Vollsperrung der Straße zwischen Gehren und Grünswalde
Nachfolgende Information hat uns heute erreicht:
Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) ist gemäß § 47 Abs. 4 OBG zuständige Sonderordnungsbehörde für Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren aus früherer bergbaulicher Tätigkeit in Bereichen stillgelegter bergbaulicher Anlagen, die nicht mehr der Bergaufsicht unterliegen.
Im Zusammenhang mit dieser Zuständigkeit hat das LBGR ein Unternehmen beauftragt im Bereich der Ortslage Gehren untertägige Grubenbaue der ehemaligen Braunkohlengrube Barbarossa bei Gehren bohrtechnisch zu erkunden und bei Hohlraumfund zu verwahren.
Bei der Maßnahme wurden auf der Straße von Gehren nach Grünwalde bei mehreren Bohrlöchern tagesnahe Hohlräume erkundet.
Die Gemeinde wird daher die Straße sperren. Zur weiteren Verfahrensweise gibt es noch keine Erkenntnisse.