Straßenreinigung - Das Ordnungsamt informiert.
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
durch eine Firma werden ab 26.04.2021 die Regenwassereinläufe auf den Straßen im Gemeindegebiet gereinigt. Dazu ist es unablässig, dass die Anwohner vorher Ihrer Reinigungspflicht auf den Straßen gemäß § 3 der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Heideblick nachkommen.
Sollte bei Kontrollen durch das Ordnungsamt festgestellt werden, dass ein Grundstückseigentümer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommt, werden entsprechende Ordnungswidirigkeitenverfahren eingeleitet.
gez. Weide
Ordnungsamtsleiter