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Umtausch Führerschein

Umtausch Führerschein (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Umtausch Führerschein

Ob grauer Lappen, rosa Pappe oder weiße Plastikkarte: Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die erste Frist endet im Januar 2022. Nicht mehr - denn ...

 

HINWEIS: Es erfolgt die Verlängerung der Umtauschfrist für Jahrgänge 1953-1958, wenn der Führerschein vor 01.01.2019 ausgestellt worden ist. Neuer Stichtag für Umtausch ist jetzt der 19.07.2022!

 

Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.

Aus welchem Grund erfolgt der Umtausch?

Nach der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen. So soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch in Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.

Wie lange sind alte Pkw-Führerscheine noch gültig?

Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Letzter Stichtag ist der 19. Januar 2033 - aber je nach Geburts- oder Ausstellungsjahr greift die Umtauschpflicht schon früher. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022  NEU 19. Juli 2022!
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

 

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins (*):

  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

 

Allgemein gilt: Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.

 

Ist auch der Motorradführerschein befristet?

Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden. Eine nochmalige Prüfung oder ein Gesundheitszeugnis sind dafür ebenfalls nicht erforderlich.

Wo ist der alte Führerschein umzutauschen?

Für den Umtausch des Führerscheindokuments ist die Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Es empfiehlt sich, sich frühzeitig und vorab über die coronabedingten Änderungen der Sprechzeiten zu informieren. Zusätzlich kann teilweise der Antrag im Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes gestellt werden. Informieren Sie sich vorort.

Im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Heideblick ist dies zu den Sprechtagen Dienstag (9-12 Uhr, 14-18 Uhr) und Donnertag (9-12 Uhr, 14-16 Uhr) möglich.

Die Abholung des neuen Dokumentes kann ausschließlich in der Führerscheinbehörde erfolgen.

 

Information im Bereich des Landkreises Dahme-Spreewald:

Terminanfragen sind mit Angabe des Anliegens, der Telefonnummer und der zeitlichen Verfügbarkeit zu den Sprechtagen (dienstags 08.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags 08.00 bis 16.00 Uhr) an folgende e-Mail-Adresse zu richten: . Für alle weiteren Anliegen ist die Fahrerlaubnisbehörde am Montag, Mittwoch und Freitag unter folgenden Telefonnummern erreichbar:
Königs Wusterhausen: 03375 26-2453, -2672, -2475 sowie -2490
Lübben: 03546 20-1918 sowie -1920

Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?

Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passfoto
  • der aktuelle Führerschein
  • eine Gebühr von 25,30 Euro

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.dahme-spreewald.info/sixcms/detail.php/77312

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