Beräumung umgestürzter Bäume
Die Gemeinde erteilt kurzfristig und kostenlos schriftliche Genehmigungen zur Beseitigung von umgestürzten Bäumen auf gemeindlichen Grundstücken.
Bedingung ist, dass die Beräumung kurzfristig und vollständig erfolgt.
Interessenten können sich beim Ordnungsamt (Tel: 035454 - 88 1 40) melden.
Es gilt das Windhund-Prinzip.