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Unterschriftenliste zur Volksinitiative liegt im Einwohnermeldeamt aus.

Gegenwärtig findet eine Volksinitiative gegen die Massenbebauung Brandenburgs mit Windenergieanlagen statt.

 

Die Volksinitiative

Alle Einwohnerinnen und Einwohner haben das Recht, dem Landtag im Rahmen seiner Zuständigkeit bestimmte Gegenstände der politischen Willensbildung zu unterbreiten. Sie können auch Gesetzentwürfe und Anträge auf Auflösung des Landtages einbringen. Diese Initiative muss von mindestens 20.000 Einwohnern unterzeichnet werden, Anträge auf Auflösung des Landtages von mindestens 150.000 Stimmberechtigten.

Volksinitiativen verfolgen zunächst das Ziel, den Landtag zu veranlassen, sich mit einem bestimmten Gegenstand der politischen Willensbildung zu befassen. Der Landtag ist verpflichtet, innerhalb von vier Monaten nach deren Eingang beim Landtagspräsidenten über die Volksinitiative eine Entscheidung zu treffen. Vor der Entscheidung des Landtages haben die Initiatoren das Recht auf Anhörung vor dem zuständigen Ausschuss

 

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