Umsetzung des städtebaulichen Vertrages Windkraft
Im Zuge des Repowering von Windkraftanlagen gibt es Regelungen zu einem Strompreisangebot.
Dieses lautet wie folgt:
„Der Vorhabenträger bietet für die Ortsteile Pitschen-Pickel, Falkenberg, Langengrassau und Waltersdorf ein spezielles Stromprodukt an (Haushalts-Stromversorgung).
Der Vorhabenträger wird dabei sicherstellen, dass der Stromtarif durchschnittlich 15 % unterhalb der vom zuständigen Netzbetreiber erhobenen örtlichen Kosten für die Strom-Grundversorgung liegen wird.“
Für die Haushalte in Falkenberg und Pitschen-Pickel liegt nunmehr dieses Angebot „eqSTROM“ vor.
ACHTUNG: Es gibt auf dem Markt zahlreiche Stromanbieter und unzählige Tarife. Jeder muss sich selbst informieren.
Nachfolgend eine Beispielrechnung bei einem angenommenen Jahresverbrauch von 2.500 kw/h.
Beispielrechnung |
eqSTROM |
Grundversorgertarif |
SÜLL Spreewaldstrom |
Grundpreis pro Monat |
7,10 € |
9,28 € |
8,00 € |
Grundpreis pro Jahr |
85,20 € |
111,36 € |
96,00 € |
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Arbeitspreis pro kw/h |
0,24 € |
0,27 € |
0,25 € |
Verbrauch pro Jahr in kw/h |
2.500 |
2.500 |
2.500 |
Arbeitspreis pro Jahr |
600,00 € |
683,75 € |
628,50 € |
Stromkosten pro Jahr |
685,20 € |
795,11 € |
724,50 € |
- Die Grundversorgung beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz. Demnach ist der Grundversorger das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte in einem Netzgebiet beliefert.
- Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen und allgemeinen Preisen zu versorgen.
Anmerkung: Über den Grundversorgungstarif werden alle versorgt, die sich bisher noch keinen günstigeren Tarif gesucht haben.