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Information über die Änderung zur Erhebung der Gewässerumlage ab dem Jahr 2021

Information über die Änderung zur Erhebung der Gewässerumlage ab dem Jahr 2021 (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Information über die Änderung zur Erhebung der Gewässerumlage ab dem Jahr 2021

Durch die Gemeindeverwaltung werden in dieser Woche die Bescheide zur Erhebung der Gewässerumlage verschickt.

 

Zahlreiche Grundstückseigentümer erhalten diesen Bescheid ertsmalig. Bitte lesen Sie die nachfolgende Information.

 

Sehr geehrte Grundstückseigentümer/innen,

 

die Gemeinde Heideblick beabsichtigt im August 2021 die Bescheide zur Erhebung der Umlage der Verbandsbeiträge des Gewässerunterhaltungsverbandes „Obere Dahme / Berste“, des Gewässerverbandes Kleine Elster – Pulsnitz und des Gewässerunterhaltungsverbandes „Kremitz – Neugraben“ zu verschicken.

 

Die Gemeinde Heideblick ist gesetzliches Mitglied der oben aufgeführten Gewässerunter-haltungsverbände. Die Gewässerunterhaltungsverbände pflegen die Gewässer 2. Ordnung im jeweiligen Verbandsgebiet, damit ein ordnungsgemäßer Zustand sowie die Funktion der Gewässer und ihrer Ufer erhalten wird. Die Gewässerunterhaltung ist eine Pflichtaufgabe. Die dafür jeweils entstehenden Kosten trägt zunächst die Gemeinde Heideblick. Sie werden als sog. Verbandsbeiträge an die jeweiligen Gewässerunterhaltungsverbände gezahlt.

Diese Kosten sind auf der Basis einer entsprechenden Satzung auf alle Grundstückseigentümer im jeweiligen Verbandsgebiet umzulegen.

 

Die Satzung der Gemeinde Heideblick zur Umlage der Verbandsbeiträge der Gewässerunterhaltungsverbände „Obere Dahme / Berste“ und „Kremitz – Neugraben“

und des Gewässerverbandes Kleine Elster – Pulsnitz  wurde am 03.05.2021 durch die Gemeindevertretung Heideblick beschlossen und im Amtsblatt Nr. 5 vom 19. Mai 2021 veröffentlicht. Die Satzung ist im Internet unter www.heideblick.de nachzulesen.

 

Die Beiträge sind öffentliche Abgaben. Sie ruhen als öffentliche Last auf den Grundstücken.

 

Auf der Grundlage der zum 01. Januar 2021 in Kraft getretenen Änderungen des § 80 BbgWG und der Beitragsbemessungsverordnung vom 07. Mai 2020 (GVBI. II Nr. 36) wurde der vorherige einheitliche Flächenbeitrag durch Differenzierung der Beitragslast nach Nutzungsartengruppen eingeführt.

Die Flächen im jeweiligen Verbandsgebiet werden entsprechend den im Liegenschaftskataster ausgewiesenen Nutzungsarten den drei Vorteilsgebietstypen zugeordnet und entsprechend den differenzierten Beitragsbemessungsfaktor des jeweiligen Gewässerunterhaltungsverbandes berechnet und festgesetzt, zuzüglich einer Verwaltungskostenpauschale.

Liegt der errechnete Umlagebetrag unter 2,00 Euro, wird von der Erhebung abgesehen.

 

Vorteilsgebietstypen (VGT)

· Vorteilsgebietstyp 1 Siedlungs- und Verkehrsfläche – Faktor 2,0
· Vorteilsgebietstyp 2 Landwirtschaft – Faktor 1,0
· Vorteilsgebietstyp 3 Waldflächen – Faktor 0,5

 

In den Verbandsversammlungen der Gewässerunterhaltungsverbände wurden für 2021 die
neuen Beitragssätze beschlossen. Die Verwaltungsgebühr wurde ebenfalls neu kalkuliert.
Sie liegt bei 0,70 €/ha.

 

Übersicht der Beitragssätze 2021

 

Verband

Vorteilsgebiet (VGT)

Umlagesatz 2021 in €/qm

 

Gewässerunterhaltungsverband

„Obere Dahme /Berste“

1

0,002238

2

0,001154

3

0,000612

 

Gewässerunterhaltungsverband

„Kremitz – Neugraben“

1

0,002266

2

0,001168

3

0,000619

 

Gewässerverband

Kleine Elster - Pulsnitz

1

0,002400

2

0,001235

3

0,000653

 

Die Gesetzesänderung führt auch dazu, dass Grundstückseigentümer, welche bisher nicht veranlagt wurden, nunmehr erstmalig einen Bescheid erhalten.

 

Nach Erhalt des Umlagebescheides können Sie sich bei anstehenden Fragen zur Berechnung an die zuständige Sachbearbeiterin wenden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Umlagebescheid.

 

gez. Frank Deutschmann

Bürgermeister

 

 

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