Ergänzung zur Einwohnerversammlung Falkenberg und Pitschen-Pickel
Ergänzung zur Meldung vom 16.09.2020
Frage zum Rückbau der Fundamente
Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 Baugesetzbuch i. V. m. § 72 Abs. 2 Brandenburgische Bauordnung in der aktuell geltenden Fassung sind die Anlagen nach dem Ende der Nutzungsdauer vollständig zu beseitigen. Ein Verbleib von Fundamenten im Erdreich ist daher grundsätzlich unzulässig. Es ist eine Sicherheitsleistung in Höhe der Kosten der Beseitigung der Anlage beim Landkreis zu hinterlegen.
Fazit: Die Fundamente werden vollständig zurück gebaut.
Meldung vom 16.09.2020
Gestern fand in Pitschen-Pickel eine Einwohnerversammlung für die Einwohnerinnen und Einwohner von Falkenberg und Pitschen-Pickel statt. Daran nahmen 24 Einwohner/innen teil.
Es gab Informationen zu den weiteren Planungen im Windeignungsgebiet. Weiterhin ging es um den städtebaulichen Vertrag.
Offen blieb die Frage, was mit den Fundamenten passiert, wenn Anlagen zurückgebaut werden. Dieses wird durch die Verwaltung geklärt.
Als Anlagen zu dieser Meldung sind beigefügt:
- die gestrige Präsentation des Planungsbüros
- der abgeschlossene städtebauliche Vertrag
- der Link zur Beschlussvorlage für den städtebaulichen Vertrag
Im Paragrafen 2 unter Punkt 2.12 ist ein spezielles Stromangebot geregelt.
Die Fa. Energiequelle wird dieses den Einwohnern/innen der OT Falkenberg und Pitschen-Pickel bis zum 01.11.2020 anbieten.