlungen können unter bestimmten Bedingungen stattfinden.

Feiern können nicht stattfinden.

 

Jugendklubs

Diese sind weiterhin geschlossen.

 

12.05.2021

Die Kita Gehren wurde am 10.05.21 wieder geöffnet. Die Kita Walddrehna nimmt am 17.05.21 ihren Betrieb wieder auf.

Besondere Probleme sind der Gemeindeverwaltung nicht bekannt.

 

10.05.2021

Testtermin von Freitag wird vorgezogen

Der Termin am Freitag in Langengrassau, den 14.5.21 wird auf Grund des Feiertages auf Dienstag, den 11.05.21 vorverlegt und findet in der Zeit von 13,00 Uhr bis 15,00 Uhr statt.

 

10.05.2021

Welche Bestimmungen gelten gerade?

Da die Inzidenz im Landkreis Dahme-Spreewald unter 100 liegt, gilt die "Bundesnotbremse" hier nicht mehr. Es gilt die

"Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Siebte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV)".

 

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 16. Mai 2021 außer Kraft. Es wird also diese Woche noch neue Regelungen geben.

 

Genaueres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Landkreises Dahme-Spreewald.

 

07.05.2021

Kita Gehren wieder geöffnet

Diese war vom 27.04. bis 06.05. wegen Quarantaine geschlossen.

Das Gesundheitsamt hat festgelegt, dass für den Besuch der Kita ein negetiver Schnelltest erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund hat der ASB einen geonderten Testtermin direkt in der Kita angeboten. Dieses Angebot nahmen 28 Personen an. Alle getesteten Personen waren negativ.

 

30.04.2021

Sonderimpftermin für die Feuerwehr

Im Impfzentrum Schönefeld gibt es morgen einen Sonderimpftermin für die Kameradinnen und Kameraden. Ein Grund ist die Sicherung der Einsatzbereitschaft vor dem Hintergrund der bevorstehenden Waldbrandsaison.

Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich durch Anruf vom Landkreis. Die Gemeinde hat keinen Einfluss. Es ist auch ausdrücklich nicht vorgesehen, dass gruppenweise nach Schönefeld gefahren wird. Ganz wichtig ist auch, wer weiß dass er den zugewiesenen Termin nicht wahrnehmen kann, diesen auch sofort zurück gibt.

Es gibt noch zahlreiche Kameraden, die keinen Termin bekommen haben.

 

27.04.2021

Impfung für aktive Kameradinnen und Kameraden

Durch die Ortswehrführer wurde vor kurzem eine Aufstellung aller aktiven Kameradinnen und Kameraden erstellt. Vorgesehen war, dass diese eine Impfung über den Landkreis bekommen. Ein kleiner Teil hat diese auch bekommen.

Nunmehr ist die Impfverordnung des Landes so geändert, dass jeder eine "Arbeitgeberbescheinigung" bekommt und sich damit eigenständig um eine Impfung (Impfzentrum, Hausarzt etc.) bemühen kann.

Durch die Verwaltung wurde für alle Kameradinnen und Kameraden eine Bescheinigung erstellt. Diese übergeben wir morgen an die Ortswehrführer. Bei Bedarf kann sich jeder seine Bescheinigung beim Ortswehrführer abholen.

 

 

26.04.2021

Sechste Änderungsverordnung zur Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die aktuelle Verordnung ist als Link beigefügt.

 

Bekanntgabe der Regelungen für Schutzmaßnahmen im Landkreis - gültig ab 24.04.2021

Die aktuellen Regelungen finden Sie in der beigefügten Datei "Bekanntgabe des Landkreises - gültig ab 24.04.2021"

 

Kita Gehren - 11,30 Uhr

Hier erwarten wir heute die Regelungen durch das Gesundheitsamt. Die Situation hat sich nochmals verschärft (positiver Schnelltest). Sobald Konkretes vorliegt werden wir informieren.

 

 

24.04.2021

In der Kita Gehren gibt es einen positiven Coronafall bei einem Kind.

Vorbehaltlich anderer Festlegungen durch das Gesundheitsamt (voraussichtlich am Montag) bitten wir die Eltern, Ihre Kinder Montag möglichst nicht in die Einrichtung zu bringen. Nach gengenwärtigem Stand ist die Kita aber Montag geöffnet.

 

Sobald uns weitere Informationen vorliegen, werden wir diese veröffentlichen.

 

Wir wünschen unserem kleinen Mitbürger einen milden Verlauf und baldige Genesung.

 

23.04.2021

Anzahl der Fälle

In unserer Gemeinde gibt es zur Zeit 13 Coronafälle. Im Verhältnis zu den Einwohnern ist das eine relativ hohe Zahl. In mehreren Gemeinden mit wesentlich mehr Einwohnern sind die Fallzahlen geringer.

Nachfolgen dazu eine kleine Tabelle.

Fallzahlen am 22.04.21 in LDS

Wir wünschen unseren erkrankten Mitbürgern einen milden Verlauf und eine schnelle Genesung.

 

Schulbetrieb

Die große Mehrheit der Schüler bringt die Testbestätigung mit. In der kommende Woche sind diese Montag (26.4.) und Donnerstag (29.4.) vorzulegen.

 

Bundesnotbremse

Das Bundesgesetzblatt ist als Datei beigefügt. Die wesentlichen Änderungen finden Sie im § 28 b.

Datei: "Bundesgesetzblatt Notbremse"

 

Notbetreuung

Für den Fall, dass Kitas und Schulen geschlossen werden wird es eine Notbetreuung geben. Das aktuelle Antragsformular ist als Datei beigefügt.

 

Ich gehe davon aus, dass für in der Vergangenheit bewilligte Notbetreuungen kein neuer Antrag zu stellen ist.

F. Deutschmann

 

16.04.2021

Testpflicht in den Schulen

Ab dem 19. April 2021 ist der Zutritt zu Schulen nur den Personen gestattet, die der jeweiligen Schule einen Nachweis über ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen.  Schülerinnen und Schüler sowie das Schulpersonal haben an zwei nicht aufeinanderfolgenden Tagen pro Woche eine Bescheinigung über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorzulegen.

Die Eltern unserer Grundschule sind informiert, dass in der kommenden Woche am Dienstag, den 20.4. und Donnerstag den 22.04.21 die Testbescheinigungen vorzulegen sind.

Da Kinder ohne Bescheinigung das Schulgebäude nicht betreten dürfen erfolgt der Zugang über die Turnhalle. Dort werden die Bescheinigungen kontrolliert. Sollte ein Kind die Bescheinigung vergessen haben und es liegt die Einwilligung der Eltern vor, wird der Test in der Schule ausnahmsweise nachgeholt.

Sollte die Einwilligung der Eltern zum Test in der Schule nicht vorliegen, muss das Kind in der Turnhalle warten, bis es von den Eltern wieder abgeholt wird.

 

 

14.04.2021

Testpflicht für Unternehmen

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ab kommender Woche verpflichtend Corona-Tests anbieten müssen, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten.  Die konkrete Verordnung liegt noch nicht vor.

Dabei geht es lediglich um eine Angebotspflicht für die Firmen - eine Testpflicht für Arbeitnehmer gibt es nicht. Arbeitgeber müssen nicht dokumentieren, ob die Beschäftigten das Angebot angenommen haben.

Einige Unternehmen praktizieren das ja auch schon eine Weile.

Die Gemeindeverwaltung besitzt auf diesem Gebiet auch schon einige Erfahrungen. Tests von Mitarbeitern in Schulen, Kitas und Verwaltung werden regelmäßig durchgeführt..

Diese Erfahrungen möchte ich an dieser Stelle teilen. Eventuell hilft es ja unseren Unternehmern.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

  1. Beschaffung von Selbsttest: Jeder kann sich bei Bedarf selbst testen.

(Selbsttest soll ca. 10,00 € kosten.)

 

  1. Einen „eigenen“ Tester ausbilden und Schnelltests beschaffen.

Die Ausbildung dauert ca. 2,5 Stunden. Das DRK hat zum Beispiel so eine Ausbildung durchgeführt.

(Die Gemeinde hat die Schnelltests für 3,80 € netto eingekauft.)

 

  1. Die Wohlfahrsverbände (z.B. ASB, AWO, DRK) haben ausgebildete Tetster. Diese bringen die Tests auch gleich mit. Es ist kein Problem 30 Mitarbeiter innerhalb einer Stunde durchzutetesten.

 

  1. Ob es eine Alternative ist, den Arbeitnehmern die Teilnahme an einer öffentlichen Bürgertestung zu ermöglich, kann ich nicht beurteilen. Die Verordnung liegt ja noch nicht vor. Testtermine und Teststellen veröffentlichen wir auf unserer Homepage. Das Angebot ändert sich ständig.

 

Für Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Wir können ggf. Kontakte vermitteln etc.

 

F. Deutschmann

 


Woran sollten wir noch denken?

Schicken Sie uns Ihre Hinweise und Fragen an .

 

 

 

 

 

12.04.2021

Dritte Änderungsverordnung zur Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die wesentliche Änderung betrifft die Einführung einer Testpflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht und die Wiedereinführung des grundsätzlichen Distanzunterrichts an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen.

 

 

08.04.2021

Impfungen

Fr. Dr. Beck hat mit ersten Impfungen begonnen. Gemäß der Priorisierung wurden die Patienen von der Arztpraxis angerufen und ein Termin vereinbart.

Wichtig ist, dass der vereinbarte Termin eingehalten wird. Nachdem eine Ampulle geöffnet ist, kann diese nur innerhalb kurzer Zeit verwendet werden. In einer Ampulle befinden sich mehrere Impfdosen.

 

Bei eventuellen Problemen in die Praxis zu gelangen, wurde mit Fr. Dr. Beck eine Lösung abgestimmt.

 

Schulen

Für die Schulen wurden jetzt Regelungen festgelegt. Diese erreichen Sie über den nachfolgenden Link.

Pressemitteilung des MBJS zum Schulbetrieb vom 06.04.2021

 

Corona: Kita und Schulen

 

Bürgertestung

Testtermine und weitere Testmöglichkeiten in der Region finden Sie in unserer gesonderten Meldung.

Uns sind zur Zeit keine Probleme bekannt, z.B. dass die Testangebote unzureichend sind.

 

06.04.2021

neue Verfügung des Landkreises

Auf Grund der dauerhafen Inzidenz über 100 gelten im Landkreis weitergehendere Schutzmaßnahmen.

Die Verfügung des Landkreises ist als Datei beigefügt.

siehe Datei

"2021-04-03 Bekanntgabe nach 26 Abs. 2 und 2a der 7. EindV.pdf"

 

Fälle in der Gemeinde korrigiert

Bei den angegebenen Fallzahlen in der Gemeinde waren die Verstorbenen Personen permanent enthalten. Aktuell sind es 8 Personen. Die Fallzahlen wurden rückwirkend korrigiert, indem die verstorbenen Personen (8 bzw. 6) von den aktiven Fällen abgezogen wurden. Die alten Zahlen sind durchgestrichen.

 

31.03.2021

Die aktuelle Eindämmungsverordnung ist als Datei beigefügt.

 

30.03.2021

Vorschlag für eine Teststrategie an der Grundschule gescheitert
Vom Bürgermeister vorgeschlagen wurde die Durchführung von Regelunterricht in der Grundschule in Verbindung mit 2 bzw. 3 wöchentlichen Corona Tests nach den Osterferien.
Zu diesem Thema gab es 47 Wortmeldungen. Es gibt eine mehrheitliche Ablehnung dieser Idee. Daher kommt sie auch nicht zur Umsetzung.
Bei Interesse können Sie unter dem beigefügten Link den Vorschlag und die Kommentare der Onlinediskussion lesen.

Link:

Diskussion über eine Teststrategie für unsere Grundschule

 

Das Resümee des Bürgermeisters zur Diskussion  finden Sie hier.

Link:

Ihre Meinung ist gefragt - Resümee des Bürgermeisters

 

Corona Tests - oder so kann man sich irren

Als wir am 10.03.21 mit den öffentlichen Tests begannen war eigentlich die Absicht es 2 oder 3 Wochen anzubieten und dann gibt es die Tests überall.

Die Regierung hatte verkündet, dass jeder ab demnächst kostenlose Schnelltests bekommt. Zu diesem Zeitpunkt gab es jedoch keine regionalen Testmöglichkeiten. Daher haben wir schnell was organisiert. Dafür bekamen wir einige Dankesanrufe von Kosmetikdienstleistern etc.

 Unser Testangebot war als Übergangslösung gedacht.

Jetzt stellen wir fest, dass es in der Region nicht besonders viele Testmöglichkeiten gibt, und diese zum Teil auch nicht bekannt sind.

Bei uns steigt die Anzahl der Testungen. Das können wir dann wohl erst mal nicht zurückfahren.

 

Besonders bedanken möchte ich mich bei Frau Henkel vom ASB sowie bei Frau Friedrich und Ihren beiden Mitstreiterinnen für Ihre Unterstützung. Sie machen dieses Angebot möglich.

Im Namen aller getesteten Danke!!!

 

 

26.03.2021

Impfung Gruppe 1

Sollte Ihnen bekannt sein, das es Mitbürger der Impfgruppe 1 - höchste Priorität (siehe Erläuterung) noch keinen Impftermin bekommen haben oder nicht wissen, wie sie ins Impfzentrum kommen, teilen Sie uns das bitte mit. Wir können helfen.

035454 - 88 10

Gruppe 1 - Höchste Priorität
  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen sowie in ambulant betreuten Wohngruppen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Personen, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten sowie
  • Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege begutachten und prüfen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren und in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden (wie z.B. Bronchoskopie)
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht - insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin oder im Rahmen der Behandlung schwer immunsupprimierter Patienten

 

 

24.03.2021

Kitas am 01.04.2021

Am Donnerstag, den 1.4.2021 gilt für die Kitas in Heideblick folgende Regelung:

- Kita Falkenberg - planmäßig geöffnet

- Kita Langengengrassau - geschlossen (flexiebler Schließtag)

- Kita Gehren - geschlossen (flexiebler Schließtag)

- Kita Walddrehna - planmäßig geöffnet

 

 

22.03.2021

Uns sind derzeit keine Probleme im Zusammenhang mit Corona bekannt.

 

 

18.03.2021

Testtermine in Langengrassau sind wenig nachgefragt. Für den morgigen Termin gibt es bisher nur 3 Anmeldungen.

 

zu den Terminen

 

09.03.2021 / 10.03.2021

 

Testtermine in der Gemeinde

Langengrassau Bürgerhaus

12.03.2021 9,00 Uhr bis ca. 11,00 Uhr - telefonische Terminreservierung unter 035454 8810 möglich

 

Walddrehna im Feuerwehrgerätehaus

Bitte den Eingang an der Rückseite nutzen.

Termine: 15.03.2021; 17.03.2021;19.03.2021

Andere Termine sind nach Abstimmung möglich.

Künftig sollen die Tests regelmäßig Montag, Mittwoch und Freitag stattfinden.

 

Hier tetstet der AWO Regionalverband Brandenburg Süd e. V.

Bitte vereinbaren Sie den Testtermin telefonisch direkt mit der zuständigen Kollegin.

Tel: 0152 54 50 34 61

 

Langengrassau Bürgerhaus

19.03.2021 9,00 Uhr bis ca. 11,00 Uhr - telefonische Terminreservierung unter 035454 8810 möglich

 

 

 

08.03.2021

freiwilliger kostenloser Coronatest möglich

In Lübben am Ostergrund 20 gibt es jetzt eine Teststation. Diese ist von Montag bis Samstag in der Zeit von 8,30 Uhr bis 17,30 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Testtermin in unserer Gemeinde

Die Gemeinde bietet am 12.03. und 19.03.2021 in der Zeit von 9,00 Uhr bis 11,00 Uhr im Bürgerhaus Langengrassau kostenlose Tests an. Zur Terminkoordination ist eine telefonische Anmeldung erwünscht. Bringen Sie ca. 20 Minuten Zeit mit.

Vor dem Test werden Sie über den Test selbst und den Datenschutz aufgeklärt. Weiterhin muss eine Einwilligungserklärung unterschrieben werden.

 

Bei Bedarf können wir die Testkapazitäten ausweiten und auch in anderen Ortsteilen anbieten.

 

Ab sofort können die Termine für den 12.03.2021 und 19.03.2021 telefonisch vereinbart werden. Für den Fall dass sich was ändert, bitten wir Sie uns eine Rückrufnummer zu nennen.

Tel: 035454-8810

Das Angebot gilt für alle Einwohner/innen im Landkreis Dahme-Spreewald.

 

 

 

 

 

 

07.03.2021

Coronatestung

 

Der Landkreis hat angekündigt morgen (08.03.2021) ein Testzentrum in Lübben zu eröffnen. Dort kann jedermann einen Test bekommen.

 

In Heideblick:

Die Lehrer und Erzieher in unseren Einrichtungen werden seit Wochen regelmäßig freiwillig getestet.

 

Die Gemeinde wird am Freitag, den 12.03.21 ab 9,00 Uhr im Bürgerhaus Langengrassau kostenlose Coronatests anbieten. Hierbei unterstützt uns der ASB. Die Mitarbeiter des ASB haben bereits umfassende Erfahrungen.

 

Um einen geordneten Ablauf zu erreichen, werden wir am Dienstag, den 09.03.2021 für Freitag eine kleine Terminvergabe starten. Bitte schauen Sie dazu am Dienstag auf unsere Homepage.

 

Die große Unbekannte für uns ist der Testbedarf. Am vergangenen Freitag haben wir vorsorglich 400 Tests bestellt. Diese werden Mittwoch geliefert.

Entweder sind es viel zu Viele oder viel zu Wenige??? Wer weiß das schon.

 

Sobald sich ein Überblick für den Bedarf abzeichnet können wir das Testen ausweiten und auch in anderen Ortsteilen anbieten.

 

Es wird sich vermutlich nicht lohnen ein gemeindeeigenes „Testzentrum“ einzurichten, um von Montag bis Sonntag Tests anzubieten. Vermutlich werden sich die regionalen Testkapazitäten in Arztpraxen und Apotheken zügig ausweiten.

 

Wer kurzfristig einen Test benötigt und nicht weiß wo man ihn bekommen kann, kann sich bei uns melden (035454-8810). Wir werden dann versuchen eine Testmöglichkeit zu vermitteln.

 

Regionale Testangebote werden wir auf unserer Homepage veröffentlichen.

 

Arbeitgeber können sich auch bei uns melden. Vielleicht können wir ja gemeinsam was organisieren.

 

Die neue Eindämmungsverordnung tritt am 08.03.2021 in Kraft und ist am Ende der Meldung angefügt.

 

Ideen, Hinweise und Kritiken sind gefragt.

Wenn irgendwo die Säge klemmt oder Sie eine gute Idee oder einen wichtigen Hiweis haben- teilen Sie es uns mit.

Mail:

 

 

 

 

 

04.03.2021

Gestern tagten die Ministerpräsidenten. Die Ergebnisse finden Sie in der Datei "2021-03-03 MPK".

 

Weiterhin fügen wir ein Muster der "Arbeitgeber- bzw. Dienstherrnbescheinigung zur Impfung gegen COVID-19"

Diese Bescheinigung dient als Nachweis der Anspruchsberechtigung gemäß CoronaImpfV für Schutzimpfungen gegen COVID-19 mit dem Impfstoff AstraZeneca.

siehe Datei

"Arbeitgeberbescheiningungbescheinigung für Impfung"

Diese muss im Impfzentrum vorgelegt werden.

 

Öffnungsschritte

Als Datei ist ebenfalls eine Übersicht der Öffnungsschritte beigefügt.

siehe Datei: "Grafik Öffnungsschritte"

 

Unter dem nachfolgenden Link

Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19 im Land Brandenburg finden Sie weitere Informationen des landes Brandenburg.

 

01.03.2021

Die neue Allgemeinverfügung des Landkreises für das Tragen von Mund- Nasenschutz ist als Datei unten angefügt.

 

 

 

26.02.2021

Der Gemeinde sind keinen nennenswerten Probleme bekannt.

 

Der Wechselunterricht in der Schule funktioniert. Für die Aufgabenbewältigung stehen der Schule aktuell 3 zusätzliche Kräfte zur Verfügung.

Der Kitabetrieb funktioniert auch. Allen Einrichtungen stehen Corona Tests zur Verfügung. Diese werden auch genutzt.

Hoffen wir, dass die Lage so bleibt.

Die Entwicklung der Infektionen im Landkreis sieht ja nicht so gut aus.

 

Sollte es zukünftig möglich werden vor Ort Impfungen durchführen zu können, würden wir dafür das Bürgerhaus in Langengrassau herrichten.

 

24.02.2021

Die Landesregierung hat gestern eine Information zu Öffnungsperspektiven veröffentlicht. Diese finden Sie unter dem nachfolgenden Link.

Perspektiven zur Bewältigung der Corona-Pandemie in Brandenburg

 

22.02.2021

Heute beginnt der Wechselunterricht in der Grundschule. In der vergangenen Woche besuchten 79,8 % der Kinder die Kitas.

 

16.02.2021

Die aktuelle 6. Eindämmungsverordnung inkl. Begründung und Bußgeldkatalog sind neu als Dateien dieser Meldung beigefügt.

 

 

12.02.2021

Sobald uns die neuen gesetzlichen Regelungen schriftlich vorliegen werden wir diese hier bereitstellen.

 

Die Schule ist auf den Wechselunterricht ab 22.02. gut vorbereitet. Die Eltern haben die Informationen bereits erhalten.

Die Notbetreuung wird unverändert fortgesetzt.

 

 

10.02.2021

Größere Probleme sind uns nicht bekannt.

Impfungen

Sollte es Fälle geben, dass ältere Mitbürger/innen einen Impftermin bekommen haben, aber nicht wissen wie sie dort hinkommen, melden Sie sich bitte bei uns. Möglichst nicht auf den "letzten Drücker". Wir werden eine Lösung finden.

035454 - 88 10

 

Die Kitaauslastung beträgt heute 70 %.

 

 

05.02.2021

Uns sind keine größeren Probleme bekannt.

 

02.02.2021

Die Zahlen weisen eine sinkende Tendenz auf.

 

29.01.2021

Uns sind keine größeren Probleme bekannt. Unsere Kitas haben eine Auslastung von 60 v.H.

Zum Thema Erlass von Elternbeiträgen gibt es positive Signale. Eine konkrete Regelung liegt aber noch nicht vor.

 

25.01.2021

Die Situation ist für uns alle sehr belastend. Bitte achten Sie auf Ihren Nachbarn. Die Zahlen gehen ja leicht nach unten.

Wenn Sie erkennen, dass jemand Hilfe braucht, informieren Sie uns (035454 - 8810). Wir werden helfen.

 

neue Eindämmungsverordnung

Ab 22.01.2021 gilt eine überarbeitete Eindämmungsverordnung. Diese ist als Datei beigefügt. Im § 19 sind Regelungen getroffen, unter welchen Bedingungen Kitas geschlossen werden und dort nur eine Notbetreuung angeboten wird.

 

 

21.01.2021

Bescheinigung zusätzliche Kinder - Krankentage bei Betreuung zu Hause - Bestätigung für die Krankenkasse

Unter dem beigefügten Link finden Sie aktuelle Informationen zu den geltenden Regelungen der Bundesregierung.

 

Link:

Zusätzliche Kinderkrankentage bei Betreuung zu Hause

 

Sollten Sie eine entsprechende Bescheinigung für die Krankenkasse benötigen, teilen Sie Ihrer Kita bitte mit, für welchen Zeitraum diese erstellt werden soll.

 

Die Bescheinigung selbst wird beim Träger der Einrichtung (ASB, DRK, Regenbogenverein) bzw. durch die Gemeinde erstellt und Ihnen zugeschickt oder über die Einrichtung verteilt.

 

20.01.2021

Kita Elternbeiträge

Das Land arbeitet an einer neuen Richtlinie zum Thema Elternbeiträge. Angestrebt wird eine ähnliche Regelung wie im Frühjahr. Ein erster Entwurf liegt vor.

 

Um eine hohe Sicherheit in der Einrichtung zu garantieren haben sich die Mitarbeiterinnen der Kita Gehren erneut einem freiwilligen Coronatest unterzogen. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor.

15,30 Uhr Alle Tests sind negativ.

 

 

18.01.2021

In der Kita Gehren gibt es einen positiven Test. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt wurden die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen umgesetzt. Daher werden keine weitergehenden Quarantainemaßnahmen angeordnet.

 

Für die Eltern gibt es am Ende der Meldung Verhaltenshinweise.

"Hinweise des Gesundheitsamtes für Kita Pusteblume"

 

Für Rückfragenn stehen wir gern zur Verfügung.

F. Deutschmann

 

 

14.01.2021

Aktuell gibt es in Heideblick 38 infizierte Personen. Diesen wünschen wir einen harmlosen Verlauf und eine baldige Genesung. Die Tendenz scheint nach wie vor steigend zu verlaufen.

In den Kitas sind ca 60 v.H. der Kinder anwesend. Neue Regelungen zur Betreuung sind vorerst nicht geplant. 

 

12.01.2021  9,30 Uhr

Kinderbetreuung

Für die Notbetreuung von Schul- und Hortkindern bitte ab jetzt das neue Formular

"Antrag LDS Notbetreuung ab 11.01.21" verwenden.

 

15 km Grenze

Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf 15km um den jeweiligen Landkreis beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 liegt. Im LDS liegt sie aktuell bei 303,88.

 

Im Brandenburgviewer bzw. im unten aufgeführen Link ist das Gebiet um den LDS als Hilfe ausgewiesen. Dazu in der rechts aufgeführen Legende den Punkt "Corona: 15-km-Grenze" auswählen und den Hacken beim Landkreis Dahme-Spreewald setzen. Dann wir der Landkreis markiert und 15-km-Grenze herum gezogen.

 

07.01.2021  20,30 Uhr

 

Durch das MBJS wurde eben eine Pressemitteilung veröffentlicht.

zur Pressemitteilung des MBJS

Aus meiner Sicht ergibt sich aus der Meldung, dass nächste Woche die bisher geltenden Regelungen fortgesetzt werden.

Genehmigte Anträge auf Notbetreuung in der Schule gelten weiter.

Neue Anträge werden zeitnah bearbeitet.

 

 

07.01.2021 14,30 Uhr

Neue Regelungen zur Kinderbetreuung ab 11.01.2021 sind uns nicht bekannt. wenn es keine neuen gibt, gelten die bisherigen.

Wir können da nur abwarten.

 

Auf der Homepage des Landkreises finden Sie die aktuellen Fallzahlen für jede einzelne Gemeinde.

Folgen Sie dem Link am Ende der Meldung

"Infektionszahlen in den Gemeinden"

Aktuell sind in unserer Gemeinde 24 Infektionen. Das sind 6 mehr als gestern. Rechnerisch ergibt sich eine Inzidenz von 673 für unsere Gemeinde.

 

06.01.2021 14,00 Uhr

Wir bitten aktuell Abstand von Anfragen zu möglichen Änderungen der Eindämmungsverordnung zu nehmen. Voraussichtlich am 07.oder 08.01.2021 wird die neue Eindämmungsverordnung durch das Land beschlossen. Erst dann liegt uns der genaue Wortlaut vor.

Dieses gilt auch für die Notbetreuung der Kinder ab 11.01.2021. Wir gehen davon aus, dass es eine Notbetreuung, auf der Basis der bisherigen Regelungen geben wird.

Sobald wir Näheres wissen veröffentlichen wir es.

 

05.01.2021 17,30 Uhr

Im Zusammenhand mit Corona sind uns momentan keine Probleme bekannt.

 

 

02.01.2021 13,00 Uhr

So nun drücken wir die Daumen, dass sich  2021  unser tägliches Leben wieder normalisiert.


 

 

auf die Mitmenschen achten

Teilen Sie uns auch mit, wo in Ihrer Nachbarschaft Menschen sind, die Hilfe benötigen. Wir werden uns darum kümmern.

 

Alle vorliegenden Anträge auf Notbetreuung ab 04.01.2021 sind entschieden und die Eltern informiert.

 

28.12.2020  10,00 Uhr

Die Regelungen der Eindämmungsverordnung sind wie folgt:

Grundschule Walddrehna

Vom 04.01.2021 bis 08.01.2021 findet kein Präsenzunterricht statt. Bestimmte Kinder bis zur 4. Klasse haben eventuell einen Anspruch auf Notbetreuung. Hierfür ist das Formular "Antrag LDS Notbetreuung ab 04.01.21" zu verwenden. Im Formular ist auch erklärt, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat. Das ausgefüllte Formular bitte an die Gemeinde schicken.

Aktuell liegen 12 Anträge vor. Die Eltern werden von uns telefonisch über die Entscheidung zur Notbetreuung informiert.

Schulkinder, die einen Anspruch auf Notbetreuung in der Schule haben, werden dann Nachmittags auch im Hort betreut. Die Hortbetreuung gilt nur für Kinder, die sonst auch den Hort besuchen.

Kitas und Krippen

Unsere Krippen und Kindergärten sind ab 04.01.21 regulär geöffnet. Die Eltern werden gebeten die Kinder zu Hause zu betreuen. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich.

Die durchgeführte  "Bedarfserfassung für die Betreuung von Kita- und Krippenkindern" hat sich damit erübrigt.

 

 

23.12.2020  11,00 Uhr

Kinderbetreuung

Für die Notbetreuung von Schul- und Hortkindern bitte das Formular

"Antrag LDS Notbetreuung ab 04.01.21" verwenden.

 

Für die Betreuung von Krippen- und Kitakindern bitte das Formular

"Bedarfsermittlung für Betreuung von Kita- u. Krippenkindern" verwenden.

Grund für die unterschiedlichen Formulare sind die unterschiedlichen rechtlichen Regelungen..

Beide Formulare finden Sie am Ende der Meldung.

 

Mitmenschen

Bitte achten Sie auf Ihre Mitmenschen. Informieren Sie uns, wenn jemannd Unterstützung braucht. Wir kümmern uns.

 

Statistik

Die Inzidenzzahlen in unserer Region sind sehr hoch. Würde man eine Zahl für Heideblick berechnen, läge diese bei "885".

 

 

22.12.2020  9,30 Uhr

Antrag auf Kindernotbetreuung - neues Formular

Vom Landkreis liegt jetzt ein offizielles Formular für die Beantragung der Notbetreuung vor. Bitte verwenden Sie ab sofort dieses für Schul- und Hortkinder. Sie finden es am Ender der Meldung.

Datei: "Antrag LDS Notbetreuung ab 04.01.21" Bitte senden Sie dieses ausgefüllt an uns zurück.

Für Kita- und Krippenkinder

 

 

Fax: 035454 88 1 88

Mail:   Betreff "Notbetreuung"

 

Die bisherigen Formulare "Bedarfsermittlung für die Notbetreuung" werden von uns genauso behandelt, wie das jetzt vorliegende Formular des Landkreises.

Die Notbetreuung für Schüler findet in der Schule für die Dauer der planmäßigen Unterrichtszeit statt. Kinder, welche vorher nicht den Hort besucht haben, können auch jetzt nicht den Hort besuchen. Dafür wäre der Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Kita erforderlich.

 

 

21.12.2020 11,30 Uhr

Bedarfserfassung für die Kindernotbetreuung ab 04.01.2020

Siehe Formular am Ende der Meldung.

"Bedarfserfassung für die Notbetreuung ab 04.01.2020"

Mit diesem Formular wollen wir uns einen Überblick zum erforderlichen Betreuungsbedarf verschaffen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind an manchen Stellen nicht ganz eindeutig. Wir hoffen da auf weitere Konkretisierungen.

Auf Grund der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis muss damit gerechnet werden, dass der Landkreis noch eine regelverschärfende Allgemeinverfügung erlässt.

Unser Ziel bleibt es,  bis 29.12.2020 für jedes  Kind zu klären, wie die Betreung bis zum 10.01.21 erfolgen wird.

 

 

19.12.2020  11,00 Uhr

Präzisierung der Eindämmungsverordnung

In einer Pressemitteilung des Landes vom 18.12.2020 wird der Anspruch auf Kindernotbetreuung konkretisiert und die Ausgangssperre erläutert. Diese ist am Ende der Meldung beigefügt.

siehe: 2020-12-18 Pressemitteilung des Landes - Konkretisierung

 

17.12.2020 14,30

 

Den Medien ist ja zu entnehmen, wie sich die Situation insbesondere in den Krankenhäusern verschärft. Dieses trifft auch auf die Krankenhäuser in unserem Landkreis zu.

 

Für die Kitanotbetreuung vom 04.01.2021 bis 08.01.2021 bitten wir die Eltern sich Gedanken zu machen, wann eine Notbetreuung unbedingt erforderlich ist. Wir werden  voraussichtlich am 21.12.20 ein entsprechendes Formular auf die Homepage stellen.

Das Land hat ja konkrete Regelungen zum Notbetreuungsanspruch angekündigt. Sollte diese nicht vorliegen, werden wir es selbst entscheiden.

Unser Ziel ist es,  bis 29.12.2020 für jedes  Kind zu klären, wie die Betreung bis zum 10.01.21 erfolgen wird.

An dieser Stelle möchte ich mich bei denen bedanken, die uns mit kurzen Mails oder Nachfragen auf Dinge hinweisen, an die wir denken sollten. Das ist gut so. Danke!

 

16.12.2020 14,45 Uhr

 

Die Notbetreuung in den Kitas und der Schule funktioniert.

Schule 23 Kinder

Kita Gehren 16 Kinder

Kita Langengrassau 6 Kinder

Kita Falkenberg 3 Kinder

Schön das soviele Eltern alternativen organisieren konnten.

Zur Notbetreuung ab 04.01.2020 gibt es Regelungen in der Eindämmungsverordnung § 18. Wir werden da sicherlich noch konkretere Regelungen vom Landkreis bekommen.

 

Die Infektionszahlen im Landkreis steigen weiter. Unsere Region entwicklet sich zum Hotspot.

 

Angebot

Unternehmen die laut Eindämmungsverordnung geschlossen sind aber Onlineangebote haben oder außer Haus Service bieten, können sich gern bei uns melden. Wir würden dann kostenlos auf unserer Hompage über Ihr Angebot informieren.

Mail an: 

 

 

16.12.2020

Die neue "Eindämmungsverordnung gültig ab 16.12.2020"

wurde als Datei am Ende der Meldung zugefügt.

 

Quelle: https://www.facebook.com/UnserBrandenburg

Quelle: https://www.facebook.com/UnserBrandenburg

Quelle: https://www.facebook.com/UnserBrandenburg

 

15.12.2020 8,30 Uhr

Kitabetreuung

Die Bedarfe für die Notbetreuung bis Weihnachten sind überschaubar. Alle Kitas bleiben offen. Damit kann der Betruungsbedarf abgedekt werden. Alle vorliegenden Bedarfe können erfüllt werden.

Wir stimmen das jetzt mit den Kitas ab und informieren die Eltern im Laufe des Vormittags.

Korrektur: Gehren hat auch am 23.12. geöffnet.

 

Für die Notbetreuung vom 04.01.2021 bis 08.01.2021 hoffen wir noch auf ein paar klare Regelungen vom Land. Daher warten wir noch ab. Sollte es keine geben, werden wir es selbst organisieren.

 

Allgemein

Die Fallzahlen in unserer unmittelbaren Umgebung sind sehr hoch. Wir entwickeln uns zum Hotspot von Brandenburg.

Bitte übernehmen Sie für sich und andere Verantwortung und Verhalten Sie sich so, dass die Gefahr der Ansteckung minimiert wird.

Teilen Sie uns mit, wenn Sie Menschen kennen die Hilfe brauchen. Wir kümmern uns.

 

 

 

 

 

14.12.2020 17,45 Uhr

Notbetreuung Kita Walddrehna

Vom 17.12.2020 bis 22.12.2020 findet in der Kita Walddrehna evebfalls die Kita - und Hortnotbetreuung statt.

 

14.12.2020 16,00 Uhr

Die Notbetreuung vom 16.12. bis Weihnachten findet in der jeweiligen Kita statt. Eine Zusammenlegung von Kitas ist nicht vorgesehen.

-Gehren bleibt planmäßig bis 22.12.20  23.12.20 offen,

- Langengrassau und Falkenberg bleiben bis 23.12.20 offen

- Walddrehna ist noch in Klärung  

Die Liste für die Bedarferfassung wurde angepasst.

Morgen melden wir telefonisch uns bei den Eltern.

 

Wir werden uns auch in dieser Woche noch um die Notbetreuung im Januar kümmern, um Planungssicherheit für die Eltern zu schaffen. Ich bitte aber auch um etwas Geduld.

 

14.12.2020 11,15 Uhr

Kita und Hortbetreuung in dieser Woche

Heute und morgen werden die Kinder regulär betreut. Es wird jedoch gebeten, die Kinder nicht in die Einrichtung zu schicken.

 

Ab 16.12.2020 gibt es eine Notbetreuung in Kita und Schule. Momentan ist nicht klar, wer einen Anspruch auf Notbetreuung hat und wie diese organisiert werden soll.

Es gibt auch noch keine Formulare etc.

 

Fest steht jedoch, die Notbetreuung regelt nicht die Kita selbst, sondern die Gemeinde.

 

Angebot

Ab sofort kann man sich bei der Gemeinde melden, wenn vom 16. bis 18.12.2020 Betreuungsbedarf in einer Einrichtung besteht.

Diese Regelung haben wir uns selbst ausgedacht. Sollte es offizielle Regelungen geben, setzen wir diese natürlich um.

Für Ihre Bedarfsmeldung nutzen Sie bitte das beigefügte Formular

"vorläufige Bedarfsermittlung für die Notbetreuung"

Das Formular finden Sie am Ende der Meldung ganz unten.

 

14.12.2020  8,00 Uhr

Grundschule Regelungen vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021
Vom 4. Januar bis zum 10. Januar 2021 gilt das Distanzlernen für die Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 1. Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1- 4 wird eine Notbetreuung organisiert. Es besteht eine Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht.

Pressemitteilung MBJS v. 13.12.2020

 

Distanzunterricht = Aufgaben zu Hause erledigen.

Notbetreuung = Kinder von systemrelevanten Eltern werden in Schule bzw. Kita betreut

 

13.12.2020 20,45 Uhr

Die Kitas in Falkenberg, Langengrassau und Gehren sind morgen geöffnet.

 

13.12.2020 20,00 Uhr

Für unsere Kitas und die Grundschule gilt:

Auszug aus einem Schreiben der Bildungsministerin am heutigen Tag:

 

"Mit Blick auf die steigenden Inzidenzzahlen bitte ich aber alle Eltern, bereits ab Montag den 14. Dezember 2020 möglichst ihre Kinder zu Hause zu lassen und nicht ein Angebot der Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, wenn es nicht zwingend notwendig ist."

 

Was heißt das?

Die Kinder dürfen, nein sollen ab morgen zu Hause bleiben.

 

Wer sein Kind nicht zur Schule schickt, ruft bitte in der Schule an und meldet es dort ab.

Wer nicht kommt ist entschuldigt. Kinder, welche in die Schule kommen, werden dort auch betreut.

Diese Herangehensweise ist mit der Schulleiterin abgestimmt.

Als Datei füge ich das Schreiben des MBS bei.

"Infoschreiben des MBJS 13.12.2020 - Kinderbetreuung"

 

 

13.12.2020 12,00 Uhr

neuer Look down angekündigt

Wir müssen jetzt noch die konkreten Regelungen für das Land Brandenburg abwarten. Sicherlich wird es eine Kindernotbetreuung für systemrelevante Berufsgruppen geben.

 

Der erste Schritt  der Gemeinde wird eine Bedarfsermittlung für die Betreuung sein. Den Badarf werden wir dieses mal taggenau erfassen.

Je nach dem konkreten Bedarf werden wir voraussichtlich wieder nicht alle Kindereinrichtungen offen halten. Wir werden aber sicher stellen, dass betreute Kinder auch einen ihnen bekannten Erzieher vorfinden.

Wir werden in jedem Fall flexiebel auf kurzfriste Betreunsgbedarfänderungen der Eltern reagieren.

Die Schule hat sich ebenfalls auf dieses Szenario vorbereitet.

Sobald klar ist, wie die konkreten Regelungen in Brandenburg lauten, veröffentlichen wir auf unserer Homepage unsere konkrete Herangehensweise.

 

 

Wir bemühen uns sehr, hier immer zeitnah zu informieren. Alle haben kein Internet oder wissen nicht, dass es hier wichtige Infos gibt. Daher wäre es nett, wenn Sie diese Infos entsprechend weiterleiten.

 

Denken Sie auch an unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in Ihrer Nachbarschaft.

Informieren Sie uns bitte umgehend, wenn irgendwo Probleme auftreten, Menschen sich eventuell nicht versorgen können usw.

 

Meldung vom 16.06.2020 - 17,15 Uhr

An dieser Stelle möchte ich die "regelmäßigen" Infos beenden. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie alle, sich an nachfolgende Festlegung zu halten (auch wenn sonst nicht immer auf den Bürgermeister gehört wird :)  ) .

Festlegung: Wir bleiben alle gesund!

 

Ich hoffe, es ist uns ein bisschen gelungen hier möglichst die zum jeweiligen Zeitpunkt brennendsten Fragen zu beantworten.

 

Bedanken möchte ich mich für alle Hinweise, Kritiken und Anregungen, welche uns im Zeitverlauf erreicht haben.

 

Nun machen wir uns daran, Dinge und Entscheidungen der aufregenden Tage aufzuarbeiten und deren Auswirkungen zu tiefgründiger zu beleuchten. Hoffentlich sind uns nicht zu viele Fehler passiert. Hinterher ist man ja bekanntlich klüger.

 

F. Deutschmann

Bürgermeister

 

Meldung vom 13.06.2020 - 13,30 Uhr

Die Landesregierung hat neue Regelungen zur Lockerung der Einschränkungen erlassen.

 

Die aktuellen Regelungen finden Sie unter dem beigefügten Link.

2020-06-12 Link zu den Regelungen

 

Zu Kinderbetreuung und Schule liegen uns keine Fragen vor.

 

 

Meldung vom 11.06.2020 - 12,00 Uhr

Einführung Regelbetrieb in den Kitas ab 15.06.2020

Nachfolgend versuchen wir in Stichworten die offenen Fragen zu beantworten. Wir werden dieses fortlaufend ergänzen.

 

Frage: Was bedeutet Regelbetrieb?

Antwort:

Krippen und Kitakinder werden so betreut, wie der eigentliche Betreuungsvertrag es vorsieht.

 

Frage: Wie werden die Hortkinder betreut?

Hier gibt es aus unserer Sicht noch Unklarheiten. Wir handhaben es daher wie folgt:

Schulkinder, die in der Notbetreuung sind (gemeint sind die Kinder, welche an den Nichtunterrichtstagen vormittags eine Notbetreuung in der Schule bekommen) bekommen diese Vormittagsbetreuung in der Schule auch nächste Woche. Nachmittags werden diese im Hort in der Kita gemäß Betreuungsvertrag betreut.

 

Frage: Was machen Schulkinder, die keine Schule haben und auch sonst nicht in den Hort gehen?

An den Unterrichtstagen der jeweiligen Klassenstufen gehen diese zur Schule. Darüber hinaus werden sie nicht betreut.

Unsere Kitas sind ab diesen Montag nicht in der Lage die Kinderbetreuung so anzubieten, wie es in den Ferien üblich ist.

 

Frage: Muss weiterhin täglich eine Bescheinigung abgegeben werden, mit der bestätigt wird, dass im familiären Umfeld niemand an Covid 19 Symptomen leidet?

 

Die Kitaleitung ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Eltern einmalig eine Verpflichtungserklärung abgeben, Kinder mit für COVID-19 typischen Krankheitssymptomen oder bei Auftreten von COVID-19 verdächtigen Erkrankungsfällen in direktem familiären Umfeld nicht in die Kita zu bringen.

Es gibt ja bereits eine Erklärung, welche die Eltern bei Aufnahme in die Kita zum Thema "Krankheitssymptome" unterzeichnet haben. Die Kitaleitung vor Ort entscheidet, ob diese für COVID-19 anerkannt wird.

 

Frage: Wie geht es in den Ferien weiter?

Unser Ziel ist eine ganz normale Ferienbetreuung anzubieten.

Die Kitas Gehren und Langengrassau werden jedoch die angekündigten Schließzeiten nicht in Anspruch nehmen um auf diesem Weg die Eltern zu entlasten, welche ihren Urlaub schon für die Kinderbetreuung genommen haben.

 

Frage: Was passiert, wenn bei einem Kind oder einem Erwachsenen in der Einrichtung Krankheitsanzeichen von Covid 19 auftreten?

Dann setzen wir uns sofort mit dem Gesundheitsamt des Landkreises in Verbindung. Dieses legt die Maßnahmen fest.

Eine vollständige befristete Schließung der Einrichtung würde ich nicht ausschließen. Eine Ausweichbetreuung wird dann vermutlich nicht zur Verfügung stehen.

Damit das nicht passiert sollten wir uns nicht so verhalten, als gäbe es COVID-19 gar nicht.

Manche Zeitgenossen bestreiten ja die Existenz. Es gibt aber auch ein paar Fakten, die die Existenz belegen.

 

(Hier geht es später noch ein bißchen weiter. Mailen Sie uns ruhig Ihre Fragen an oder rufen Sie uns an.)

 

 

 

 

 

 

Meldung vom 10.06.2020 - 15,00 Uhr

Das Bildungsministerium hat ja angekündigt, dass ab Montag alle Kitas wieder uneingeschränkt geöffnet sind. Konkrete Informationen zu den Rahmenbedingungen liegen uns leider nicht vor.

Fragen wie:

Müssen die Eltern nach wie vor täglich eine Bestätigung abgeben..... sind noch zu klären.

In der Vergangenheit waren ja die Neuregelungen auch immer sehr kurzfristig.

Eltern, die Fragen haben können sich gern an die Gemeinde oder direkt an die Kindereinrichtung wenden.

Sobald wir Näheres wissen veröffentlichen wir es auch an dieser Stelle.

 

 

Meldung vom 08.06.2020 - 12,00 Uhr

Uns sind aktuell keine aktuten Probleme bekannt.

 

 

Meldung vom 04.06.2020 - 16,00 Uhr

Uns sind aktuell keine aktuten Probleme bekannt.

 

Auch heute wurden wieder 3 Klassen in der Schule unterrichtet. Auf Grund der guten Zusammenarbeit von Schule, DRK und ASB ist es auch in der nächsten Woche möglich, mehr als nur das geforderte Mindestangebot an Unterricht anzubieten. Dafür an dieser Stelle mal ein kleines DANKESCHÖN.

 

Das Land Brandenburg hat erhöhte Lagerbestände bei Disinfektionsmittel. Sollte irgendwo Bedarf bestehen können wir gern den Kontakt vermitteln.

 

Am 08.06.2020 findet um 19,00 Uhr im Bürgerhaus Langengrassau die nächste Sitzung der Gemeindevertretung statt.

Link mit Informationen zur Sitzung

 

 

Meldung vom 03.06.2020 - 14,00 Uhr

Uns sind aktuell keine aktuten Probleme bekannt.

 

Kinderbetreuung

In unseren Kitas sind heute 87 Kinder. Das sind 54 % aller im Regelbetrieb zu betreuenden Kinder.

Der eingeschränkte Schulbetrieb läuft wie geplant. Probleme sind uns derzeit nicht bekannt.

 

Sonstiges

Die Bundestagsabgeordnete Jana Schimke informiert sich heute in der Gemeinde über unser "Krisenmanagement". Unter anderem wird es ein Gespräch mit Familie Hegeweld geben. Sie betreiben den Campingplatz in Bornsdorf.

 

 

Meldung vom 29.05.2020 - 12,30 Uhr

eingeschränkter Regelbetreib in den Kitas

Es sind 12 Anträge eingegangen und bearbeitet. Die Abstimmung mit den Einrichtungen und den Eltern ist erfolgt.

Wir wünschen alle schöne Pfingsten.

 

Meldung vom 28.05.2020 - 14,00 Uhr

Elterninformation der DRK Kita Walddrehna zur Kinderbetreuung im eingeschränkten Regelbetrieb

Die Kita Walddrehna hat Informationen für die Eltern zusammengestellt. Wir bitten diese zu beachten.

Sie finden diese in der unten beigefügten Datei

"2020-05-28 Elterninfo Kita Waldkobolde Walddrehna"

 

Grundschule

Informationen zum Stundenplan und zum Schulschluss finden Sie unter dem beigefügten Link

Link zu Stundenplan und Schulschluss

 

Eindämmungsverordnung

Die aktualisierte Eindämmungsverordnung wurde am 27.05.20 durch die Landesregierung veröffentlicht.

Sie finden diese unter dem beigefügten Link:

2020-05-27 Eindämmungsverordnung

 

Gemeindehäuser und Turnhallen

Grundsätzlich bleiben die Gebäude noch bis 15.06.20 geschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt die jetzige Eindämmungsverordnung. Bei Bedarf treffen wir in begründeten Einzelfällen abweichende Regelungen. Hierzu wenden Sie sich ggf. an das Ordnungsamt.

 

Meldung vom 26.05.2020 - 14,00 Uhr

Kinbetreuung heute

27.05.2020 Krippe Kita Hort  
Walddrehna 2 10 11 23
Falkenberg 2 6   8
Gehren 7 10 4 21
Langengrassau 4 12 3 19
  15 38 18 71

 

In der Schule wurden heute die Klassen 5 und 6 unterrichtet. Morgen sind die Klassen 1 und 4 dran. Den Gesamtplan finden Sie in der beigefügten Datei "Schultage". 

 

Achtung!

In der nächsten Woche kann das Unterichtsangebot ausgeweitet werden. Durch den ASB bekommen wir Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Dadurch kann die Schule mehr Unterricht anbieten.

 

Dienstag, 02.06.2020

Zusätlich zum bisherigen Plan (Unterricht für Klasse 2 und 3) wird am Dienstag, dem 02.06.20 auch noch für Klasse 5 b Unterricht erteilt.

 

Donnerstag, 04.06.2020

Zusätlich zum bisherigen Plan (Unterricht für Klasse 1 und 4) wird am Donnerstag, dem 04.06.20 auch noch für Klasse 5 a Unterricht erteilt.

 

 

Meldung vom 26.05.2020 - 17.30 Uhr

Land informiert über weitere Lockerungen der Eindämmungsverordnung

Link zur Pressemitteilung vom 26.05.2020

oder beigefügte Datei "2020-05-26 PM zur Änderung Eindämmungsverordnung"

 

Meldung vom 26.05.2020 - 11.30 Uhr

Umsetzung der eingeschränkten Regelbetreuung ab 02.06.2020

Bitte zunächst noch einmal die Meldung vom 25.05.2020 - 17.30 Uhr lesen. Dort sind unsere Eckpunkte beschrieben.

 

Konkret:

Alle Eltern, die eine Betreung wünschen und bisher keine Notbetreuung bekommen bzw. deren Antrag auf Notbetreuung abgelehnt wurde, teilen uns dieses in Form des beigefügten "Antrag für eine eingeschränkte Regelbetreuung (gültig ab 02.06.2020)" mit.

Kinder, welche bereits in Betreuung sind, brauchen keinen erneuten Antrag stellen.

 

In Abstimmung mit der jeweiligen Einrichtung teilen wir Ihnen dann mit, in welchem Umfang wir Ihre Betreuungsbedürfnisse erfüllen können. Die Mitteilungen erfolgen ab Donnerstagnachmittag. Zunächst müssen wir den ungefähren Bedarf kennen.

 

Auf Grund der geltenden Hygieneregeln sind wir nicht in der Lage, eine uneingeschränkte Regelbetreuung anzubieten. Die Einrichtungen sind jedoch bemüht, soviele Kinder wie möglich zu betreuen. Daher bitten wir die Eltern den Einrichtungen möglichst mitzuteilen, wenn klar ist, dass ein Kind an bestimmten Tagen die Einrichtung nicht besuchen wird. Dann ist Platz für ein anderes Kind.

 

Anmerkung:

Wir haben überlegt, ob wir dieses jetzige  "Antragsverfahren" durchführen oder nicht. Wir haben uns dafür entschieden, weil aus unserer Sicht anders eine Koordinierung der Betreuung nicht möglich ist.

Wir wollen nicht, dass an der Kita-Tür Unmut und Frust bei Eltern und Erziehern entsteht.  Wir wollen es vorher und möglichst einvernehmlich geklärt haben. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.

 

 

Meldung vom 26.05.2020 - 11,00 Uhr

Regelungen für den Umgang bei Infekten in unseren Kitas

 

Es geht ja schnell, dass ein Kind mal etwas Fieber oder Durchfall bekommt. In unseren Einrichtungen gelten folgende Regelungen.

 

Das Kind ist schnellstmöglich abzuholen. Eventuelle Geschwisterkinder ebenfalls.

Das betroffene Kind sollte dem Arzt vorgestellt werden. Wenn der Arzt bescheinigt, dass die Symptome nicht im Zusammenhang mit Covid 19 stehen, dürfen die symtomfreien Geschwisterkinder die Einrichtung wieder besuchen.

 

Hinweis:

Ab morgen gilt ja die Regelung, dass die Eltern täglich schriftlich bestätigen müssen, dass sämtliche Mitglieder des Hausstandes

 

"keine Krankheitssymptome der Krankheit COVID-19 aufweisen

(z.B. erhöhte Körpertemperatur, trockener Husten, Durchfall, …) und

  • nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und in seinem Hausstand/ der Familie keine Krankheitssymptome aufgetreten sind."

 

Für diese tägliche Erklärung kann der unten angefügte Vordruck

"2020-05-25_tägliche Erklärung_Symptomfreiheit"

(als pdf und Word Datei beigefügt)

benutzt werden.

 

Meldung vom 25.05.2020 - 17,30 Uhr

eingeschränkte Regelbetreuung in Kitas und Schule

Auszug aus dem Amtsblatt Nr. 16 Landkreis Dahme-Spreewald

"Der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten besteht im Rahmen des jeweiligen Betreuungsvertrages ab dem 27. Mai 2020 uneingeschränkt für die Kinder, die bereits im Rahmen der Notbetreuung seit dem 18. März 2020 betreut wurden sowie für die Vorschulkinder. Ab dem 01. Juni 2020 besteht der Betreuungsanspruch gegenüber den Kindertagesstätten und den Horten im Rahmen des eingeschränkten Regelbetriebs im Umfang des jeweiligen Betreuungsvertrags grundsätzlich uneingeschränkt. Stehen Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Betrieb der Einrichtung insbesondere durch Verringerung der Betreuungszeiten vorübergehend eingeschränkt werden."

 

Dieser allgemeine Anspruch wird durch die im Punkt 2 festgelegten "Allgemeinen Hygienerichtlinien" wieder deutlich eingeschränkt.

Die Einschränkung kann im extremsten Fall dazu führen, dass Kinder, welche jetzt keinen Notbetreungsanspruch haben, nur einmal in der Woche für 4 Std. betreut werden.

 

siehe hierzu: Eindämmungsverordnung vom 20.05.20 Artikel 1 Buchstabe e

Auszug:

„(10) Abweichend von Absatz 2 sollen Kinder, die einen Rechtsanspruch nach § 1 des Kindertages- stättengesetzes haben, in eine eingeschränkte Regelbetreuung aufgenommen werden.

.......

Der Mindestumfang der eingeschränkten Regelbetreuung erstreckt sich auf vier Stunden an mindestens einem Tag wöchentlich."

 

Wir bewegen uns also hier in einer Spannbreite vom quasi Normalbetrieb bis zu extremen Einschränkungen.

 

Dieses gibt uns aber auch Möglichkeiten für individuelle Regelungen.

 

Schwerpunkte für unsere Regelungen sind

1. soviel wie möglich Kinderbetreuung anzubieten

2. für möglichst viele Kinder Unterricht anzubieten

3. Eltern ermöglichen regelmäßig ihrer Arbeit nachzugehen

4. allen Kindern eine zeitweilige Betreung zu ermöglichen

 

Diese Schwerpunkte setzen wir in Abstimmung mit unseren Kitas und der Schule wie folgt um:

 

  • Die Kinder, welche zur Zeit in der Notbetreuung sind, werden unverändert wie bisher betreut.

 

  • Kinder, für die bisher der Anspruch auf Notbetreuung nicht bestand können ab Mittwoch einen "Antrag auf Betreuung im eingeschränkten Regelbetrieb stellen". Diesen werden wir voraussichtlich Dienstag ab 13,00 Uhr auf unsrere Homepage bereitstellen.

 

Für diese Kinder ist dann vorgeshen:

  • Kinder, bei denen beide Eltern arbeiten gehen, bekommen die normale Betreuung gemäß Betreuungsvertrag.                                
  • Kinder bei denen ein Elternteil arbeiten geht, bekommen die normale Betreuung gemäß Betreuungsvertrag. Sollten die Kapazitäten nicht ausreichen werden wir hier möglichst einvernehmlich mit den Eltern Betreuungsreduzierungen vornehmen.
  • Kinder, deren Eltern zu Hause sind, bekommen grundsätzlich nur eine 4 Stunden Betreuung. Diese soll möglichst an mehreren Tagen in der Woche erfolgen. Das kann jeweils in Früh- und Spätschicht sein.Wenn dafür die Kapazitäten nicht ausreichen werden die Betreuungstage reduziert.

 

Es wäre schön, wenn es hier ein bißchen Solidarität der Elternschaft geben würde, und Kinder die tageweise anders betreut werden können, nicht in die Einrichtung kommen. Das schafft Platz für andere Kinder.

 

Schaffung zusätzlicher Räume für die Hortbetreuung

Ab 02.06.20 werden die Langengrassauer Hortkinder die Räumlichkeiten im Bürgerhaus stundenweise nutzen.

 

Morgen gibt es an dieser Stelle weitere vertiefende Informationen.

 

Meldung vom 25.05.2020 - 9,00 Uhr

Verwaltung wieder geöffnet

Unsere Verwaltung öffnet ab Montag, den 25.05.2020, wieder ihre Türen. Wie gewohnt stehen Ihnen alle Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung zu den Sprechzeiten zur Verfügung:

 

Dienstag:  9 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12 Uhr und 14-16 Uhr

 

Alle Besucher werden gebeten, die Hygienevorgaben des RKI einzuhalten und einen Mundschutz zu tragen.

 

Um Kontakte und Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir auch weiterhin so viele Angelegenheiten wie möglich, per Telefon oder E-Mail zu regeln oder zumindest vorab Kontakt aufzunehmen bzw. Termine zu vereinbaren.

 

Sie erreichen uns weiterhin wie gewohnt:

Tel. 035454/8810

Fax: 035454/88188

E-Mail:

 

Meldung vom 25.05.2020 - 9,00 Uhr

Änderung der Eindämmungsverordnung

siehe Datei "Gesetz- und Verordnungsblatt 39 vom 20.05.2020"

 

Allgemeinverfügung des Landkreises

Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zur Regelung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Zusammenhang
mit der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie

siehe Datei: "Amtsblatt NR. 16 Landkreis Dahme-Spreewald vom 20.05.2020"

 

Meldung vom 20.05.2020 - 15,30 Uhr

Kinderbetreuung / Schule

Nachfolgende Infos sind der Versuch, die bestehenden bzw. zu erwartenden Regelungen umzusetzen und damit verbundene Verwirrungen möglichst aufzulösen oder wenigstens keine neuen Unklarheiten zu erzeugen.

 

Heute:

Die 5. und die 6. Klasse hatte Unterricht. In unseren Kitas gab es Notbetreuung für 58 Kinder.

 

20.05.2020

Krippe

Kita

Hort

 

Walddrehna

1

10

5

16

Falkenberg

2

5

0

7

Gehren

7

13

1

21

Langengrassau

3

9

2

14

 

13

37

8

58

 

Regelungen für die Woche vom 25.05.20 bis 29.05.20

 

Kitakinder

Vom 25.05. bis 29.05.2020 findet weiterhin Notbetreuung statt. Bisherige Bewilligungen der Notbetreuung gelten fort.

Für die weitere Aufnahme von Kindern in die Notbetreuung ist nach wie vor ein Antrag an die Gemeinde erforderlich und dessen Bewilligung abzuwarten. Kinder ohne Notbetreuungsanspruch werden in unseren Kitas nicht betreut.

 

Schule

Klasse 1: am 25.05.20 und 28.05.20

Klasse 2: am 26.05.20 und 29.05.20

Klasse 3: am 26.05.20 und 29.05.20

Klasse 4: am 25.05.20 und 28.05.20

Klasse 5: am 27.05.20

Klasse 6: am 27.05.20

 

Hortkinder

Kinder, die in diesem Zeitraum zum Unterricht (siehe beigefügte Datei „Schultage)  gehen, werden nur im Hort betreut, wenn sie einen Anspruch auf Notbetreuung haben.

 

Kinder, die nicht in die Schule gehen, weil an diesem Tag für sie kein Unterricht ist, werden grundsätzlich nicht betreut, es sei denn, sie haben eine durch die Gemeinde bewilligte Notbetreuung.

 

Frage

Wo gehen die Hortkinder in den Hort, die am betreffenden Tag keinen Unterricht haben aber eine bewilligte Notbetreuung in Anspruch nehmen?

 

Antwort

Diese Kinder bekommen während der Unterrichtszeit Notbetreuung in der Schule und kehren anschließend für die restliche Betreuungszeit in ihren jeweiligen Hort (Gehren, Walddrehna, Langengrassau, Falkenberg) zurück.

 

Beispiel

Max Mütze ist Schüler der 1. Klasse geht lt. Betreuungsvertrag in den Hort nach Langengrassau und hat einen von der Gemeinde bewilligten Anspruch auf Notbetreuung.

 

Wie ist die Regelung?

Am Montag den 25.5. hat die 1. Klasse Unterricht.

Daraus folgt:

  • Max fährt mit dem Schulbus planmäßig in die Schule.
  • Nach Schulschluss fährt er nach Langengrassau und geht dort in den Hort, gemäß seinem regulären Betreuungsvertrag.

 

Am Dienstag, den 26.05.2020 hat Max keinen Unterricht.

Wie ist die Regelung?

 

Daraus folgt:

  • Max fährt mit dem Schulbus planmäßig in die Schule und wird dort notbetreut. Unterricht findet nicht statt.
  • Nach Schulschluss fährt er nach Langengrassau und geht dort in den Hort, gemäß seinem regulären Betreuungsvertrag

 

Klassenkameraden von Max, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, werden an diesem Tag jedoch nicht betreut.

 

Anmerkung:

Wir haben lange versucht diesen Einrichtungswechsel im Sinne des Infektionsschutzes zu vermeiden. Auf Grund personeller und räumlicher Kapazitäten können wir das nicht mehr aufrecht erhalten.

 

Wichtig: Die vorgenannten Regelungen gelten für die Woche vom 25.05. bis 29.05.2020

 

Ab 02.06.2020 gilt voraussichtlich:

 

Ab 02.06.2020 findet in den Kitas der Regelbetrieb statt.

Voraussetzung dafür ist, die bereits angekündigte Änderung der Eindämmungsverordnung (vermutlich) am 25.05.2020 durch das Land Brandenburg.

 

Regelbetrieb heißt:

Alle Kitakinder dürfen gemäß dem geltenden Betreuungsvertrag betreut werden.

 

Achtung:

In allen Einrichtungen gelten spezielle Regelungen zur Gruppengrößen, Kontaktvermeidungen usw.. Diese führen dazu, dass auf Grund personeller und räumlicher Kapazitäten die voll umfängliche Betreuung nicht erfüllt werden kann.

 

Die Gemeinde wird daher von ihrem Recht Gebrauch machen, Betreuungszeiten für Kinder zu reduzieren.

 

Wie werden wir voraussichtlich Betreuungszeiten reduzieren?

 

Ziel ist es, allen berufstätigen Eltern zu ermöglichen, ihrer beruflichen Tätigkeit vollumfänglich nachzugehen.

 

Heißt:

Kinder deren Eltern / Elternteil beispielsweise zu Hause sind, in Teilzeit arbeiten usw. werden wir nicht vollumfänglich betreuen.

 

Wir hoffen hier ein wenig auf die Solidarität und das gegenseitige Verständnis.

 

Frage:

Was passiert ab 02.06. mit den Schulkindern die keinen Unterricht haben.

 

Antwort:

Wir wissen es noch nicht.

 

Gemeinsam mit der Schule bemühen wir uns um Möglichkeiten, das Unterrichtsangebot ab 02.06. noch auszuweiten. Geben Sie uns also noch ein bisschen Zeit.

 

Alle diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt, dass in unseren Einrichtungen keine Infektion auftritt. Diese Gefahr besteht weiterhin.

Beachten Sie deshalb die Aushänge und befolgen Sie die vorgegebenen Verhaltensregeln.

 

In Fall einer Infektion werden wir die betroffene Einrichtung komplett schließen müssen.

 

Für Hinweise und Krtiken sind wir dankbar.

Mail:

 

Ich hoffe, viele von Ihnen können in diesen anstrengenden Zeiten ein verlängertes Wochenende genießen und ein wenig Energie tanken.

 

 

 

F. Deutschmann

Bürgermeister

 

 

 

 

Meldung vom 19.05.2020 - 17,00 Uhr

Kinderbetreuung

Anbei der Link zur aktuellen Pressemitteilung des MBJS.

2020-05-19 Pressemitteilung MBJS

Fazit: Jeder Landkreis trifft jetzt eigene Regelungen. Sobald uns diese vorliegen werden wir hier darüber informieren.

 

 

Meldung vom 19.05.2020 - 12,00 Uhr

Kinderbetreuung am Brückentag

Wie bereits langfristig bekanntgeben, findet am Freitag in der Schule und den Kitas Falkenberg, Langengrassau, Gehren und Walddrehna keine Kinderbetreuung statt.

Weiter wurden die Eltern bereits durch die Kitas Gehren und Langengrassau informiert, dass dort die geplanten Sommerschließzeiten ausfallen. Die Einrichtungen bleiben also in den Ferien durchgehend geöffnet.

 

Anspruch auf Notbetreuung

Wir rechnen in dieser Woche noch mit neuen Regelungen.

 

 

 

 

Meldung vom 19.05.2020 - 8,45 Uhr

Aufnahme Schulbetrieb

Zur Aufnahme des Schulbetriebes erreichen uns zahlreiche Fragen. Diese werden wir versuchen hier fortlaufend zu beantworten.

 

1. Wo werden die Kinder an den "schulfreien" Tagen betreut.

Hier gelten die bisherigen Regelungen. Kinder die in der Notbetreuung sind werden in der Einrichtung betreut, in der sie sich jetzt befinden. Alle übrigen Kinder müssen leider, wie bisher, unverändert zu Hause betreut werden.

 

2. Was passiert nach Unterrichtsschluss?

Kinder die in der Notbetreuung sind werden in der Einrichtung betreut, in der sie sich jetzt befinden. Alle übrigen Kinder müssen leider, wie bisher, unverändert zu Hause betreut werden.

Dieses wird leider dazu führen, dass Kinder, welche Vormittag in der Schule zusammen sind am Nachmittag noch verschiedene Kindereinrichtungen besuchen. Das wollten wir ja immer vermeiden. Zur Zeit fällt uns aber keine bessere Lösung ein.

 

3. Betreuung am 22.05.2020 (Brückentag)?

Hierzu erfolgt noch eine Klärung mit den Trägern der Kitas.

 

4. Wir die Notbeteruung ausgeweitet oder die Regelbetreuung eingeführt?

Uns ist bekannt, dass an Regelungen gearbeitet wird. Wann diese kommen und wie diese aussehen werden, ist uns momentan nicht bekannt.

 

 

 

 

 

Meldung vom 18.05.2020 - 16,15 Uhr

Aufnahme Schulbetrieb

In der beigefügten Datei "Schultage" finden Sie die Unterrichtstage der einzelnen Klassen. Der konkrete Stundenplan wird noch bekannt gegeben.

 

 

 

 

Meldung vom 18.05.2020 - 9,30 Uhr

Aufnahme Schulbetrieb

Voraussichtlich heute gegen 16,00 Uhr informieren wir über die Aufnahme des Schulbetriebes ab 25.05.2020.

 

Meldung vom 14.05.2020 - 15,30 Uhr

Aktuell sind uns keine besonderen Schwerpunkte bekannt.

 

Ab 15.05. ist ja kontaktfreier Sport- und Trainingsbetrieb möglich. Wir empfehlen bei Erwachsenen Trainingsgruppen von maximal 10 Personen und bei Kindern von maximal 6 Personen. Es können sich  mehrere Trainigsgruppen gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten.

 

Die Führung von Namenslisten widerspricht dem geltenden Datenschutz. Sie wird lediglich empfohlen, um im Bedarfsfall Infektionsketten schneller nachvollziehen zu können. Wenn auf freiwilliger Basis solche Listen geführt werden, verbleiben diese bei der verantwortlichen Person vor Ort. Bitte nicht zum Gesundheitsamt schicken und nach 4 Wochen vernichten.

 

Empfehlungen von Verbänden, Interessenvertretungen usw.

Zur Zeit gibt es viele gute Tipps und Empfehlungen. Es sind aber keine gesetzlichen Bestimmungen. Bitte betrachten Sie diese als guten Hinweis und Denkanstoß.

Die gesetzliche Regelung ist die aktuelle Eindämmungsverordnung.

siehe beigefügte Datei:

"2020-05-08 neue Eindämmungsverordnung"

 

Ausweitung Schulbetrieb ab 25.05.

Sobald uns konkrete Informationen vorliegen werden wir diese veröffentlichen.

 

Meldung vom 13.05.2020 - 14,30 Uhr

Infos zu Schule und Kita

Heute sind 62 Kinder in der Notbetreuung.

Kita Krippe Kita Hort  
Walddrehna 2 13 6 21
Falkenberg 2 4 0 6
Gehren 9 11 1 21
Langengrassau 2 10 2 14
  15 38 9 62

Unser Angebot die Hortkinder in der Schule zu betreuen wurde von mehreren Eltern angenommen.

Bisher gelten aber weiterhin die bekannten Voraussetzungen, um die Notbetreuung überhaupt zu bekommen. Der manchmal herschende Eindruck, dass jetzt alles wie vor der Coronakrise ist, täuscht.

Wir müssen auch immer damit rechnen, dass es auch bei uns zu Infektionen kommen kann.

 

Die Schule bereitet gegenwärtig den Unterricht ab 25.05.vor. Es wird das "Modell A" (siehe gestrige Presseinformation)

umgesetzt werden.

 

" Modell A (Regelmodell):

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können."

Wir werden spätestens nächste Woche konkret Informationen dazu geben.

 

Meldung vom 12.05.2020 - 16,30 Uhr

Infos zu Schule und Kita

Link zur Pressemitteilung des Landes vom 12.05.2020

 

Auszüge aus der Pressemitteilung:

 

Aktualisierter Fahrplan des Ministeriums:

Schulen öffnen ab dem 25. Mai für weitere Jahrgangsstufen

Grundschulen

Ab 25. Mai werden die Jahrgänge 1 bis 4 wieder zur Schule gehen.

Modell A (Regelmodell):

  • Die Jahrgangsstufen 1 bis 4 werden an zwei Tagen in der Woche „präsent“ unterrichtet, die Jahrgangsstufen 5 und 6 an einem Tag. Die Schulen bekommen dafür Modelle vorgegeben und erhalten bei der Umsetzung Gestaltungsspielräume, um den Gegebenheiten vor Ort angemessen Rechnung tragen zu können.
  • Bei zusätzlichen räumlichen und personellen Ressourcen wird das Angebot für die Jahrgangsstufen 5 und 6 ausgeweitet.

Modell B:

Das Modell kann nur dort zum Tragen kommen, wo der Schülerverkehr adäquat organisiert werden kann.

  • In einem Schichtmodell werden die Jahrgangsstufen auf den Vor- und Nachmittag verteilt, die Jahrgangsstufen 1 bis 4 besuchen in der Woche die Schule zwei- bis dreimal vormittags, die Jahrgangstufen 5 und 6 zwei- bis dreimal am Nachmittag.
  • Je Jahrgangsstufe möglichst 3 Schulwochenstunden pro Präsenztag.

Kita

Alle anderen Kinder, die auf die Kindertagesbetreuung angewiesen sind, werden darüber hinaus ab Ende Mai mindestens einmal wöchentlich betreut; es sollen hierbei feste Gruppen unter Beachtung der beschriebenen Gruppengrößen gebildet werden.

 

Die mindestens „einmal“ wöchentliche Betreuung kann ausgeweitet Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung haben dabei Vorrang. Diese Ausweitung hängt von der Betreuungskapazität der Einrichtung in personeller und räumlicher Sicht ab.

 

Fazit:

Kita

Gemeinsam mit den  Trägern unserer Kindertagesstätten ASB, DRK und Regenbogen e.V. werden versuchen bis 25.05.20 daraus ein tragfähiges Konzept zu machen.

 

Schule

Bisher hatte die Schule wenig eigenen Spielraum in der Umsetzung der Maßnahmen. Wir werden hier vermutlich auf Vorgaben vom staatlichen Schulamt warten müssen.

 

Von Seiten der Gemeinde werden wir uns so verhalten, dass möglichst viele Schülerinnen und Schüler Unterricht bekommen können. Dafür können wir beispielsweise die Turnhalle und den Jugendklub zur Verfügung stellen.

 

 

Meldung vom 12.05.2020 - 14,30 Uhr

Beratungsangebote des Landkreises

1. Fragen zum Coronavirus?
– Hotline des Landkreises Dahme-Spreewald 03375 26-2146
2. Krise in der Familie?
– Erziehung- und Familienberatungsstellen  03546 7169
- Königs Wusterhausen 03375 21150
- Wildau 03375 503721
3. Sorgen in der Pflege?
– Pflegestützpunkt Dahme-Spreewald 03546 1751110
4. Sorgen um Kinder und Jugendliche?
– Schutzstellen für Kinder und Jugendliche
• Lübben 03546 27083000
• Königs Wusterhausen 03375 2131334
5. Gewalt gegen Frauen mit Kindern?
– Frauenhaus des Landkreises Dahme-Spreewald 033763 214410

siehe Datei "Unterstützungsangebote des LDS"

 

Meldung vom 12.05.2020 - 11,15 Uhr

Betreuung Vorschulkinder und Klasse 1 bis 4

Die Gemeinde verfügt über keine Informationen zu geplanten neuen Regelungen. Unsere Informationsquelle sind oftmals auch die öffentlichen Pressekonferenzen der zuständigen Ministerien.

Wir müssen also abwarten.

 

 

 

Meldung vom 12.05.2020 - 11,00 Uhr

Allgemeines

Nachfolgende Hinweise beziehen sich auf die Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020. Diese gilt bis 05.06.2020 - 24,00 Uhr

 

Dorffeste dürfen gegenwärtig nicht stattfinden

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 SARS-CoV-2-EindV sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen sowie Versammlungen und sonstige Ansammlungen untersagt.

Ausnahmen: Gottesdienste, Bestattungen, Aufenthalt am Arbeitplatz

 

Bestattungen

Bis zu 50 Personen dürfen teilnehmen.

Gemäß § 5 Abs. 5 SARS-CoV-2-EindV sei bei der Durchführung von Bestattungen durch den Verantwortlichen sicherzustellen, dass die im jeweiligen Einzelfall erforderlichen Abstands- und Hygi-eneregeln eingehalten werden. ............

Unsere Bestatter kennen die erforderlichen Maßnahmen und stimmen sich im konkreten Fall mit unserem Ordnungsamt ab.

 

Versammlungen und sonstige Ansammlungen

Diese sind unter Einhaltung konkreter Regelungen grundsätzlich möglich.

 

Fußballtraining und andere Sportarten

Ab 15.05.2020 ist der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb möglich. Es darf grundsätzlich nur im Freien stattfinden.

Die Nutzung schließt die Nutzung von WC-Anlagen sowie das Betreten von Gebäuden zum Entnehmen und Zurückstellen von Sportgeräten, zum Holen und Bringen von für den Sport benötigten Tieren und zu deren Versorgung ein.

Andere Sanitäreinrichtungen sowie Umkleideräume und -kabinen von Sportanlagen dürfen nicht genutzt werden.

Quelle: Eindämmungsverordnung vom 08.05.2020 -  § 6

 

Männertag

Wir empfehlen unseren Gaststätten einen Betrieb ausschließlich im Freien.

 

Campingplatz Bornsdorf

Campingplätze dürfen gemäß § 9 Absatz 3  Eindämmungsverordnung ab dem 15. Mai 2020 für Dauercamper öffnen, sofern die Übernachtungsmöglichkeiten über eigene Sanitätseinrichtungen verfügen. Die Gemeinschaftssanitätseinrichtungen sind für Dauercamper geschlossen.

 

Bußgeldkatalog

siehe beigefügte Datei "2020-05-09 Bußgeldkatalog zur Eindämmungsverordnung"

 

Meldung vom 11.05.2020 - 13,45 Uhr

Betrieb von Gaststätten

Aufgrund mehrfacher Anfragen aus dem gastronomischen Bereich haben wir folgenden kurzen Überblick und Empfehlungen für Sie zusammengestellt:
(Quelle: Stadt Luckau)


- Erstellen Sie ein Hygienekonzept für Ihren Betrieb.

Dabei sind die besonderen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie Vorgaben und Hinweise der Arbeitsschutzbehörde und des zuständigen Unfallversicherungsträgers zum Arbeitsschutz zu beachten. Hierbei sollten auch geeignete Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts, zur Vermeidung von Warteschlangen und zur Beachtung des Abstandsgebots getroffen werden inkl. eine maximale Personenzahl bezogen auf den Betrieb.

- Bringen Sie im Eingangsbereich ein Hinweisschild/Aushang zu den Hygieneregeln an, wie z. B. die Muster auf unserer Homepage und arbeiten Sie z. B. mit einem weiteren kleinen Aufsteller auf den Tischen.

- Die Servicekräfte müssen im Innenbereich eine Mund-Nasenabdeckung tragen.

Dies gilt auch für Gäste, wenn sie die Innenräume der Gastronomie betreten und verlassen oder wenn sich Gäste vom Tisch entfernen. Am Platz darf diese abgesetzt werden.

- Die Öffnungszeit ist gesetzlich von 6 Uhr bis 22 Uhr beschränkt.

- Stellen Sie die Tische so, dass mind. 1,5 m, besser 2 m Abstand (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen), eingehalten wird.

- Ein Desinfektionsspender/Waschbecken im Eingangsbereich ist zwingend angeraten.

- Nehmen Sie Ihre Gäste im Eingangsbereich in Empfang und führen Sie diese zum Tisch.

- Gäste und Servicepersonal mit Symptomen einer Atemwegsinfektion dürfen keinen Zutritt bekommen.

- Die Bekleidung sollte mit an den Platz genommen und nicht an der Garderobe abgelegt werden.

- Die gemeinsame Nutzung eines Tisches ist nur den Personen gestattet, die von den Kontaktverboten ausgenommen sind (z.B. Familie).

- Speisen werden ausschließlich als Tellergerichte serviert; Buffetsysteme mit Selbstbedienung bleiben bis auf weiteres unzulässig.

 

Übersicht der Regelgungen

Die beigefügte Presseerklärung vom 06.05.2020 bietet eine Zusammenfassung der Regelungen in verschiedenen Bereichen.

siehe beigefügte Datei

"2020-05-06 Pressemitteilung Staatskanzlei"

 

 

Meldung vom 08.05.2020 - 10,30 Uhr

Betreuung der Hortkinder

Mehrere Eltern haben an uns den Wunsch herangetragen, die Hortkinder in der Schule zu betreuen.

Hierfür bieten wir folgende Lösung an:

 

Die Hortkinder (Schüler) können ab Montag, den 11.05.2020 , nach voheriger Zustimmung durch die Gemeinde,  nach Walddrehna gehen.

Sie werden dort bis 12,00 Uhr von der Schule betreut. Es findet kein Unterricht statt.

 

Ab 12,00 Uhr übernimmt das DRK die Betreuung bis 16,00 Uhr. Einzelfälle können in Abstimmung mit Fr. Blobel-Homagk auch etwas länger betreut werden.

 

Die Hortkinder können den Schulbus nutzen. Hierfür ist ein Mundschutz erforderlich.

Die Bestellung des Mitttagessens erfolgt durch die Eltern über das bekannte Onlineportal des Anbieters.

 

Die Rückfahrt der Kinder ist individuell durch die Eltern zu klären. Soweit Busse fahren, können diese genutzt werden.

 

Mit der Kita Walddrehna ist aus versicherungsrechtlichen Gründen ein Betreuungsvertrag abzuschließen. Elternbeiträge  und Essengeld werden für die betreffenden Kinder der Kitas Langengrassau, Falkenberg und Gehren so erhoben, als ob das Kind die bisherige Einrichtung besucht hat.

Den Kostenausgleich zwischen den verschiedenen Trägern regeln wir über die Gemeinde.

 

Als Eltern müssen Sie sich aber grundsätzlich entscheiden, ob sie dieses Angebot annehmen. Es ist nicht möglich, zwischen den Einrichtungen hin und her zu springen.

Es geht also nicht - Montag Betreuung in Walddrehna und Dienstag Betreuung in der Kita Gehren usw.

Oberstes Ziel ist ja nach wie vor die Kontaktreduzierung.

 

Für den Wechsel der Einrichtung ist vorher die Zustimmung der Gemeinde erforderlich. Hierfür genügt ein formloser Antrag der Eltern per Mail an  

 

Mein Kind NAME möchte ab ........ die Betreuung im Hort Walddrehna in Anspruch nehmen ..."

Bitte Telefonnummer für Rückfragen unbedingt angeben.

 

Die Gemeinde meldet sich telefonisch bei den Eltern und teilt ihnen mit, ab wann es los geht.

 

Dankeschön!!!

An dieser Stelle möchte ich mich einmal ausdrücklich bei den Erzieherinnen und Erziehern sowie den Wirtschaftskräften unserer Kitas bedanken. Unter schwierigsten Bedingungen kümmern Sie sich unablässig um unseren Nachwuchs.

 

Vielen Dank dafür.

F. Deutschmann

 

 

Meldung vom 07.05.2020 - 16,30 Uhr

Kindernotbetreuung

 

Gestern hatten wir 60 Kinder in der Notbetreuung.0
Kita Falkenberg 5
Kita Walddrehna 18 - davon 6 Hortkinder
Kita Gehren 23 - davon 4 Hortkinder
Kita Langengrassau 14 -davon 3 Hortkinder
 
Die 6 Hortkinder von Walddrehna werden Vormittags in den Horträumen durch einen Lehrer betreut. Unterricht wird nict angeboten. Das wäre Ungerecht gegenüber den Kindern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben.
 
Der Wunsch der Eltern wird immer größer, die Hortkinder vormittags in der Schule zu betreuuen. Das würde auch die Kitas Gehren und Langengrassau entlasten.
 
Problem:
Es sollen immer noch Kontakte vermieden werden.
Wir würden Vormittag Kinder in Walddrehna betreuen und diese ab Mittag auf die Kitas Gehren und Langengrassau verteilen. Das ist nicht so gut.
Hier gehen uns ein bißchen die Ideen aus.
 
Inzwischen wird manches widersprüchlich. Immer mehr Geschäfte und Einrichtungen dürfen öffnen. Da möchten auch die Eltern gern wieder arbeiten gehen.
Der Anspruch auf Notbetreuung wurde aber bisher nicht ausgeweitet. Ein Ausweitung der Notbetreuung führt auch dazu, dass die Gruppen in den Kitas wieder größer werden.  Das kommt dann dem Regelbetrieb sehr nah.
 
Die neue Eindämmungsverordnung des Landes ist für Freitagnachmittag angekündigt. Vielleicht gibt es ja dort neue Regelungen.
 
Über die Gewährung der Notbetreuung entscheidet ausschließlich die Gemeindeverwaltung auf Grundlage der jeweils geltenden Bestimmungen. Die Kitas selbst dürfen das nicht entscheiden.
 
Schulbetrieb
Der Unterrricht der 6 Klasse läuft in 2 gruppen ohne Probleme. Montag geht nun die 5. Klasse an den Start.
Bitte an die Essenbestellung denken und sich im Falle von Schülerspezialverkehr kurz beim Taxiunternehmen melden.
Aktuell gibt es nur einen Schulessenteilnehmer. Auch dieser wird vom Anbieter versorgt.
 

Meldung vom 07.05.2020 - 14,00 Uhr

Pressemitteilung der Staatskanzlei

Unter dem Titel

"Coronavirus: Stufenweise Erleichterungen geplant"

hat die Staatskanzlei wichtige Informationen herausgegeben. Dort finden Sie Antworten auf verschiedene Fragen. Wir gehen davon aus, dass diese Sachverhalte in der neuen Eindämmungsverordnung so geregelt werden. Die Gesetzesänderungen sind für morgen angekündigt.

 

Link zur Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 06.05.2020

Die Pressemitteilung ist unten als Datei "2020-05-06 Pressemitteilung Staatskanzlei" beigefügt,

 

 

Meldung vom 06.05.2020 - 12,00 Uhr

Gemeindevertretung hat beraten

Am Montag, den 04.05.2020 fand die geplante Sitzung der Gemeindevertretung statt. Um die Abstandregel einzuhalten fand diese im Bürgerhaus Langengrassau statt. Es war schön alle Mitglieder der Gemeindevertretung und zahlreiche Mitglieder der Ortsbeiräte gesund wiederzusehen. Corona bedingt war die geplante Sitzung im März ausgefallen.

Die Tagesordnung war lang. 25 Vorlagen wurden behandelt. ,

Link zur Sitzung der Gemeindevertretung

 

Lockerungen werden erwartet

Heute blicken wir alle sehr erwartungsvoll nach Berlin. Auch wir sind gespannt, welche Regeländerungen beschlossen werden.

Morgen treffen sich die Bürgermeister und Amstdirektoren beim Landkreis. Dort besprechen wir das einheitliche Vorgehen im Landkreis.

 

Zu konkreten Veränderungen für unsere Gemeinde werden wir voraussichtlich morgen gegen 16,00 Uhr Informationen veröffentlichen. Vermutlich werden zu diesem Zeitpunkt die konkreten gesetzlichen Regelungen noch nicht vorliegen.

 

 

Meldung vom 04.05.2020 - 15,00 Uhr

Aufnahme Schulbetrieb 6. Klasse erfolgt

Der Schulstart ist bisher ohne Probleme verlaufen.

 

Insgesamt sind deutlich mehr Kinder in der Notbetreuung.

In der vergangenen Woche waren es in den Kitas in Langengrassau, Gehren und Walddrehna rund 38 Kinder.

Heute sind es insgesamt 53 Kinder.

 

Erstmals wurde auch die Kita in Falkenberg geöffnet.

Falkenberg 5 Kinder

Langengrassau 14 Kinder

Gehren 17 Kinder

Walddrehna 17 Kinder

 

 

Meldung vom 30.04.2020 - 14,00 Uhr

Aufnahme Schulbetrieb 6. Klasse ab 04.05.2020

Die organisatorischen Vorbereitungen sind abgeschlossen.

Stichpunkte

- Essenbestellung bitte online abgeben

- Schülerverkehr läuft planmäßig

- Schülerspezialverkehr - Falls sich das beauftragte Unternehmen noch nicht bei den betreffenden Eltern gemeldet hat nehmen Sie (die Eltern) bitte Kontakt auf und teilen Sie den Beförderungsbedarf mit.

 

Desinfektionsmittel gehört nicht in Kinderhände.

In allen Klassenräumen und Toiletten stehen Seife und Einmalhandtücher in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Der Lehrerschaft steht  ausreichend Desinfektionsmittel zur Verfügung, um es bei Bedarf einzusetzen.

Bitte vermeiden Sie es, Ihren Kindern irgendwelche Mittel dieser Art mitzugeben.

 

Unsere sanitären Einrichtungen sind in gutem Zustand.

Schule Toiletten

 

Die Reinigung der Räume erfolgt gründlich und fachgerecht.

paar Schüler

 

Die zu nutzenden Klassenräume sind ebenfalls hergerichtet.

 

Klassenraum

 

 

 

Meldung vom 29.04.2020 - 15,00 Uhr

Allgemeines

Die Situation in der Gemeinde ist ruhig. In der Gemeindeverwaltung haben wir mit einem teilweisen Serverausfall zu tun.  Dieses erschwert die Arbeit.

 

Aufnahme Schulbetrieb

Gegenwärtig bereiten wir die Aufnahme des Schulbetriebes vor. Ab Montag werden die Schüler der 6. Klasse in zwei Gruppen geteilt unterrichtet.

In allen genutzten Klassenräumen sind Seifenspender. Unsere sanitären Anlagen sind in gutem Zustand.

Jede Lehrkraft bekommt eine persönliche Flasche Desinfektionsmittel sowie eine Packung Einmalhandschuhe zur Verfügung gestellt.

 

Schulessen bitte online bestellen

Die Schüler der 6. Klasse werden gebeten ihr Schulessen online zu bestellen. Spätestter Termin für Montag, den 04.05.2020 ist Freitag der 01.05.2020 - 10,00 Uhr.

 

Schülerverkehr

Der Schülerverkehr findet planmäßig statt. Im Verkehrsmittel Bus bzw. Taxi gilt die Maskenpflicht. Dafür sind die Eltern verantwortlich.

 

Notbetreuung der Kinder Allgemein

Es gilt grundsätzlich, dass die Kinder vorrangig zu Hause zu betreuen sind. Für alle anderen Kinder (auch Schulkinder bis zur  5. Klasse) muss bei der Gemeinde ein Antrag auf Notbetreuung gestellt werden.

Die Notbetreuung findet nach wie vor in den Kitas und nicht in der Schule statt.

 

Kitanotbetreuung in Falkenberg

Gegenwärtig ist vorgesehen, ab 04.05.2020 die Kindernotbetreuung in Falkenberg anzubieten.

 

 

 

 

Meldung vom 24.04.2020 - 11,00 Uhr

Allgemeines

Grundsätzlich teile ich die Bedenken, dass ein allgemeines Gefühl besteht, die Pandemie ist bereits überwunden. Daher bitte ich Sie weiterhin um Vorsicht und Rücksichtnahme. Die Gefahr ist nicht vorüber. Bitte seien Sie vorsichtig.

 

Wiederaufnahme Schulbetrieb in Stichworten

- ab 27.04.2020 - Jahrgangsstufe 10

- ab 04.05.2020 - Jahrgangsstufe 6

Der Schülerverkehr findet wie vor der Pandemie statt.

- ab 11.05.2020 - Jahrgangsstufe 5

 

 

 

Meldung vom 23.04.2020 - 18,00 Uhr

Krisenstab des Landkreises

In dieser Woche bin ich Mitglied im Krisenstab das Landkreises. Die Bürgermeister und Amtsdirektoren entsenden jewels 2 Vertreter im wöchentlichen Wechsel.

Unter anderem wurde darüber informiert, dass demnächst für die Freiwilligen Feuerwehren Schutzmasken und Desinfektionsmittel zur Verfügung steht.

Desinfektionsmittel ist übrigens kein Problem. Die Gemeinde kann hier gern Kontakte vermitteln.

Die Verkehrsunfälle haben sich im Landkreis gegenüber Vergleichsmonaten halbiert. Autodiebstähle gibt es z.Z. faßt gar nicht.

 

Einschulungsuntersuchungen

Die geplanten Einschulungsuntersuchungen finden nicht wie geplant statt. In Abstimmung mit der Grundschule wird noch festgelegt, ob und wer eine Einschulungsuntersuchung bekommt. Diese findet dann im Gesundheitsamt in Lübben statt.

 

 

Meldung vom 22.04.2020 - 16,30 Uhr

Kitanotbetreuung

Durch den Landkreis wurde eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Dort sind die Regelungen ab 27.04.20 festgeschrieben.

 

siehe beigefügte Datei "Amtsblatt 11 - 2020 LDS Regelung Notbetreuung ab 27.04.2020"

 

Der Vordruck für die Beantragung der Notbetreuung wurde ebenfalls aktualisiert. Bitte verwenden Sie ab jetzt ausschließlich diesen.

siehe Datei "Antrag auf Notbetreuung ab 27.04.2020"

 

 

Heute wurden 26 Kinder betreut.

Gehren: 7

Walddrehna: 8

Langengrassau: 11

 

 

 

Meldung vom 21.04.2020 - 14,15 Uhr

Anders als in der Meldung von gestern verkündet, werden wir die Kita Langengrassau schon ab morgen (22.04.2020) wieder öffnen.

 

Die Kita Falkenberg bleibt noch geschlossen.

 

Hinweis: Es handelt sich nach wie vor um eine Notbetreuung. Diese unterliegt besonderen Regelungen, wer diese in Anspruch nehmen darf.  Es findet kein regulärer Kitabetrieb für alle statt.

Der Regelfall ist, dass die Kinder zu Hause zu betreuen sind.

 

Meldung vom 20.04.2020 - 14,45 Uhr

zu Aktuelle Warnung vor Betrügern - Meldung vom 19.04.2020 - 12,45 Uhr

Für Bornsdorf hat sich diese Meldung nicht bestätigt. Es hat sich niemand bei der Polizei bzw. bei uns gemeldet.

Zur Bekämpfung dieser Machenschaften haben wir festgelegt, dass unser Ordnungsamt während der Corona-Krise niemals "Barzahlung" verlangt. Verwarn - und Bußgelder kann nur die Polizei und das Ordnungsamt der Gemeinde Heideblick aussprechen. Andere sind nicht zuständig.

 

Meldung vom 20.04.2020 - 14,45 Uhr

Heute werden in Walddrehna 9 Kinder und in Gehren 14 Kinder betreut. Mit den Änderungen der Bestimmungen ab 27.04.2020 wird die Notbetreuung ausgeweitet.

Daher werden wir voraussichtlich ab 27.04.2020 die Kita Langengrassau öffnen.

Die Kita Falkenberg bleibt noch geschlossen.

Hinweis: Es handelt sich nach wie vor um eine Notbetreuung. Diese unterliegt besonderen Regelungen, wer diese in Anspruch nehmen darf.  Es findet kein regulärer Kitabetrieb für alle statt.

Der Regelfall ist, dass die Kinder zu Hause zu betreuen sind.

 

 

Meldung vom 19.04.2020 - 12,45 Uhr

Aktuelle Warnung vor Betrügern:

Den Bereitschaftsdienst der Stadt Luckau erreichte vor wenigen Minuten ein Anruf aus Bornsdorf, dass dort angebliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes Bußgelder wegen einer illegalen Feier und dem Verstoß gegen die Eindämmungsverordnung haben wollten.

Weder das Ordnungsamt noch die Polizei kommen zu Ihnen einfach so nach Hause und verlangen Bußgelder! Zudem besitzen alle Mitarbeiter einen Dienstausweis und haben Dienstbekleidung an. 

 

Sollten Sie an solche Personen geraten, bitte rufen Sie sofort die Polizei in Lübben 035456- 770 an.

Sie wird außerdem eine Streifenkontrolle schicken.

 

Uns interessiert sehr, ob es wirklich stimmt oder nur eine Falschmeldung ist. Daher bitte ich, dass sich betroffene Bürger bei der Polizei in Lübben oder bei der Gemeinde 035454-8810 melden.

 

Meldung vom 19.04.2020 - 12,45 Uhr

 

Umgang mit den Elternbeiträgen

Das Land übernimmt die Elternbeiträge, solange die Kinder nicht betreut werden können. Auf die entsprechende Richtlinie wurde in einer Meldung am 06.04.20 bereits hingewiesen.

Link zur Richtlinie

 

Zu dieser Richtlinie ist auch ein Frage - Antwortkatalog veröffentlicht.

siehe Datei "FAQ Richtline Elternbeitrag Corona"

Grundsätzlich gilt für uns:

1. alle Elternbeiträge für den Monat April in der Gemeinde Heideblick sind zinslos bis 30.07.2020 gestundet

siehe hierzu:

 

"Meldung: 17.03.2020 - 17,00 Uhr

Kita Notbetreuung"

2. gemäß der Richtline des Landes müssen Eltern, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen auch Elternbeiträge bezahlen.

 

Auf Grund der geänderten Regelungen für die Notbetreuung ab 27.04.2020 werden wir eingehende Anträge zeitnah bearbeiten.

 

Meldung vom 19.04.2020 - 10,45 Uhr

 

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Brandenburger Landesregierung verlängert der Landkreis seine "Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des § 33 IfSG vom 16.03.2020" bis 26.04.2020.

 

Download

Allgemeinverfügung des Landkreises vom 16.03.2020 - Amtsblatt 08-2020

 

Download

Verlängerung der Allgemeinverfügung des Landkreises vom 16.03.2020 - Amtsblatt 10-2020

 

Land aktualisiert Eindämmungsverordnung - Gesetz und Verordnungsblatt Nr. 21 - 2020

Überarbeitete „Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)

Vom 17. April 2020“

Download zum Gesetzblatt 21-2020 vom 17.04.2020

Link zu den GVBl Brandenburg

siehe Datei "2020-04-17 GVBL 21-2020 SARS-CoV-2-EindV3.pdf"

 

Meldung vom 19.04.2020 - 10,45 Uhr

Pressemitteilung des MBJS

Kita-Notfallbetreuung wird ausgeweitet – Schulen werden für Abschlussklassen schrittweise geöffnet.

Link zur Pressemitteilung MBJS vom 17.04.2020

Als Anlage zu dieser Pressemitteilung ist eine Aufzählung zu den Tätigkeitsbereichen, welche zur kritischen Infrastruktur gehören, beigefügt.

Link zur Anlage der Pressemitteilung MBJS vom 17.04.2020

Meldung vom 19.04.2020 - 10,45 Uhr

Handlungsfähigkeit kommunaler Organe wird sichergestellt

Land erlässt

"Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der kommunalen Organe in außergewöhnlicher Notlage (Brandenburgische kommunale Notlagenverordnung BbgKomNotV)"

Download 

GVBl 19-2020 vom 17.04.2020

siehe Datei

"2020-04-17 GVBl 19-2020 BbgKomNotV.pdf"

 

Meldung vom 17.04.2020 - 17,00 Uhr

Die Landesregierung hat eben in einer Pressekonferenz veränderte Regelungen bekannt gegeben.

Aus meiner Sicht sind für uns u.a. folgende Punkte interessant:

- Kindernotbetreuung wird ab 27.4. für Feuerwehrleute und teilweise für Alleinerziehende ausgeweitet

- es gilt grundsätzlich die Ein - Eltern Regelung

- ab 4. Mai werden die Schüler der 6 Klasse unterrichtet

- ab 11.Mai werden die Schüler der 5. Klasse unterrichtet

 

- Läden bis 800 qm dürfen ab 22.04. öffnen

- Bestattungen mit bis zu 20 Personen werden zugelassen

 

Aus meiner Sicht sind zahlreiche Fragen offen. Fällt die Schule jetzt für alle anderen Schüler aus????

Bei unserer starken Feuerwehr werden ja dann sehr viele Kinder Anspruch auf Notbetreuung haben. Ist das so gemeint ???

 

Corona-Bürgertelefon der Landesregierung
0331 866 - 5050
Mo.-Fr. 9-19 Uhr

 

Fazit

 

Wir werden jetzt zunächst abwarten, wie die konkreten schriftlichen Regelungen aussehen und dann entsprechend reagieren.

 

Meldung vom 17.04.2020 - 13,00 Uhr

Die Verwaltung ist weiterhin für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen.

 

Ab Montag, 20.04.2020, werden trotz Schließung wieder Anliegen im Einwohnermeldeamt und Gewerbeamt mit telefonischer Voranmeldung Vorort bearbeitet. Termine sind von Montag bis Freitag möglich.

 

Wir bitten Sie dennoch, nur bei unaufschiebbaren und dringenden Anliegen die Gemeindeverwaltung aufzusuchen.

 

Für alle anderen Ämter bitten wir Sie weiterhin, dringende Anliegen telefonisch unter den bekannten Nummern zu klären. Nur im Einzelfall und nach telefonischer Voranmeldung werden Anliegen persönlich entgegen genommen.

 

Meldung vom 17.04.2020 - 10,15 Uhr

Festlegung:

Ab Montag, den 20.04.2020 findet Notbetreuung in Gehren und Walddrehna statt.

 

Regulär öffnet die Einrichtung in Walddrehna Montag um 7,00 Uhr. Eine früherer Betreuungsbeginn kann direkt mit der Einrichtung vereinbart werden.
Tel: 035455  - 869077


Begründung:
1.    Es zeichnet sich ab, dass Montag doch deutlich mehr anspruchsberechtigte Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen als bisher.

 

2.    Falls es doch kurzfristig neue Regelungen zur Notbetreuung gibt,  sind wir damit für eine eventuelle Ausweitungen des Notbetreuungsanspruches gerüstet.


3.    Die Kitas Langengrassau und Falkenberg  bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

Wir müssen immer damit rechnen, dass in den geöffneten Einrichtungen eine Infektion auftreten kann. Für diesen Fall haben wir dann eine Reserve.

 

Die Bewilligung der Notbetreuung erfolgt ausschließlich durch die Gemeinde.

 

Anträge können an die Gemeinde gestellt werden. Diese werden auf der Grundlage der aktuell geltenden Regelungen entschieden.

 

Für neue Anträge benutzen Sie bitte das unten beigefügte Formular des Landkreises.


"2020-04-16 Abfrageformular Betreuungsbedarf - gültig ab 16.04.2020"


Entgegen den Erläuterungen im Formular gilt die Einelternregelung.


Link zur Einelternregelung


Anträge an:
oder
per Fax an 035454 - 88 1 88

 

Kinder, welche keinen Anspruch auf Notbetreuung haben dürfen in den Einrichtungen nicht betreut werden.

 

 

Meldung vom 17.04.2020 - 9,30 Uhr

Zur Ausweitung der Kindernotbetreuung liegen uns leider bisher keine Informationen aus Potsdam vor.

In einer Pressemitteilung von gestern wird auf eine Pressekonferenz heute um 13,15 Uhr verwiesen.

Wir müssen also weiter abwarten.

Link zur Pressemitteilung vom 16.04.2020

F. Deutschmann

Meldung vom 16.04.2020 - 16,30 Uhr

Kindernotbetreuung

Momentan erreichen uns dazu zahlreiche Anfragen. Von Seiten des Landes Brandenburg liegen noch keine konkretisierten Informationen vor.

Es gilt für unsere Gemeinde:

Die Kitanotbetreuung der Gemeinde Heideblick findet unverändert in der Kita Gehren statt.

Mit einer Ausweitung des Anspruches auf Notbetreuung ist jedoch zu rechnen.

Sollte die Öffnung einer weiteren Einrichtung erfolgen, wird es die Kita in Walddrehna sein.

Begründung: Im OT Walddrehna haben wir die meisten Kinder mit einem Notbetreuungsanspruch.

Die Einrichtung in Walddrehna wird aber erst dann geöffnet, wenn klar ist, dass in Gehren mehr als 15 Kinder wirklich in der Einrichtung sein würden. Heute sind es 5 Kinder.


Aus den bisherigen Erfahrungen ist nicht davon auszugehen, dass kommenden Montag mehr als 15 Kinder in der Einrichtung sein werden.

Sollte die Gemeindeverwaltung zu dem Schluss kommen, dass auf Grund der Ausweitung der Notbetreuung am Montag mehr Kinder wirklich zur Betreuung erscheinen, rufen wir die Eltern der Kinder aus Walddrehna an und teilen Ihnen mit, dass sie ab …… ihre Kinder zur Notbetreuung nach Walddrehna bringen können.

Sollten wir jemanden nicht erreichen, wird das Kind auch in Gehren betreut.

Wir werden auch an dieser Stelle fortlaufend zum Sachstand informieren.

Die Kita in Langengrassau bleibt "als Reserve" weiterhin geschlossen.

Im Falle einer Infektion in einer offenen Kita könnten wir dann in Langengrassau die Notbetreuung anbieten.


Beantragung der Notbetreuung

Für neue Anträge benutzen Sie bitte das unten beigefügte Formular des Landkreises.

"2020-04-16 Abfrageformular Betreuungsbedarf - gültig ab 16.04.2020"

Entgegen den Erläuterungen im Formular gilt die Einelternregelung.

Link zur Einelternregelung

Bereits vorliegende Anträge, welche auf Grund der bisher geltenden Regelungen abgelehnt wurden, müssen nicht neu gestellt werden. Hier genügt ein schriftlicher Hinweis, dass Sie bitten den Antrag auf Grund der geänderten Rechtslage erneut zu prüfen.

 

Hinweise an:

oder

per Fax an 035454 - 88 1 88

Ganz wichtig - teilen Sie uns bitte konkret mit, an welchem Tag und zu welcher Zeit Sie ihr Kind das erste mal in die Notbetreuung geben wollen.

 

Meldung vom 15.04.2020 - 19,30 Uhr

Der Bund und die Länder haben sich auf verschiedene Lockerungen verständigt. Jetzt wird das Land Brandenburg diese konkretisieren.

Aus meiner Sicht ist damit auch eine Erweiterung der Kindernotbetreuung (Kita und Hort) verbunden. Morgen gibt es dazu eine Besprechung mit dem Landkreis. Hier werden sich Landkreis und Kommunen zu konkretem Handeln verständigen.

Auf jedem Fall werden wir bei uns dafür sorgen, dass nicht zuviele Kinder in einer Einrichtung untergebracht werden. Wir haben ja die Möglichkeit, mehrere Einrichtungen zu nutzen. Entsprechende Vorbereitungen wurden bereits getroffen.

Es wird aber kein "Normalbetrieb" sein, bei dem alle Kinder betreut werden.

Ich denke, bis spätestens Freitag 10,00 Uhr werden wir hier konkrete Informationen veröffentlichen, wie und in welchem Umfang die Notbetreuung ab Montag bei uns stattfindet.

Ob und wie eine Mitwirkung der Eltern erforderlich sein wird ist bis Freitag 10,00 Uhr auch geklärt.

 

Sollte es erforderlich sein werden wir am Wochenende auch wieder eine telefonische Hotline anbieten.

 

Meldung vom 14.04.2020 - 8,30 Uhr

Die Osterfeiertage sind sehr ruhig verlaufen. Viele haben sich an die Einschränkungen gehalten. Bei durchgeführten Kontrollen wurden keine Verstöße festgestellt. Vielen Dank dafür.

 

Die Übertragung der Infektion hat sich verlangsamt. Die Diskussion über die Lockerung der Maßnahmen nimmt deutlich Fahrt auf. Auch wir sind auf die neuen Regelungen, welche ja in dieser Woche kommen sollen, sehr gespannt.

 

Meldung vom 09.04.2020 - 16,30 Uhr

Die Lage in Heideblick ist aus meiner Sicht stabil. Große Probleme sind nicht bekannt.

Es wäre schön, wenn wir uns alle freiwillig auch zu Ostern an die Regelungen halten. Damit werden wir alle zu Schützern von Leben und Gesundheit.
                

Ein kleines Problem tritt sporadisch am Bornsdorfer Teich auf. Dort sind manchmal mehr als 2 Leute ziemlich dicht beieinander. Dort und anderswo werden wir entsprechende Kontrollen durchführen.

 

Osterfeuer und private Feuer
Es wurden keine Feuer genehmigt.

Die geltenden Regelungen finden Sie unter

diesem Link auf unserer Homepage.

 

Aktuell ist Waldbrandwarnstufe 4. Damit hat sich auch jegliche Ausrede erledigt.

 

Aufhebung der Einschränkungen
Alles was Sie hören sind momentan Spekulationen.
Auf der Basis des gesunden Menschenverstandes denken auch wir in der Verwaltung darüber nach, wie die schrittweise Aufhebung der Einschränkungen ablaufen könnte. Bei uns geht es ja insbesondere um Kitas und Schule.

 

Firmen
Es gibt Heideblicker Unternehmer, die haben inzwischen eine Soforthilfe auf dem Konto.

 

 

Im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde möchte ich Ihnen und Ihren Familien ein gesundes Osterfest wünschen. Freuen wir uns darüber, dass das Virus unsere Gemeinde bisher weitgehend verschont hat und sorgen wir alle miteinander dafür, dass es so bleibt.

 

Diese Wünsche verbinden wir noch mit einem großen Dankeschön an die vielen ungenannten Menschen, die jetzt in der vordersten Reihe stehen, für andere da sind und den Laden am Laufen halten.

 

F. Deutschmann

 

PS: Sofern keine unerwartetenden Dinge eintreteten,  kommt die nächste Meldung erst am Dienstag.

 

 

Meldung vom 08.04.2020 - 13,00 Uhr

Saisonkräfte für die Landwirtschaft

Die Bundesagentur für Arbeit informiert darüber, dass ab sofort bis zum 31. Oktober 2020 eine Globalzustimmung für Beschäftigungen in Betrieben der Landwirtschaft erteilt wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

"Globalzustimmung der Bundesagentur für Arbeit"

 

Meldung vom 08.04.2020 - 8,30 Uhr

Kindernotbetreuung

Heute sind 13 Kinder in der Notbetreuung in Gehren. Bis einschließlich 19.04.20 (Gültigkeit der 2. Eindämmungsverordnung) soll die Betreuung in Gehren so fortgesetzt werden.

Viel mehr Kinder können es nicht werden, da nicht wesentlich mehr Anträge auf Notbetreuung bewilligt werden konnten. Dafür fehlten die gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen.

Hinzu kommt, dass nicht alle Kinder, welche eine Notbetreuung bekommen, auch täglich in der Einrichtung sind.

Bis 19.04.20 ist die Öffnung einer weiteren Kita für die Notbetreuung nicht vorgesehen.

 

Meldung vom 08.04.2020 - 8,30 Uhr

Ist Angeln erlaubt?

Angler mit Angelgeräten ohne Zelt können dem Angelsport unter Beachtung der Abstands- und Kontaktregeln weiter nachgehen; Angeln mit aufstellen von Zelten wird als Camping eingeordnet und ist so nicht gestattet.

 

 

Meldung vom 06.04.2020 - 13,00 Uhr

dringende Fälle werden bearbeitet

Die Gemeindeverwaltung ist bis auf Weiteres nur telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu erreichen und bleibt für den Bürgerverkehr geschlossen.

 

In dringenden, unaufschiebbaren Fällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache die Mitarbeiter/innen persönlich in der Gemeindeverwaltung aufzusuchen.

 

Tel: 035454 – 88 10

Mail:

 

Meldung vom 06.04.2020 - 13,00 Uhr

"Behelfsmasken" nicht "Mundschutz"

Auf Abmahnungen spezialisierte Anwälte verschicken Schreiben an Personen, die selbstgenähte Masken als Mundschutz anbieten.

Hinweis des MSGIV geben:
Sofern von einem Mundschutz, die Rede ist oder das Produkt irgendwie in Zusammenhang mit der Prävention von Erkrankungen in Verbindung gebracht wird, ist gem. § 3 Abs. 1 Medizinproduktegesetz die Definition eines Medizinprodukts erfüllt. Das Inverkehrbringen eines Medizinproduktes ist an strenge Auflagen gekoppelt, u.a. müssen Unterlagen vorliegen, die das Erfüllen der Zweckbestimmung nachweisen (-> Nachweise, dass es beim Tragen zu weniger Infektionen kommt oder eine bestimmte Filterfunktion erfüllt wird). Erstmalige Inverkehrbringer von Medizinprodukten haben sich anzuzeigen bei der zuständigen Behörde und unterliegen der Regelüberwachung.

Selbstgenähter Mundschutz darf also nicht mit entsprechenden Aussagen beworben werden, die ihn zu einem Medizinprodukt machen. Das MSGIV regt deshalb an, von „Behelfsmasken“ zu sprechen.

Meldung vom 06.04.2020 - 12,00 Uhr

abgebuchte Elternbeiträge

siehe Meldung vom 05.04.2020 - 9,45 Uhr

Also es ging nicht um die Kita Walddrehna sondern um die Kitas Gehren und Langengrassau. Die Abbuchung erfolgte bereits um den 20.03.2020.

Der Kitaträger bucht am 20. d. Monats rückwirkend Elternbeitrag und Essengeld ab. Die besagten Abbuchungen betreffen also den Monat Februar.

Das Verfahren der rückwirkenden Abbuchung hat sich nicht verändert. Die Eltern sind darüber auch schriftlich informiert.

 

Am 20.04.2020 erfolgt die Abbuchung für März. Der Elternbeitrag für April würde also planmäßig erst am 20. Mai abgebucht werden. Inzwischen gibt es ja die

 

"Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) in Brandenburg ( RL Kita-Elternbeitrag Corona)"

Link zur Richtlinie

 

 

Meldung vom 05.04.2020 - 9,45 Uhr

Walddrehnaer Eltern haben uns informiert, dass die Elternbeiträge für April doch abgebucht wurden. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Wir werden morgen (Montag) mit dem zuständigen Träger die Regulierung besprechen.

F. Deutschmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zur Zeit gibt es keine besonderen Informationen.

 

Meldung vom 31.03.2020 - 10,45 Uhr

Unter dem Motto "Bleib zu Hause hilf nebenan" ist ein neues Helferportal für (Stamm) Kunden kleiner Unternehmen gestartet.

 

Regionale Unternehmen können sich dort registrieren. Über das Portal werden dann Gutscheine erstellt und jetzt verkauft.

 

Die Kunden der Unternehmen können diese Gutscheine jetzt erwerben und später einlösen.

 

Das Angebot richtet sich ausdrücklich an kleine regionale Unternehmen (Gaststätten, Geschäfte, Dienstleister) und deren Kunden. Es soll diese Unternehmen in der schweren Zeit unterstützen.

Bleib zu Hause hilf nebenan.

Jeder kann mitmachen.

Link zur Seite

Hinweis: Offensichtlich funktioniert die Seite noch nicht so richtig.

 


Meldung vom 31.03.2020 - 10,45 Uhr

Absage von Veranstaltungen

Immer wieder kommt es zu Nachfragen, ob Veranstaltungen stattfinden oder nicht.

Alle Veranstaltungen sind abgesagt.

Die Versammlungen der Jagdgenossenschaften finden ebenfalls nicht statt.

 

Meldung vom 31.03.2020 - 10,45 Uhr

Im Rahmen der Notbetreuung werden heute 9 Kinder in der Kita Gehren betreut. Davon sind 3 Kinder aus Walddrehna. Diese werden auch von einer Mitarbeiterin der Kita Walddrehna in Gehren betreut.

 

Meldung vom 30.03.2020 - 14,45 Uhr

Information der GEMA

Die GEMA informiert darüber, dass für den Zeitraum, in dem Betriebe aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Pandemieausbreitung schließen müssen, alle Monats-; Quartals- und Jahresverträge für Lizenznehmer ruhen. Es entfallen während dieses Zeitraums die GEMA-Vergütungen. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.

Link zu den Infos der GEMA

 

 

Meldung vom 30.03.2020 - 14,00 Uhr

Bei den am Wochenende durchgeführten Kontrollen gab es keine Verstöße gegen die Bestimmungen der 2. Eindämmungsverordnung.

Vielen Dank an alle, die sich daran gehalten haben und weiter halten. Es sind schwierige Zeiten für alle. Haben Sie bitte Geduld.

F. Deutschmann

 

 

Meldung vom 29.03.2020 - 09,00 Uhr

Kindernotbetreuung wird ausgeweitet.

Aufgrund der Corona-Krise dürfen seit dem 18. März 2020 in Brandenburg nur Kinder in Kitas und Horten im Notfall betreut werden, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Für viele Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich war das ein Problem, wenn das andere Elternteil nicht in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. „Wir brauchen in dieser Situation alle verfügbaren Beschäftigten im medizinischen und pflegerischen Bereich. Aus diesem besonderem Grund hat der Interministerielle Koordinierungsstab Coronavirus der Landesregierung an dieser wichtigen Stelle noch einmal nachgesteuert und per Weisung die Landkreise und kreisfreien Städte über die Änderung der Anwendungsvorgaben zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten jetzt informiert“, erklärte Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher am Samstag.

Bei folgenden Bereichen ist es nun ausreichend, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet, um Anspruch auf die Notbetreuung zu haben („Ein-Elternregelung“):

  • im Gesundheitsbereich,
  • in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen,
  • im medizinischen und im pflegerischen Bereich,
  • der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie
  • für die Notfallbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters.

Wenn ein Elternteil in diesen Berufsgruppen arbeitet, besteht für die Familie Anspruch auf die Notfallbetreuung, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist.

 

Ist ein Elternteil zum Beispiel in Heimarbeit, entfällt dieser Anspruch.

Darüber hinaus sollen Kinder bis zum Ende des Grundschulalters unbeschadet der Frage, ob die Eltern in einem systemrelevanten Bereich tätig sind, die Notfallbetreuung aufgenommen werden, wenn dies das Kindeswohl erfordert .

 

Die Landrätinnen und Landräte sowie Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen können die genannten Beschäftigungsgruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird.

Die Weisung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) erging in Abstimmung mit dem Ministerium für Jugend, Bildung und Sport (MBJS).

 

Link zur Meldung des Landes Brandenburg

 

Weitere Einzelheiten zur konkreten Verfahrensweise in unserer Gemeinde werden gegen 11,00 Uhr veröffentlicht.

 

Link Umsetzung der erweiterten Kitanotbetreuung in Heideblick

 

 

 

Meldung vom 29.03.2020 - 11,30 Uhr

Link zu Pressemitteilungen des Landkreises

Dort finden Sie auch ein Videostatement des Landrates Stephan Loge.

 

Meldung vom 27.03.2020 - 16,45 Uhr

Das Land Brandenburg hat eine Webseite zu

Fragen und Antworten zum Thema Corona

erstellt. Dort finden Sie Antworten auf zahlreiche Fragen.

Folgen Sie einfach dem Link:

Link

Fragen und Antworten

 

Meldung vom 27.03.2020 - 15,00 Uhr

Zur Zeit ist unser Ordnungsamt in den Ortsteilen unterwegs. Verstöße gegen die 2. Eindämmungsverordnung wurden noch nicht festgestellt.

 

Es ist sehr schön, dass Sie sich daran halten.

 

Jeder hat das Bedürfnis, sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenhäuser, Pflegedienste Einzelhandelsgeschäfte, Polizei und vielen nicht genannten Helfern, für die bisher geleistete Arbeit von ganzem Herzen zu bedanken.

 

Diesen Dank können Sie am Besten ausdrücken, indem Sie die Einschränkungen weiterhin einhalten. Genau damit tragen Sie zur Entlastung dieser Helden des Alltags bei.  Das ist Ihr Beitrag zur Nichtverbreitung des Virus. Damit verkürzen wir auch den Zeitraum der Einschränkungen.

 

Das Ordnungsamt wird auch am Wochende im Gemeindegebiet unterwegs sein.

Telefonisch ist die Verwaltung unter der bekannten Rufnummer 035454-8810 (mit Anrufweiterleitung) erreichbar.

 

Meldung vom 22.03.2020 - 15,30 Uhr

 

Um bei konkreten Gefahren gut informiert zu sein, nutzen Sie bitte die App Katwarn.

Link:

Hier gibt es die App

 

Dort geben Sie unsere Postleitzahl ein und schon erhalten Sie die Warnmeldungen.

 

Erklärung

"Ob Brände, schwere Unwetter oder unerwartete Gefahrensituationen – damit wir von Katastrophen möglichst verschont bleiben, gibt es das Warnsystem KATWARN.

KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen."

 

Der Landkreis Dahme-Sprrewald veröffentlicht bei Beadarf lokale Warnmeldungen für unsere Region über diese App.

 

QR Code zur App Katwarn

Blutspenden werden gebraucht

Den Medien kann man entnehmen, dass die Blutkonserven knapp werden.

 

bundesweite Blutspendetermine des DRK

 

Bleiben Sie gesund!

 

Frank Deutschmann

 

 

Meldung 26.03.2020 - 21,00 Uhr

Elternbeiträge werden vom Land erstattet.

Es freut uns sehr, dass das Land kurzfristig eine Regelung trifft. Damit herscht für die Eltern und die Gemeinde Klarheit.

 

Meldung 25.03.2020 - 21,00 Uhr

Wir bitten um Ihre Unterstützung.

Wir möchten gern aktiv auf eventuell hilfsbedürftige Menschen zugehen. Wir würden diese gern einfach nur mal anrufen, um zu fragen, wie es ihnen geht. Vielleicht können wir ja was für sie tun.

 

Bitte senden Sie uns Telefonnummern von Menschen, die eventuell Hilfe brauchen könnten.

 

Es genügt eine E-Mail an oder ein Anruf an 035454 8810.

 

PS: Es wäre nett, wenn sich die Spaßvögel damit keinen Scherz erlauben und wir nur ernst gemeinte Telefonnummern bekommen.

Wir haben auch entsprechende Handzettel an die Ortsvorsteher verteilt und diese gebeten, an eventuell hilfsbedürftige Menschen zu verteilen. Einige hat unser Ordnungsamt auch direkt in Briefkästen verteilt.

 

 

Tipps für Eltern

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat ein Heft mit "Tipps für Eltern" herausgegeben.

 

Tipps für Eltern

Die Datei ist unten angefügt.

 

Meldung vom 25.03.2020 - 10,00 Uhr

 

Unser Ordnungsamt ist in den Ortsteilen unterwegs und führt Kontrollen durch.

Bei Bedarf sprechen Sie unsere Mitarbeiter/innen, unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m, an.

 

Meldung vom 25.03.2020 - 10,00 Uhr

Der Humor ist auch in schweren Zeiten nicht ganz auf der Strecke geblieben.

 

Folgende Anfrage erreichte uns. Der Verein SC Corona Gehren 09 gibt ja auch ein positives Bild ab. Müssen er jetzt in Quarantäne.

 

Meldung vom 25.03.2020 -10,00 Uhr

 

 

Der KAEV „Niederlausitz“ informiert
 
Da viele Menschen pandemiebedingt gerade zu Hause sind, nutzen sie die Zeit zum Aufräumen oder mit Gartenarbeit. Die Abfallannahmestellen des KAEV „NL“ haben in den vergangenen Tagen deshalb ein verstärktes Besucheraufkommen verzeichnet. So nachvollziehbar es ist, die jetzige Zeit für einen Frühjahrsputz zu nutzen, bittet der Abfallverband, diese Arbeiten bzw. die Entsorgung der anfallenden Abfälle auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben und den Kontakt mit den Beschäftigten der Abfallannahmestellen zu meiden, um den Aufgaben der Daseinsvorsorge in der Abfallwirtschaft gerecht zu werden.
 
Aufgrund der aktuellen Situation bleiben deshalb die Abfallannahmestellen Lübben-Ratsvorwerk, Göritz (Vetschau/Spreewald) und Luckau-Wittmannsdorf ab sofort bis auf Weiteres samstags geschlossen. Reduzieren Sie Abfall-Anlieferungen grundsätzlich auf ein Mindestmaß bzw. verschieben Sie diese auf einen späteren Zeitpunkt. Schützen Sie sich und die Beschäftigten des KAEV, die in dieser Zeit andere wichtige Aufgaben erledigen.
 
Die Restabfall-, Papier- und Wertstoffentsorgung im Verbandsgebiet des KAEV „NL“ wird aber weiterhin verlässlich zu den im Abfallkalender festgelegten Terminen durch die beauftragten Entsorgungsunternehmen ausgeführt. Auch das Schadstoffmobil fährt und den Grünabfall können Sie umweltfreundlich und bequem zu den demnächst geplanten Sammelterminen abholen lassen.
 
Bis auf Weiteres findet in der Verwaltung des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ (KAEV) keine persönliche Beratung statt. Sie erreichen uns aber weiterhin telefonisch unter der Rufnummer 03546/27040 oder per E-Mail unter .
 
 
Wir zählen auf Sie!
 
Ihr KAEV „Niederlausitz

 

 

Meldung vom 24.03.2020 - 20,00 Uhr

Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen des Corona-Virus.

Potsdam – Zum Start der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise erklärt der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger:

„Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen für alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage www.ilb.de bereit.

 

ILB Logo

 

Link zum Sofortprogramm der ILB

 

 

Meldung vom 24.03.2020 - 16,40 Uhr

Im Rahmen der Kontrollen des Ordnungsamtes wurden heute 2 Verstöße festgestellt.

 

(Mal nicht im Behördendeutsch:

Es ist jetzt nicht die Zeit, um mit Bierflaschen in der Hand, vor den noch wenigen offenen Verkaufseinrichtungen rumzustehen.)

 

Es wurden Platzverweise erteilt. Im Wiederholungsfall wird ein Bußgeld fällig.

 

 

 

 

Meldung vom 24.03.2020 - 11,00 Uhr

Die Stadt Mittenwalde hat einen Fragenkatalog mit zahlreichen Antworten zu Alltagsfragen erarbeitet. Diesen finde ich sehr gelungen. Einfach mal reinschauen.

 

Link zum Fragenkatalog der Stadt Mittenwalde.

 

Meldung vom 24.03.2020 - 10,30 Uhr

Die Bundessteuerberaterkammer hat einen Katalog mit " Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise" veröffentlicht. Dieser ist als Datei beigefügt.

 

 

Inhaltsverzeichnis

 

Der Katalog ist unten als Datei beigefügt.

Er wird regelmäßig aktualisiert.

Link zur Bundessteuerberaterkammer.

 

Tipps für Eltern

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat ein Heft mit "Tipps für Eltern" herausgegeben.

 

 

Tipps für Eltern

 

Die Datei ist unten angefügt.

 

 

Meldung vom 24.03.2020 - 10,00 Uhr

 

Die Kindernotbetreuung findet nun für die gesamte Gemeinde in Gehren statt. Insgesamt werden heute 5 Kinder betreut.

Die 3 Kinder aus Walddrehna haben eine eigene Gruppe mit eigenem Erzieher aus Walddrehna gebildet.

 

Gestern bin ich für diesen Schritt zum Teil kritisiert worden. Nachvollziehbares Argument war, dass es nicht gut ist, wenn zuviele Kinder in einer Einrichtung sind.

 

Es gibt keine Vorgaben, wieviele Kinder eine Notkita besuchen dürfen.

Im Austausch mit Amtskollegen/innen hat sich die Zahl von  ca. 15 Kindern, betreut in fünfer Gruppen, herauskristalisiert.

 

Aktuell werden 5 Kinder, aufgeteilt in 2 Gruppen, betreut. Ich denke, dass kann man so vertreten.

 

Sollten wesentlich mehr Kinder eine Notbetreuung bekommen, sind wir jederzeit in der Lage eine 2. Einrichtung zu öffnen.

 

 

 

 

Meldung vom 23.03.2020 - 16,00 Uhr

In Heideblick gibt es einen bestätigten Infektionsfall. Wir sind im Gedanken bei der betroffenen Person und ihrer Familie. Wir hoffen auf einen nur leichten Krankheitsverlauf und wünschen von ganzem Herzen eine baldige Genesung.

 

Das zeigt uns allen, wie wichtig es ist, sich an die festgelegten Maßnahmen zu halten. Das Virus macht um uns keinen Bogen.

 

Unser Ordnungsamt ist seit heute verstärkt in den Ortsteilen unterwegs, um die Einhaltung der Maßnahmen zu kontrollieren.
 

Es geht um unsere Gesundheit.

Ersparen Sie sich und uns Ärger und Frust. Verstöße werden wir entsprechend ahnden.

Heute wurde noch einmal mit allen Gaststätten telefoniert und über die geltenden Regelungen gesprochen.

 

Bitte informieren Sie uns auch, wenn Personen aus Ihrer Nachbarschaft in Not geraten könnten. Besonders alleinstehende ältere Menschen brauchen vielleicht Hilfe.

Wir wollen und wir können helfen. Dazu müssen wir es jedoch erfahren.

 

Unten ist noch eine Datei "Tipps für Eltern" angefügt.

 

Bleiben Sie gesund!

F. Deutschmann

 

Meldung vom 23.03.2020 - 13,00 Uhr

 

Schließung der Kita Walddrehna für die Notbetreuung

 

Wie vorige Woche angekündigt, werden wir nun ab morgen die Notbetreuung in der Kita Walddrehna beenden. Sie findet dann in Gehren statt.
Konkret werden morgen 3 Kinder aus Walddrehna in Gehren erwartet. Die Eltern sind informiert.
Für die Kinder aus der Einrichtung Walddrehna wird in Gehren ein Erzieher aus Walddrehna (bekannte Bezugsperson) anwesend sein.

 

Voraussichtlich werden morgen insgesamt 8 Kinder betreut.

 

Meldung vom 23.03.2020 - 11,30 Uhr

Die für heute vorgesehene Sitzung der Gemeindevertretung fällt aus. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt.

 

Meldung vom 23.03.2020 - 8,00 Uhr

Neue Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
und COVID-19 in Brandenburg
(SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – SARS-CoV-2-EindV)
Vom 22. März 2020

Der Gesetzestext ist als Anlage beigefügt - siehe unten.

oder

Link zum Gesetzestext

 

 

Meldung vom 22.03.2020 - 15,30 Uhr

Um bei konkreten Gefahren gut informiert zu sein, nutzen Sie bitte die App Katwarn.

Link:

Hier gibt es die App

 

Dort geben Sie unsere Postleitzahl ein und schon erhalten Sie die Warnmeldungen.

 

Erklärung

"Ob Brände, schwere Unwetter oder unerwartete Gefahrensituationen – damit wir von Katastrophen möglichst verschont bleiben, gibt es das Warnsystem KATWARN.

KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen."

 

Der Landkreis Dahme-Sprrewald veröffentlicht bei Beadarf lokale Warnmeldungen für unsere Region über diese App.

 

QR Code zur App Katwarn

Blutspenden werden gebraucht

Den Medien kann man entnehmen, dass die Blutkonserven knapp werden.

 

Am 24.03.2020 ist der nächste Termin in Luckau.

 

Blutspendetermin

 

 

bundesweite Blutspendetermine des DRK

 

 

 

 

Meldung vom 21.03.2020 - 21,00 Uhr

Auszug aus der heutigen Pressemitteilung des Landkreises:

 

Der Krisenstab des Landkreises Dahme-Spreewald hat auch am heutigen Samstag über weitere Schritte in der gegenwärtigen Corona-Krise beraten. Das Gesundheitsamt informierte tagesaktuell über die derzeitige medizinische Lage hinsichtlich der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19. Bestätigt wurden bisher insgesamt 25 positive Fälle der neuartigen Coronavirus-Infektion im Kreisgebiet: in Königs Wusterhausen (8), Lübben (6), Mittenwalde (3), Zeuthen (3), Wildau (2), Eichwalde (1), Amt Schenkenländchen (1) und Schönefeld (1). Alle Erkrankten befinden sich in häuslicher Isolation, im stabilen Zustand und werden hausärztlich betreut. Nach wie vor muss noch keiner der Infizierten stationär behandelt werden. Aktuell sind 115 Quarantänen verhängt worden, 177 Verdachtsfälle werden abgearbeitet.

 

Link zur vollständigen Mitteilung.

 

In Heideblick gibt es bisher keinen Coronafall. Zu Quarantänemaßnahmen ist mir nichts bekannt. Allerdings ist das Gesundheitsamt nicht in der Lage, die Gemeinde über festgelegte Quarantänemaßnahmen für Einwohner der Gemeinde  zu informieren.

 

Im beigefügten Gesetzblatt finden Sie die

"Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg"

 

keine öffentlichen Osterfeuer

Diese Verordnung gilt bis 19.4.2019. Auf der Grundlage dieser Verordnung § 1 Abs. 1 Satz 1 wird in diesem Jahr  kein Osterfeuer genehmigt.

 

"(1) Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind untersagt."

 

Die Frage, wie mit den privaten Osterfeuern umgegangen wird, beantwortet diese Regelung noch nicht. Gehen Sie bitte davon aus, dass diese auch nicht genehmigt werden.

 

keine Tage der offenen Tür oder Hausmessen

Auch diese beliebten Termine müssen bis 19.04.20 ausfallen.

 

Die Verordnung regelt das im § 3:

 

"Für den Publikumsverkehr zu schließen sind 1. Gewerbebetriebe der folgenden Arten im Sinne der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist: Tanzveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spiel-banken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen,"

 

Wirtschaft

Aus mehreren Gesprächen mit kleinen und sehr kleinen Unternehmen weiß ich, wie groß die Verunsicherung ist.

 

Das Land hat Sofortprogramme angekündigt:

Link zur Pressemitteilung:

Pressemitteilung des Landes

 

 
Dieses Programm soll Mittwoch durch die ILB gestartet werden.

 

Das MWAE hat einen telefonischen Infoservice eingerichtet. Unter folgenden Rufnummern können Brandenburger Unternehmen ihre Fragen stellen:
0331 866 1887
0331 866 1888
0331 866 1889


Des Weiteren können Sie sich auch an den Telefonservice der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) wenden: 0331 730 61 222

 

Die Gemeinde wird, bis auf die Essenversorgung in Kita und Schule, keine erteilten Aufträge stornieren. Unsere geplanten Investitionen werden wir zielstrebig umsetzen.

 

Hier finden Sie eine Auflistung unserer Vorhaben.

Link zu IV 022/20

 

Bleiben Sie gesund!

 

F. Deutschmann

Bürgermeister

 

 

Meldung 20.03.2020 - 17,30 Uhr

 

Unter Einhaltung der erforderlichen Mindestabstände gab es heute eine Beratung aller Bürgermeister und Amtsdirektoren beim Landkreis.

Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Speckgürtelgebiet sind nicht zu beneiden.

Im A 10 Center sind viele Menschen unterwegs.

 

Der Einzelhandel macht zur Zeit den doppelten Umsatz, eines guten Weihnachtsgeschäftes. Die leeren Regale gibt es nur, weil die Warenkommissionierung in den Großhandelslagern nicht hinterher kommt. Dort werden Arbeitskräfte gesucht.

 

Die Bestimmungen zur Eindämmung des öffentlichen Lebens werden nur unzureichend beachtet.

 

Die Notbetreuung der Kitakinder aus Walddrehna werden wir ab Dienstag in Gehren machen. Dort gibt es dann zwei kleine Gruppen von jeweils 4 oder 5 Kindern. Erste Elterngespräche sind erfolgt.

 

Von Bornsdorf habe ich einen Anruf bekommen. Auf der B 96 waren 5 Jugendliche mit Fahrrad und Lautsprecher unterwegs und machten Party.

Es ist aber nicht klar, ob Bornsdorfer Jugendliche dabei waren.

Kommentieren möchte ich das nicht.

Liebe Eltern dieser Sprößlinge .....!!!

 

Die Anspannung ist vielen Menschen anzumerken. Uns allen wird da noch viel abverlangt werden.

 

Informieren Sie uns, wenn Probleme auftreten. Schauen Sie, dass alleinstehende ältere Menschen nicht vergessen werden.

 

In Heideblick gibt es bisher keinen Coronafall. Zu Quarantänemaßnahmen ist mir nichts bekannt. Allerdings ist das Gesundheitsamt nicht in der Lage, die Gemeinde über festgelegte Quarantänemaßnahmen für Einwohner der Gemeinde  zu informieren.

 

Bleiben Sie gesund!

 

F. Deutschmann

Bürgermeister

 

 

Meldung 20.03.2020 - 9,00 Uhr

 

Kita Notbetreuung

Gehren 1 Kind + 2 Kinder aus Langengrassau

Jetz haben wir wenigstens eine kleine Spielgruppe.

Langengrassau 0 Kinder

Walddrehna 3 Kinder

Falkenberg 0

 

Kitas werden zusammengelegt

Auf Grund der geringen Zahlen werden wir in der nächste Woche vorbereiten, dass die Kinder von Walddrehna auch in Gehren betreut werden.

Mit den betroffenen Eltern werden wir nächste Woche sprechen.

 

Die Kita in Langengrassau wird heute gründlich gereinigt.

 Mit den betroffenen Eltern wurde bzw. wird heute noch gesprochen. Das klären die Erzieher direkt mit den Eltern.

 

 

Warum Gehren?

Gehren liegt so ziemlich in der Mitte der Gemeinde. Das eröffnet uns auch noch die Möglichkeit, eventuell die Kinder von Walddrehna in Gehren zu betreuen, ohne das die Wege für die Eltern zu lang werden.

 

Gehren ist unsere neueste Einrichtung. Wir haben dort einen großen Bewegungsraum, in dem die Kinder auch bei Regenwetter toben können.
 

Warum soll die Kita Walddrehna geschlossen werden?

Dafür gibt es u.a. wirtschaftliche Gründe. Diese sind aber in der momentanen Situation nicht der ausschlaggebende Grund.

 

Man muss damit rechnen, dass auch bei uns Verdachtsfälle oder Infektionen auftreten. In diesem Fall würden wir die Einrichtung sofort schließen. Dann sind wir aber in der Lage, in die Kitas nach Langengrassau und Walddrehna auszuweichen.

Wichtigster Grund für die Schließung von Walddrehna ist also die Vorsorge, falls sich die Situation verschlimmert.

 

 

Elternbeiträge

 

Die Lausitzer Rundschau hat es gestern aus meiner Sicht nicht so eindeutig wiedergegeben.

 

Momentan ist der Elternbeitrag für den Monat April gestundet.

Wenn die Einrichtungen im Mai wieder geöffnet sind, ist der Elternbeitrag für Mai auch regulär zu entrichten.

Sollten die Einrichtungen im Mai nicht geöffnet sein, werden wir dann auch rechtzeitig über den Umgang der Elternbeiträge für Mai entscheiden. Jetzt ist erst mal März.

 

 

Meldung 19.03.2020 - 16,30 Uhr

 

Bisher hat sich heute nichts Wesentliches ereignet. Möge es so bleiben.

Bitte informieren Sie uns, wenn irgendwo die Säge klemmt.

 

Heute habe ich mit ein paar Betrieben telefoniert. Die Unsicherheit ist dort groß. Vieles ist unklar.

 

 

Ausfall von Veranstalltungen

 

Die Jagdgenossenschaft Langengrassau hat auch ihre Versammlung abgesagt.

 

Das braucht man jetzt nicht mehr einzeln melden.Auch wenn es rechtlich formal noch nicht so klar ist: Ich schätze ein, dass bis Ostern keine Versammlungen, Sportveranstaltungen, Feuerwehrübungen  usw. stattfinden.

 

Vermutlich werden die Gaststätten auch keine Familienfeiern mehr durchführen. Wie soll das auch gehen, wenn alle mit 1,50 m Abstand sitzen müssen.

 

Jetzt halten wir uns an die Einschränkungen und holen später alles nach!

 

Bitte schränken Sie Ihre persönlichen Kontakte ein.

Je konsequenter wir das jetzt machen, desto schneller wird die Zeit der Beeinträchtigungen vorbei sein. Wir wollen nicht dazu beitragen, dass die Ausgangssperren verhängt werden müssen.

 

Es muss jetzt eben mal so sein!

 

F. Deutschmann

 

 

Meldung 19.03.2020 - 9,00 Uhr

 

Kita Notbetreuung

Gehren 1 Kind

Langengrassau 3 Kinder

Walddrehna 5 Kinder

Falkenberg 0

 

Kitas werden zusammengelegt

Auf Grund der geringen Zahlen werden wir die Kitas Langengrassau und Gehren ab morgen in Gehren zusammenlegen. Mit den betroffenen Eltern wurde bzw. wird heute noch gesprochen. Das klären die Erzieher direkt mit den Eltern.

 

 

Warum Gehren?

Gehren liegt so ziemlich in der Mitte der Gemeinde. Das eröffnet uns auch noch die Möglichkeit, eventuell die Kinder von Walddrehna in Gehren zu betreuen, ohne das die Wege für die Eltern zu lang werden.

 

Gehren ist unsere neueste Einrichtung. Wir haben dort einen großen Bewegungsraum, in dem die Kinder auch bei Regenwetter toben können.
 

Warum wird die Kita Langengrassau geschlossen?

Dafür gibt es u.a. wirtschaftliche Gründe. Diese sind aber in der momentanen Situation nicht der ausschlaggebende Grund.

 

Man muss damit rechnen, dass auch bei uns Verdachtsfälle oder Infektionen auftreten. In diesem Fall würden wir die Einrichtung sofort schließen. Dann sind wir aber in der Lage, in die Kita nach Langengrassau auszuweichen.

Wichtigster Grund für die Schließung von Langengrassau ist also die Vorsorge, falls sich die Situation verschlimmert.

 

Durch den ASB erfolgt während der Schließung auch noch eine besonders gründliche Reinigung der Einrichtung.

 

 

Elternbeiträge

Die Lausitzer Rundschau hat es heute aus meiner Sicht nicht so eindeutig wiedergegeben.

 

Momentan ist der Elternbeitrag für den Monat April gestundet.

Wenn die Einrichtungen im Mai wieder geöffnet sind, ist der Elternbeitrag für Mai auch regulär zu entrichten.

Sollten die Einrichtungenim Mai nicht geöffnet sein, werden wir dann auch rechtzeitig über den Umgang der Elternbeiträge für Mai entscheiden. jetzt ist erst mal März.

 

 

 

 

 

 

Meldung 18.03.2020 - 16,00 Uhr

Grundschule

In der Schule sind zu den üblichen Zeiten zwar 2 Lehrer vor Ort, aber nur per Telefon erreichbar. Der Zutritt zum Gebäude für Dritte ist nicht erlaubt. 

Die jeweiligen Lehrer vermitteln bei Bedarf den Kontakt zu den anderen Lehrern.

 

Falls sich Elterninitiativen vernetzen wollen

Unter Beachtung des Datenschutzes können wir auf unserer Homepage auch Unterlagen zum Download bereitstellen. Wenn Bedarf besteht, werden wir intensiv nachdenken, wie das praktisch umsetzbar ist. - Einfach bei uns melden.

 

Anträge auf Osterfeuer

Diese werden vorerst nur gesammelt. Wir gehen davon aus, dass diese nicht stattfinden.

 

Private Partys

Die getroffenen Maßnahmen können nur wirken, wenn die persönlichen Kontakte eingeschränkt werden. Jeder trägt hierbei einen Teil der Verantwortung für das Ganze.

Also, auch wenn viel Zeit ist, jetzt ist keine Partyzeit mit Nachbarn und Kumpels.

 

Rechtschreibung

Es sind hektische Zeiten. Bitte verzeihen Sie die eventuellen Rechtschreibfehler.

 

Busverkehr

Voraussichtlich tritt ab Montag der Ferienfahrplan in Kraft.

 

Öffentliche Veranstaltungen

Bitte lesen Sie das beigefügte Gesetzblatt. Die getroffenen Regelungen sind relativ eindeutig.

 

Jagdgenossenschaft Waltersdorf

Die geplante und im aktuellen Amtsblatt angekündigte Sitzung entfällt.

 

Luckau ohne Strom

Bei Bauarbeiten wurde ein Kabel beschädigt.

 

Trinkwasser

Das Trinkwasser wird durch das Corona Virus nicht beeinträchtigt. Es kann bedenkenlos zu sich genommen werden. Die Trinkwasserkontrollen sind uneingeschränkt sichergestellt.

 

Infektion

Im gesamten Lankreis gibt es aktuell 21 Fälle. Die Zahl wird steigen. In Heideblick ist mir bisher kein Fall bekannt.

Möge es lange so bleiben.

 

 

Meldung: 18.03.2020 - 09,00 Uhr

Kita Notbetreuung

In diesem Zusammenhang sind keine nennenswerte Probleme aufgetreten. Es gehen weitere Anträge ein. Diese werden geprüft und die Eltern telefonisch benachrichtigt.

 

Kita Langengrassau 1 Kind

Kita Gehren 1 Kind

Kita und Hort Walddrehna 5 Kinder

 

 

Allgemeines

Wir treffen gerade Regelungen unseren Pubikumsverkehr in der Verwaltung zu reduzieren. Gestern war dann erst mal der letzte Sprechtag ohne Einschränkungen.

 

Ich denke, wir werden die Regelungen insgesamt ab jetzt schärfer umsetzen. Die Notwendigkeit, die persönlichen Kontakte zu reduzieren ist unumgänglich.

 

Bitte informieren Sie uns wenn irgendwo Probleme auftreten. Wir können nur reagieren, wenn wir diese kennen.

 

Die Zusammenarbeit mit Land und Kreis funktioniert gut. Probleme werden gehört und darauf wird reagiert.

 

Bleiben Sie gesund!

 

F. Deutschmann

 

aktuelle Verfügungen zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens

 

siehe beigefügte Datei "Gesetzbaltt 10-2020"

 

 

Meldung: 18.03.2020 - 14,00 Uhr

Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Brandenburg

 

Das wichtigste im Überblick:

  • Öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Ansammlungen und Versammlungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind untersagt.
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Andere Dienstleister, Handwerker und handwerksähnliche Gewerbe sind von dem Verbot nicht erfasst.
  • Die Schließung gilt nicht für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränke-märkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Friseure, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau- und Gartenmärkte, Tierbedarfshandel und den Großhandel. (Hier sind die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu beachten.)
  • Für den Publikumsverkehr zu schließen sind:
    • Tanzveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Unternehmen
    • Vergnügungsstätten, Prostitutionsstätten, Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen.
  • Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios und ähnliches ist untersagt.
  • Der Besuch und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Spielplätzen ist untersagt.
  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen werden verboten.
  • Gaststätten dürfen nur für den Publikumsverkehr geöffnet werden, wenn die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Gaststätten dürfen frühestens 6 Uhr öffnen und müssen spätestens 18 Uhr schließen.
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Schankwirtschaften, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr zu schließen.
  • Übernachtungsangebote im Inland dürfen nur zu notwendigen Zwecken und nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.

 

Genauere Angaben finden Sie in der erlassenen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 17.03.2020, unten als Download zur Verfügung gestellt.

 

 

Meldung: 18.03.2020 - 10,00 Uhr

Bürgerverkehr in der Gemeindeverwaltung Heideblick

Die Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung werden ab sofort bis auf Weiteres eingestellt.

 

Die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar.

 

In dringenden, unaufschiebbaren Fällen besteht die Möglichkeit, nach vorheriger Terminabsprache die Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter persönlich zu sprechen.

 

Sie erreichen uns weiterhin wie gewohnt:

Tel. 035454/8810

Fax: 035454/88188

E-Mail:

 

Frank Deutschmann

Bürgermeister

 

Meldung: 17.03.2020 - 17,00 Uhr

Kita Notbetreuung

Uns liegen aktuell 30 Anträge vor. Davon wurden 15 genehmigt.

 

Die abgelehnten Anträge haben die eindeutigen Vorgaben nicht erfüllt.

 

Nach gegenwärtigem Stand sind morgen in Langengrassau und Gehren jeweils 4 Kinder und in Walddrehna 7 Kinder.

 

Zur Zeit werden die Eltern telefonisch über unsere Entscheidung informiert. Wir nehmen uns momentan nicht die Zeit, diese Entscheidung schriftlich mitzuteilen.

 

Bei den Telefonaten zeichnet sich ab, dass auch Betreuungsberechtigte inzwischen andere Betreuungslösungen gefunden haben.

 

Perspektive

Wir werden nun darüber nachdenken, die Betreuung der Kinder der Einrichtungen von Gehren und Langengrassau zusammenzulegen.

Damit wollen wir Vorsorge treffen, falls eine Einrichtung aufgrund einer Infektion nicht mehr zur Verfügung steht. In diesem Fall könnten wir dann die andere Einrichtung nutzen. Das klären wir aber zu gegebener Zeit mit den betroffenen Eltern ab.

 

Elternbeiträge

Die Gemeinde stundet die Elternbeiträge  für April  2020 zinslos bis 30.07.20.

 

heißt: Für alle Kinder, die Einrichtungen in Heideblick besuchen, werden von den jeweiligen Trägern der Einichtungen (ASB, DRK, Regenbogenverein) keine Elternbeiträge abgebucht. 

Die Träger haben die entsprechende Information von uns erhalten.

 

Kinder, die Einrichtungen in Luckau besuchen fallen nicht unter diese Regelung. Vom Bürgermeister Gerald Lehmann weiß ich, dass Luckau auch eine entsprechende Regelung treffen will.

 

Bitte haben sie Verständnis, dass wir zu diesem Zeitpunkt und auf diesem Weg die Beiträge nicht einfach so erlassen. Das liegt nicht in meiner Kompetenz.

Ich gehe davon aus, dass sich in der Zwischenzeit in diesem Zusammenhang noch zu einer Klärung kommen wird, wie endgültig damit umgegangen wird.

 

Die kurzfristige Entlastung der Familien ist damit zunächst erreicht.

 

Frank Deutschmann

Bürgermeister

 

 

Meldung: 17.03.2020 - 8,00 Uhr

Schwerpunkt heute wird die Prüfung der Anträge für die Notbetreuung von Kindern sein.

 

Im Nachgang hat sich rausgestellt, dass die Arbeitgeber eine Bescheinigung beifügen müssen.

 

Fehlende Arbeitgeberbescheinigungen sind für uns kein Grund für die Ablehnung einer ansonsten berechtigten Notbetreuung. Die fehlenden Bescheinigungen können später nachgereicht werden.

 

Wer Anspruch auf Notbetreuung hat wird von uns heute mündlich und per Mail informiert. Alternativ erhalten Sie die Information auch direkt von der Einrichtung. Ob wir es schaffen heute auch alle zu informieren, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben wird sich zeigen. Das hängt vom Antragsvolumen ab.

 

Die Öffnungszeiten aller Kitas bleiben zunächst unverändert. Erst wenn wir den konkreten Bedarf kennen, werden wir mit den betroffenen Eltern die Einzelheiten individuell absprechen. Dabei richten wir uns nach den Bedürfnissen der betroffenen Eltern.

 

Inzwischen liegen ja auch die offiziellen Verfügungen zur Einstellung der regulären Kita- und Schulbetreuung vor.

 

Veranstaltungen 

Die Regelungen dafür werden ja von Land und Landkreis (dort liegt die Zuständigkeit) ständig verschärft.

Wir empfehlen alle Veranstaltungen abzusagen.

 

Die Jagdgenossenschaft Langengrassau hat ihre Versammlung abgesagt.

 

Amtsblatt 07 -2020 des Landkreises

Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald
 Über das Verbot des Betriebs von Gemeinschaftseinrichtungen 3
im Sinne von § 33 IfSG
 Anlage 1 Antrag für eine Notbetreuung

als Datei beigefügt

 

Als Datei beigefügt:

"Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen
Bereich"

Hierbei handelt es sich um die Empfehlungen des Bundes an die Länder. Die Länder sind zuständig für die Verfügungen (= Förderalismus).

 

Meldung: 16.03.2020 - 17,00 Uhr

Kita - Notbetreuung - Ermittlung Betreuungsbedarf

Geben Sie bitte bei dem "Abfrageformular Betreuungsbedarf"  möglichst eine Mailadresse und oder eine Telefonnummer für kurzfristige Rückfragen an. Auf diesem Weg können wir Ihnen dann auch kurzfristig die Entscheidung mitteilen.

 

Die Kriterien, wer seine Kinder zur Notbetreuung bringen darf, sind relativ klar definiert. Lesen hierzu die "Anwendungsvorgaben des MBJS zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten".

 

Wenn daraus klar wird, dass Sie keinen Anspruch haben, stellen Sie bitte gar nicht erst den Antrag. Sie halten uns damit nur von anderen wichtigen Aufgaben ab.

 

Die Entscheidungshoheit, ob ein Kind Betreuung erhält oder nicht liegt ausschließlich in der Gemeindeverwaltung. Die Erzieher und die  Leiter der Einrichtungen dürfen das nicht entscheiden.

 

Härtefälle / besondere Situationen

Bitte trauen Sie sich uns anzusprechen, wenn auf Grund besonderer Umstände eine besonders komplizierte Situation bei Ihnen herrscht. Wir werden uns damit auseinandersetzen.

 

 

Meldung: 16.03.2020 - 13,00 Uhr

Kita - Notbetreuung wird in allen Kitas angeboten

Die Gemeinde bietet für die berechtigten Personen die Notbetreung in allen Kitas (Falkenberg, Langengrassau, Gehren, Walddrehna und Hort Walddrehna)  der Gemeinde an.

F. Deutschmann

siehe beigefügte Datei: "Aushang für die Einrichtungen"

siehe beigefügte Datei: "Abfrageformular Betreuungsbedarf"

siehe beigefügte Datei: "Anwendungsvorgaben des MBJS zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten"

Link zur Pressemitteilung

"Anwendungsvorgaben des MBJS zur Notfallbetreuung in Kitas und Horten"

 

Meldung: 16.03.2020 - 12,00 Uhr

keine öffentlichen Veranstaltungen in gemeindlichen Gebäuden

Die Gemeinde hat sich heute auf Grund des Coronavirus dazu entschlossen, alle Veranstaltungen in den gemeindlichen Gebäuden bis auf Widerruf zu untersagen.

Entsprechende Schreiben werden heute und morgen an den Dorfgemeinschaftshäusern, Jugendclubs, Feuerwehrgerätehäusern und Turnhallen angebracht. Ausnahmen hiervon können bei der Gemeinde beantragt werden.

Die tatsächliche Durchführung der für die nächsten Wochen geplanten Frühjahrsputze obliegen dem jeweiligen Ortsvorsteher, ob diese durchgeführt werden. Allerdings empfiehlt die Verwaltung den Frühjahrsputz zu verschieben.

 

Die Kitas und die Grundschule laufen ab Mittwoch im Notbetrieb weiter. Eltern, die in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ arbeiten, können ihre Kinder mit entsprechendem Antrag weiter in die Einrichtungen bringen. Die entsprechenden Schreiben und Informationen wurden gestern den Kitas und der Grundschule übergeben.

 

Die Sitzungen der Ortsbeiräte, der Ausschüsse und der Gemeindevertretung finden vorerst planmäßig statt.

 

Die gemeinsame Sitzung aller Ortsbeiräte am 30.03.2020, sowie die Einwohnerversammlung in Walddrehna am 31.03.2020 werden wir auf Grund der hohen Teilnehmerzahlen der letzten Jahre vorsichtshalber absagen.

Die Öffnungszeiten der Verwaltung bleiben unverändert.

Über die Osterfeuer wird ab 01. April 2020 entschieden.

Ich bitte um Verständnis, dass sich die Sachlage jederzeit wieder ändern kann und die Gemeinde relativ kurzfristig auf Anordnungen vom Land und vom Kreis reagieren muss.

Stephan Weide

Ordnungsamtsleiter

 

Meldung: 15.03.2020 - 17,00 Uhr

 

Organisation der Kinderbetreuung von Kinder deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten

Information im Zusammenhang mit dem Corona Virus

 

 

Heideblick, 15.03.2020 um 17.00 Uhr

 

In den Kitas und der Schule der Gemeinde Heideblick findet ab Mittwoch, den 18.03.2020 zur Eindämmung der Corona-Epidemie vorerst bis zum Ende der Osterferien keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht statt.
 
Ausschließlich für Kinder, deren Eltern in bestimmten Berufsgruppen tätig sind, wird eine Betreung angeboten (Einzelheiten – siehe  "Abfrageformular Betreuungsbedarf").
 
Wenn sie zu den „bestimmten Berufsgruppen“ gehören, teilen sie uns ihren konkreten Betreungsbedarf mittels dem vorgegebenem Formular mit.
 
Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte an die Gemeinde Heideblick
Mail:
Fax: 035454 – 88 1 88
oder geben es in der Einrichtung ab.
 
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf der Homepage der Gemeinde Heideblick www.heideblick.de  über den aktuellen Sachstand.
Sie haben sicherlich Verständnis, dass die Einrichtungen bei eingeschränkter Besetzung nicht in der Lage sind, zahlreiche telefonische Auskünfte zu geben. Daher wenden sie sich mit ihren Fragen an die Gemeindeverwaltung.
Telefon: 035454 88 10
Mail:
Fax: 035454 – 88 1 88
Frank Deutschmann

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Die vorangegangene Information finden sie morgen früh in unseren Kindereinrichtungen.

 

Weiterhin erhalten sie dort ein Formular zur Abfrage des Kinderbetreuungsbedarfes für Kinder von Eltern , die im Bereich der "kritischen Infrastruktur" tätig sind.

 

Die Definition dieser Bereiche soll demnächst noch von der Landesregierung konkretisiert werden. Bei Notwendigkeit passen wir unser Formular entsprechend an.

 

Bekannt ist, dass es für eine Kindernotbetreuung nicht ausreicht, wenn nur ein Elternteil im Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies gilt nicht für Aleinerziehende.

 

Dieses Formular stellen wir als pdf- Datei sowie als Word Datei zum Download zur Verfügung.

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Eltern haben uns bereits darüber informiert, dass sie sich zu kleinen Gruppen zusammenschließen wollen und abwechselnd ihre Kinder betreuen wollen. Dieses liegt im Ermessen der Eltern selbst. Sollte es Ideen geben, wie die Gemeinde für ein wenig Abwechslung sorgen kann (z.B. Nutzung Gemeinderaum im OT) lassen Sie es uns wissen. Es geht dabei aber immer nur um sehr kleine Gruppen.

 

 

Meldung: 15.03.2020 - 16,00 Uhr

Kinder müsssen Montag und Dienstag nicht zur Schule gehen

 

Link:

Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Stand 15.03.20  15,50 Uhr

 

Meldung: 15.03.2020 - 16,00 Uhr
Fragen der Eltern im Zusammenhang mit der Schließung der Einrichtungen

aktualisiert am 15.03.20 um 16,00 Uhr

Per Telefon und Mail erreichen uns zur Zeit u.a. folgende Fragen:

1. Die Schule ist Montag und Dienstag noch geöffnet. Muss mein Kind in die Schule gehen oder darf es zu Hause bleiben?

Diese Frage hab ich weitergeleitet.

 

Meine Meinung: Die Lehrer sind angehalten den Kindern "Hausaufgaben" aufzugeben und mit ihnen Kommunikationswege zu vereinbaren.  Da wäre es schon wichtig, dass die Kinder Montag und Dienstag in die Schule gehen.

Mal sehen wie die offizielle Antwort lautet.

 

 

Aktualisierung 15.03.20 - 9,40 Uhr

Antwort: Die Schulpflicht ist nicht aufgehoben. Das bedeutet, wenn das Kind ohne triftigen Grund der Schule fern bleibt, fehlt es unentschuldigt.

 

Aktualisierung 15.03.20 - 16,00 Uhr

Die Kinder dürfen zu Hause bleiben. Wichtig ist es aber die Schule darüber zu informieren.

Link zur Info:

Mitteilung des MBJS zur Schulpflicht Montag und Dienstag

2. Ein Elternteil ist bei der Berufsfeuerwehr, der andere Elternteil arbeitet im Kuhstall. Werden unsere Kinder im Kindergarten betreut?

 

Beide Berufsgruppen gehören zur "kritischen Infrastruktur". Da wird auch ab Mittwoch betreut. Konkretere Infos dazu werden wir morgen Abend veröffentlichen.

 

Aktualisierung 15.03.20- 9,40 Uhr

Die Landesregierung hat eine konkrete Liste der "kritischen Infrastrukturen" angekündigt. Was sich abzeichnet ist, dass beide Personensorgeberchtigten (die Personen die sich aktuell um das Kind kümmern müssen = Elternteile) in so einem Bereich arbeiten müssen, wenn eine Notbetreung in Anspruch genommen werden soll. Bei Alleinerziehenden gilt das nur für den Erziehungsberechtigten.

 

3. Wie wird mit den Elternbeiträgen umgegangen, wenn die Einrichtung geschlossen ist.

Auch diese Frage habe ich weiter gegeben.

Meine Meinung:

Es wäre schön, wenn das Land sich zur Übernahme der Kosten bekennen wird. Sollte dass nicht passieren, wird unsere Geimeindevertretung mit Sicherheit eine kulante Lösung beschließen.

Wie wir kurzfristig damit umgehen, werden wir mit unseren Trägern DRK, ASB und Regenbogen e.V. bis Mittwoch klären.

Aktualisierung 15.03.20- 9,40 Uhr

Mehrere Kommunen haben das in ihren Satzungen klar geregelt. Dort besteht Zahlungspflicht. Wir haben diese Regelung nicht in unsrerer Satzung. Damit ist der Weg für eine Entscheidung der Gemeindevertretung offen.

Sobald uns neuere Erkenntnisse zu den Antworten vorliegen, werden wir diese auch veröffentlichen.

F. Deutschmann

Fazit: Telefonisch haben uns heute nur 3 Anfragen erreicht. Wir werden daher morgen (Sonntag) keinen Telefontermin anbieten. Per Mail können sie uns gern ihre Fragen stellen an:

 

Meldung: 14.03.2020

Pressemitteilung der Landesregierung

Link:

Coronavirus: Enge Koordination von Land, Kreisen und Kommunen

Lesen sie dazu die aktuelle Pressemitteilung der Landesregierung.

 

Meldung: 13.03.2020

Schließung von Schulen und Kitas in der Gemeinde wird vorbereitet

Der vorangegangenen Meldung konnten Sie entnehmen, dass ab Mittwoch Schulen und Kitas geschlossen werden.

Die Gemeinde wird einen Betreuungsnotbetrieb für Kinder von Eltern einrichten, die in sogenannten kritischen Infrastrukturen (Krankenpflege, Polizei, Energieversorgung ....) tätig sind und dort auch dringenst gebraucht werden.

Bitte teilen Sie uns Ihre Fragen und Probleme mit. Wir werden diese vermutlich nicht gleich und nicht immer zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können. Mit Ihren Fragen helfen sie uns aber, die Schwerpunkte richtig zu erkennen.

Die Fragen (und hoffentlich auch die Antworten) von allgemeinem Interesse werden wir auf unserer Homepage veröffentlichen.

 

Meldung: 13.03.2020 

 

Schulen und Kitas werden ab Mittwoch geschlossen

In Brandenburg finden zur Eindämmung der Corona-Epidemie ab Mittwoch landesweit an Kitas und Schulen vorerst bis zum Ende der Osterferien keine reguläre Betreuung und kein regulärer Unterricht statt.

Link:

Lesen sie die Pressemitteilung des Landes.

 

Meldung: 13.03.2020 

Corona - Gemeinde steht im Austausch mit Gesundheitsamt

Im Zusammenhang mit dem Coronavirus steht die Gemeinde in engem Austausch mit dem kreislichen Gesundheitsamt.

Bisher sind in unserer Gemeinde keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Die Schule und alle Kindereinrichtungen in den Ortsteilen sowie die Gemeindeverwaltung sind geöffnet.

Alle Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, die empfohlenen Hygieneregeln einzuhalten.

Sollten zukünftig Maßnahmen erforderlich werden, wird darüber auf unserer Homepage zeitnah und zuverlässig informiert.

F. Deutschmann

Bürgermeister

 

Meldung: 12.03.2020 

Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald zum Umgang mit größeren Veranstaltungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 und COVID-19

Personen, die öffentliche oder private Veranstaltungen durchführen wollen, haben diese ab einer geplanten oder zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 100 Personen dem Landkreis Dahme-Spreewald unter Angabe folgender Informationen unverzüglich schriftlich (15907 Lübben (Spreewald), Reutergasse 12) oder elektronisch ( ) anzuzeigen:
• Kontaktdaten des Veranstaltenden (Name, Anschrift, Telefon),
• Veranstaltungsort und -zeit,
• zu erwartende Zahl von Teilnehmenden,
• Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel).
2. Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Zahl von Teilnehmenden von mindestens 1000 Personen im Gebiet des Landkreises Dahme-Spreewald sind untersagt. Hiervon ausgenommen sind Kindertageseinrichtungen einschließlich Horte, Schulen, Internate, Berufsschulen, Hochschulen, die Teilnahme am öffentlichen Personennahverkehr sowie Arbeitsstätten.

Die konkrete Verfügung finden sie in der beigefügten Datei:

Amtsblatt 06_2020 LDS Allgemeinverfügung.pdf

 

Meldung: 13.03.2020 

Allgemeinverfügung des Landkreises Dahme-Spreewald für Reiserückkehrende 5 aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten

Personen, die sich in einem internationalen Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet in Deutschland entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut (RKI) aufgehalten haben, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr folgende Einrichtungen nicht betreten:
a) Einrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 4 IfSG (Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte, erlaubnispflichtige Kindertagespflegestellen, Schulen und Heime, in denen überwiegende minderjährige Personen betreut werden) sowie andere betriebserlaubnispflichtige Einrichtungen nach § 45 SGB VIII,
b) Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und Nummer 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken),
c) stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe und
d) Hochschulen.
Als Aufenthalt nach Satz 1 gilt nicht ein nur kurzzeitiger Kontakt zum Beispiel im Rahmen eines Tankvorgangs, einer Kaffeepause oder eines Toilettengangs.
Von den Betretungsverboten jeweils ausgenommen sind Angehörige der Polizei, von Rettungsdiensten, der Feuerwehr, dem Zivil- und Katastrophenschutz und sonstigen vergleichbaren Berufsgruppen.

Die konkrete Verfügung finden sie in der beigefügten Datei:

Amtsblatt 06_2020 LDS Allgemeinverfügung.pdf

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