förmliche Beteiligung zum Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Grundfunktionale Schwerpunkte“
Der sachliche Teilregionalplan „Grundfunktionale Schwerpunkte“ soll textliche und zeichnerische Festlegungen zu Grundfunktionalen Schwerpunkten treffen. Grundfunktionale Schwerpunkte sind die funktionsstärksten Ortsteile von geeigneten Gemeinden. Es darf nur ein Grundfunktionaler Schwerpunkt je Gemeinde ausgewiesen werden. Diese Ortsteile erhalten nach der Rechtswirksamkeit des sachlichen Teilregionalplanes „Grundfunktionale Schwerpunkte“ die im Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg vorgesehenen erweiterten Möglichkeiten in den Bereichen Siedlungsentwicklung und Entwicklung des großflächigen Einzelhandels.
Jeder kann diesen einsehen und eine Stellungnahme abgeben.