Der Schutz persönlicher Daten ist für uns wichtig.
„Verwaltung schreibt Brief an Toten" titelte die LR am 05.07.08
Während des Interviews mit Herrn Winkler erläuterte ich ihm, wie in unserer Verwaltung mit persönlichen Daten der Bürger umgegangen wird. Fand doch das Gespräch gerade zu dem Zeitpunkt statt, als in den Medien ausführlich über eine Datenpanne in Einwohnermeldeämtern berichtet wurde.
Ich erläuterte ihm auch, dass selbst die Mitarbeiter der Verwaltung nur begrenzten Zugriff auf Bürgerdaten haben.
Wenn es um Daten von Grundstückseigentümern geht, bilden die Daten des Amtsgerichtes Lübben, Abteilung Grundbuch die Grundlage. Die Daten vom Grundbuchamt übernimmt das Katasteramt des Landkreises Dahme-Spreewald. Unsererseits erfolgt 4 mal jährlich ein Abgleich der Eigentümerdaten mit dem Katasteramt.
Ist das Grundbuch hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so ist gemäß § 82 der Grundbuchordnung der Eigentümer bzw. der Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht verpflichtet, einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs zu stellen.
Die zur Berichtigung des Grundbuchs notwendigen Unterlagen haben die Berechtigten zu beschaffen.
Gemäß § 60 Abs. 4 der Kostenordnung werden keine Gebühren erhoben bei Eintragungen von Erben des eingetragenen Eigentümers, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird.
Im konkreten Fall wurde auf die uns zur Verfügung stehenden Katasterdaten zurückgegriffen und die dort benannten Eigentümer angeschrieben. Der besagte Brief richtete sich an die grundbuchmäßigen Eigentümer „Frau und Herr...".
Bewußt habe ich im Interview eine Aussage vermieden, dass eventuell die Daten vom Eigentümer bzw. dessen Erben nicht berichtigt wurden.
Dieses steht mir nicht zu. Es könnte dafür eine Vielzahl von Ursachen geben.
Letztendlich ist zwischen dem Schutzinteresse für persönliche Daten und der Tatsache, auf eventuell nicht berichtigte Daten bei Grundstückseigentümern zurückzugreifen, abzuwägen. Leider konnte man dieses aus dem besagtem Artikel so nicht entnehmen.
Ob unsere Herangehensweise wirklich so unprofessionell ist, möge jeder für sich beurteilen. Aus meiner Sicht ist der Vorgang aber nicht geeignet, unsere gesamte Verwaltung in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Berichterstattung hat sich dabei nur auf einen kleinen Teil des Gespräches konzentriert. Die Zusammenhänge wurden nicht dargestellt.
Frank Deutschmann