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Kita Walddrehna ab 17.05.21 wieder geöffnet

Kita Walddrehna ab 17.05.21 wieder geöffnet (Bild vergrößern)
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12.05.21

Ab 17.05.21 ist die Kita wieder planmäßig geöffnet. Voraussetzung für Kinder, welche sich in Quarantäne befunden haben, ist ein negativer Schnelltest. Dieser kann grundsätzlich bei jeder Teststelle gemacht werden. Viele haben sich ja für einen Test in Walddrehna angemeldet.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich bei Frau Friedrich und ihren fleißigen Helferinnen bedanken.

 

 

04.05.2021- 10.00 Uhr

Es gibt einen weiteren positiven Fall am 29.04.2021. Damit verlängert sich die Quarantäne der Kinder und Erzieher bis 12.05.2021. Am 13.05.2021 ist Feiertag und am 14.05.2021 hat die Kita wegen Brückentag geschlossen.

Die Kita ist also ab 17.05.2021 wieder geöffnet.

Für den Besuch der Kita ist ein negativer Schnelltest, frühestens ab 11.05.2021 nötig.

Der geplante Testtermin am 06.05.2021 entfällt und wird auf den 14.05.2021 verschoben, ab 10.00 Uhr in der Turnhalle Walddrehna. Alle Eltern, die für den 06.05. einen Termin hatten, wurden bereits angerufen und neue Termine vereinbart. Weitere Termine für den 14.05.2021 werden durch das Sekretariat vergeben, Tel. 035454-8810.

Wer nicht in Quarantäne muss braucht auch keinen negativen Test am 17.05.2021 in der Kita vorlegen.

 

 

 

Da keine Mailadressen vorliegen kann eine direkte Information der Eltern durch das Gesundheitsamt zeitnah nicht erfolgen. Die Quarantäneanordnung wird in den nächsten Tagen per Post nach Hause geschickt.

 

Betreff: Anordnung einer gesundheitlichen Beobachtung und

Anordnung von Schutzmaßnahmen nach §§ 28 ff des Infektionsschutzgesetzes

 

Sehr geehrte Eltern der Kinder der Kita Waldkobolde in Walddrehna,

 

am 01.05.2021 wurde bekannt, dass eine weitere Erzieherin der Kita Waldkobolde in Walddrehna positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.

 

Entsprechende Symptome traten am 29.04.2021 auf, der Abstrich erfolgte am 29.04.2021.

In diesem Fall sind alle engen Kontaktpersonen ab 2 Tage vor Symptombeginn, also ab dem 27.04.2021, vom Gesundheitsamt zu ermitteln und häuslich abzusondern.

 

Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Erzieherin bis zum 28.04.2021 noch in der Kita tätig war.

 

Ihr Kind gilt nun als Ansteckungsverdächtige(r) gemäß § 2 Nr. 7 IfSG und wird somit vom Gesundheitsamt für mindestens 14 Tage nach letztem Kontakt, also bis mindestens 12.05.2021, häuslich abgesondert.

Wobei die Absonderung bereits am 29.04.2021 begonnen hatte, wegen dem Kontakt zu der ersten positiven Erzieherin.

 

Vom 11.-14.05.2021 ist ein negativer Antigentest (Schnelltest) zur Entlassung aus der häuslichen Quarantäne notwendig.

Dieser Test kann nur in einer Arztpraxis, Apotheke oder Teststelle durchgeführt werden.

Teststellen in Ihrer Nähe finden Sie unter: https://www.dahme-spreewald.info/de/Aktuelles/Informationen_zum_Coronavirus/Antigen-Schnelltestungen/70525.html

 

Sobald Sie Kenntnis über ein negatives Testergebnis Ihres Kindes haben, ist die Absonderung aufgehoben, frühestens jedoch ab dem 13.05.2021.

Diese negative Bescheinigung übersenden Sie dann an das Gesundheitsamt, damit die häusliche Quarantäne dann auch schriftlich aufgehoben werden kann.

 

Kontaktpersonen von Kontaktpersonen (Eltern und Geschwisterkinder) betrifft dies nicht.

 

Die Absonderung für Ihr Kind wird Ihnen in den nächsten Tagen in Form eines schriftlichen Absonderungsbescheides vom Gesundheitsamt per Post zugestellt.

Alle dafür notwendigen Daten werden uns von der Kita zur Verfügung gestellt.

 

Bei beginnender Symptomatik Ihres Kindes nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Kinderarzt auf (zunächst telefonisch) und informieren unverzüglich das Gesundheitsamt.

 

Mit Kindern/Für Kinder im Haushalt ist es schwer den nötigen Abstand sicher einzuhalten.

Bitte versuchen Sie nur, so gut es Ihnen möglich ist, lange und intensive Kontakte bis 06.05.2021 zu reduzieren.

 

Hinweise:

1. Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne: Vollständige Impfung, durchgemachte Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate oder durchgemachte Erkrankung mit 1 Impfung.

2. Informationen zu Entschädigungszahlungen finden Sie auf www.ifsg-online.de.

3. Ein negatives Testergebnis befreit nicht von der 14-tägigen häuslichen Quarantäne.

4. Bitte beachten Sie die als Anlage beigefügten Hinweise des Robert-Koch-Institutes (RKI) für die häusliche Absonderung (Flyer).

 

 

Für Fragen stehe ich Ihnen unter dieser e-Mail-Adresse gern zur Verfügung.

 


 

Freundliche Grüße

Im Auftrag

 

A. Liszka

 

 

Landkreis Dahme-Spreewald

Gesundheitsamt

Gesundheitsaufsicht

Beethovenweg 14

15907 Lübben (Spreewald)

 

Tel.-Nr.: 03546 20-1780

Fax-Nr.: 03546 20-1779

E-Mail: 

 

Bitte beachten Sie die Hinweise des Gesundheitsamtes des Landkreises Dahme-Spreewald in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises:
www.dahme-spreewald.de

 

Diese E-Mail enthält möglicherweise vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen.
Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail.

Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.

 

 

 

 

 

 

 

30.04.2021

Negativtest

Am 06.05.2021 besteht ab 10,00 Uhr die Möglichkeit in der Turnhalle Walddrehna einen Schnelltest bei Ihren Kindern zu machen. Dieser wird von der AWO Frau Friedrich durchgeführt. Um eine Staubildung zu vermeiden können Sie ab Montag einen Termin in der Gemeindeverwaltung telefonisch  (035454-8810)  reservieren.

Sie können selbstverständlich auch andere Testangebote nutzen.

 

Nachfolgender Hinweis ist immer noch aktuell:

Es gibt noch ein weiteres Problem. Eventuell gibt es noch einen weiteren positiven Test von gestern. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Im ungünstigsten Fall könnte das zur Verlängerung der Quarantäne führen. Wir müssen aber abwarten.

 

 

29.04.2021 - 22,45 Uhr

Vom Gesundheitsamt kam eben die nachfolgende Qurantäneanordnung:

 

Betreff: Anordnung einer gesundheitlichen Beobachtung und
Anordnung von Schutzmaßnahmen nach §§ 28 ff des Infektionsschutzgesetzes
 
Sehr geehrte Eltern der Kinder der Kita Waldkobolde in Walddrehna,
 
am 29.04.2021 wurde bekannt, dass eine Erzieherin der Kita Waldkobolde in Walddrehna positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.
 
Entsprechende Symptome traten am 24.04.2021 auf, der Abstrich erfolgte am 27.04.2021.
In diesem Fall sind alle engen Kontaktpersonen ab 2 Tage vor Symptombeginn, also ab dem 22.04.2021, vom Gesundheitsamt zu ermitteln und häuslich abzusondern.
 
Die Ermittlungen haben bisher ergeben, dass die Erzieherin bis zum 22.04.2021 noch in der Kita tätig war.
 
Ihr Kind gilt nun als Ansteckungsverdächtige(r) gemäß § 2 Nr. 7 IfSG und wird somit vom Gesundheitsamt für mindestens 14 Tage nach letztem Kontakt, also bis mindestens 06.05.2021, häuslich abgesondert.
Wobei die Absonderung am 29.04.2021 beginnt.
 
Vom 05.-07.05.2021 ist ein negativer Antigentest (Schnelltest) zur Entlassung aus der häuslichen Quarantäne notwendig.
Dieser Test kann nur in einer Arztpraxis, Apotheke oder Teststelle durchgeführt werden.
 
Sobald Sie Kenntnis über ein negatives Testergebnis Ihres Kindes haben, ist die Absonderung aufgehoben, frühestens jedoch ab dem 07.05.2021.
Diese negative Bescheinigung übersenden Sie dann an das Gesundheitsamt, damit die häusliche Quarantäne dann auch schriftlich aufgehoben werden kann.
 
Kontaktpersonen von Kontaktpersonen (Eltern und Geschwisterkinder) betrifft dies nicht.
 
Die Absonderung für Ihr Kind wird Ihnen in den nächsten Tagen in Form eines schriftlichen Absonderungsbescheides vom Gesundheitsamt per Post zugestellt.
Alle dafür notwendigen Daten werden uns von der Kita zur Verfügung gestellt.
 
Bei beginnender Symptomatik Ihres Kindes nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Kinderarzt auf (zunächst telefonisch) und informieren unverzüglich das Gesundheitsamt.
 
Mit Kindern/Für Kinder im Haushalt ist es schwer den nötigen Abstand sicher einzuhalten.
Bitte versuchen Sie nur, so gut es Ihnen möglich ist, lange und intensive Kontakte bis 06.05.2021 zu reduzieren.
 
Hinweise:
1. Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne: Vollständige Impfung, durchgemachte Erkrankung innerhalb der letzten 6 Monate oder durchgemachte Erkrankung mit 1 Impfung.
2. Informationen zu Entschädigungszahlungen finden Sie auf www.ifsg-online.de.
3. Ein negatives Testergebnis befreit nicht von der 14-tägigen häuslichen Quarantäne.
4. Bitte beachten Sie die als Anlage beigefügten Hinweise des Robert-Koch-Institutes (RKI) für die häusliche Absonderung (Flyer).
 
 
Für Fragen stehe ich Ihnen unter dieser e-Mail-Adresse gern zur Verfügung.

 

Freundliche Grüße
Im Auftrag
A. Liszka
 
 
Landkreis Dahme-Spreewald
Gesundheitsamt
Gesundheitsaufsicht
Beethovenweg 14
15907 Lübben (Spreewald)
 
Tel.-Nr.: 03546 20-1780
Fax-Nr.: 03546 20-1779
E-Mail:  " target="_blank"> email('gesundheitsamtdahme-spreewald"> ');" target="_blank"> email('gesundheitsamt
 
Bitte beachten Sie die Hinweise des Gesundheitsamtes des Landkreises Dahme-Spreewald in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises:
www.dahme-spreewald.de

Hinweis: Vom Gesundheitsamt werden keine Mails an die Eltern geschickt. In der Kita lagen nur 3 Mailadressen vor. Wir haben diese auch nicht weitergegeben.

 

Es gibt noch ein weiteres Problem. Eventuell gibt es noch einen weiteren positiven Test von heute. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Im ungünstigsten Fall könnte das zur Verlängerung der Quarantäne führen. Wir müssen aber abwarten.

 

 

 

29.04.2021 - 20,00 Uhr

Auf Grund der Vielzahl der Fälle im Landkreis konnten wir uns heute zur Dauer der Quarantäne mit dem Gesungdheitsamt nicht verständigen. Ein weiteres Problem sind die fehlenden E- Mailadressen fast aller Eltern.

Dieses schließt eine kurzfristige Information leider aus.

Wir werden uns bemühen die wichtigsten Daten morgen vom Gesundheitsamt zu bekommen und diese dann hier veröffentlichen.

 

 

28.04.2021 - 20,00 Uhr

In der Kita Walddrehna gibt es einen positiven Test. Die betreffende Person war letztmalig am Donnerstag, den 22.4.21 in der Kita.

Bei einer weiteren Person gab es heute einen positiven Schnelltest. Morgen erfolgt der PCR Test.

 

Wir wünschen den betreffenden Personen einen milden Verlauf und die baldige Genesung.

 

Folgende Regelungen wurden zunächst getroffen:

Alle Kinder die  ab Donnerstag, den 22.04.21 oder danach die Kita, die Krippe oder den Hort in Walddrehna besucht haben, sind ab sofort in Quarantäne.

Ausgenommen davon sind Kinder, die den Hort nur nach der Schule besucht haben (Mittagshort). Die Eltern wurden am Abend von der Kita angerufen. Es konnten jedoch nicht alle erreicht werden.

Die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt erfolgt morgen.

Die betreffenden Kinder sind Kontaktpersonen 1. Grades. Personen die Kontakt zu Ihren Kindern hatten (z.B. Eltern) sind nicht in Quarantäne. Bitte auch mal bei den Infos zur Schließung der Kita Gehren lesen.

 

Die Kita ist ab sofort geschlossen. Der Mittagshort findet statt. der Schulbetrieb ist nicht beeinträchtigt.

Das Gesundheitsamt wird morgen festlegen, wie lange die Quarantäne angeordnet wird. Sofern Mailadressen vorhanden, bekommen die Eltern frühestes morgen Nachmittag eine Mail mit den konkreten Daten.

Die Mail hat in etwa folgenden Inhalt:

 

Betreff: Anordnung einer gesundheitlichen Beobachtung und

Anordnung von Schutzmaßnahmen nach §§ 28 ff des Infektionsschutzgesetzes

 

Sehr geehrte Eltern der Kinder der Kita Waldkobolde,

 

am DATUM wurde bekannt, dass eine Person der Kita positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurde.

 

Es traten keine Symptome auf, der Abstrich erfolgte am DATUM. Es handelt sich hier um einen sog. Zufallsbefund.

In diesem Fall sind alle engen Kontaktpersonen ab 2 Tage vor Abstrichdatum, also ab dem DATUM, vom Gesundheitsamt zu ermitteln und häuslich abzusondern.

 

Die Ermittlungen haben ergeben, dass das Kind bis zum DATUM noch in der Kita war.

 

Ihr Kind gilt nun als Ansteckungsverdächtige(r) gemäß § 2 Nr. 7 IfSG und wird somit vom Gesundheitsamt für mindestens 14 Tage nach letztem Kontakt, also bis mindestens DATUM, häuslich abgesondert.

Wobei die Absonderung am DATUM beginnt.

 

 

In eigener Sache:

Ich kann nicht garantieren, dass alle Infos 100 prozentig stimmen. Wir sind bisher gut damit gefahren lieber schnell zu informieren, als alles bis ins letzte Detail zu klären und dann erst informieren.

 

F. Deutschmann

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